GOÄ 3321: Konstruktionsplan abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3321
Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großesorthopädisches Hilfsmittel (z. B. Kunstglied)
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,38 € 2,3x
Höchstsatz 31,01 € 3,5x

Wie rechnen Ärzte den Konstruktionsplan für große orthopädische Hilfsmittel nach GOÄ 3321 korrekt ab? Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3321

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3321 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den orthopädisch-chirurgischen konservativen Leistungen.

Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großes orthopädisches Hilfsmittel (z. B. Kunstglied) – 152 Punkte

Unter einem Konstruktionsplan versteht die GOÄ einen zeichnerischen und beschreibenden Entwurf zur Herstellung eines großen orthopädischen Hilfsmittels. In diesen Plan müssen die spezifischen physiologischen Kenntnisse des Arztes einfließen, um dem Orthopädietechniker eine exakte medizinische Vorgabe zu liefern. Die Leistung geht somit weit über eine bloße Produktempfehlung oder ein einfaches Rezept hinaus.

GOÄ 3321 in der Praxis: Indikationen und Voraussetzungen

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3321 setzt voraus, dass der Arzt aktiv an der Konstruktion des Hilfsmittels mitwirkt. Dies ist typischerweise bei der Versorgung mit Prothesen (Kunstgliedern), aufwendigen Orthesen oder komplexen Apparaten der Fall. Der Arzt erstellt hierfür eine Strukturzeichnung, die die anatomischen Gegebenheiten und funktionellen Anforderungen des Patienten berücksichtigt.

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Verordnung von orthopädischem Schuhwerk. Eine einfache Verordnung aufgrund von Fußdeformitäten wie Klumpfüßen oder schweren Plattfüßen reicht für die Abrechnung der GOÄ 3321 nicht aus. Überlässt der Arzt die gesamte Konstruktion dem orthopädischen Schuhmacher, ist die Leistung mit der Beratung abgegolten.

Die Ziffer wird jedoch anwendbar, wenn der Arzt die Grundbauart des Schuhwerks detailliert bestimmt. Dazu gehören Vorgaben zur Notwendigkeit eines Gipsmodells, zur Bettung bestimmter Punkte, zum Längenausgleich, zu Abrollhilfen sowie zu Polsterungen. In diesem Fall ist eine grobe Strichzeichnung in Kombination mit schriftlich fixierten Details ausreichend.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3321

Fallbeispiel 1: Versorgung mit einer Oberschenkelprothese

Ein Patient benötigt nach einer Amputation eine neue funktionelle Oberschenkelprothese. Der Orthopäde erstellt einen detaillierten Konstruktionsplan mit einer Strukturzeichnung, die die Stumpfbelastung und die Gelenkachsen berücksichtigt. Neben der klinischen Untersuchung wird dieser aufwendige Entwurf mit der GOÄ-Ziffer 3321 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Komplexer orthopädischer Maßschuh bei schwerer Arthrose

Bei einem Patienten mit ausgeprägter Fußdeformität und schmerzhafter Fußarthrose verordnet der Arzt orthopädische Maßschuhe. Er fertigt eine Umrisszeichnung an und legt schriftlich fest, dass ein Gipsmodell erstellt werden muss, wo Polsterungen und Abrollhilfen zu platzieren sind und wie der Längenausgleich erfolgen soll. Da der Arzt die konstruktiven Details vorgibt, ist die Abrechnung der GOÄ 3321 berechtigt.

Fallbeispiel 3: Maßgefertigte Rumpforthese bei Skoliose

Für ein jugendliches Kind mit progredienter Skoliose wird eine maßgefertigte Rumpforthese (Korsett) geplant. Der Arzt erstellt eine detaillierte Skizze mit den exakten Druck- und Entlastungspunkten basierend auf den Röntgenaufnahmen. Diese anspruchsvolle Planungsleistung wird über die Ziffer 3321 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3321: Was Prüfer beanstanden

Ein klassischer Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 3321 bei bloßer Erstellung eines Trittblattes oder einer einfachen Schablonenzeichnung für orthopädische Schuhe. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen die Erstattung hier regelmäßig ab. Dies stützt sich unter anderem auf die historische, aber weiterhin relevante Rechtsprechung des Sozialgerichts Stuttgart (Urteil vom 04.05.1966 – S 6 Ka 1654/64).

Achtung: Die reine Weitergabe von Standardmaßen oder das Ausfüllen eines vorgefertigten Bestellblattes des Sanitätshauses erfüllt den Leistungsinhalt der GOÄ 3321 nicht. Es muss immer eine individuelle, ärztlich-physiologische Planungsleistung dokumentiert sein.

Zudem beanstanden Prüfer häufig die fehlende Abgrenzung zu kleineren Hilfsmitteln. Für kleinere orthopädische Hilfsmittel ist gegebenenfalls die GOÄ-Ziffer 3320 heranzuziehen. Die Ziffer 3321 ist streng für große orthopädische Hilfsmittel reserviert.

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Dokumentation der GOÄ 3321: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarverluste und zeitintensive Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Der Konstruktionsplan sollte idealerweise als Kopie oder digitaler Scan in der Akte hinterlegt werden. Aus der Dokumentation muss hervorgehen, welche spezifischen medizinischen Anforderungen der Arzt definiert hat.

Dokumentationsbeispiel: Erstellung eines Konstruktionsplanes für eine Unterschenkelprothese links. Strukturzeichnung angefertigt unter Berücksichtigung der Stumpfverhältnisse, Festlegung der Belastungszonen und der biomechanischen Achsen. Schriftliche Fixierung der Materialvorgaben und des Federungssystems zur Weiterleitung an den Orthopädietechniker.

Bei orthopädischen Schuhen müssen die funktionellen Details wie Abrollhilfen, Polsterungen, Laschen oder die Art des Verschlusses explizit schriftlich im Plan festgehalten werden. Eine bloße Diagnose auf dem Rezept reicht nicht aus, um die Ziffer im Streitfall zu rechtfertigen.

Tipp: Nutzen Sie strukturierte Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, in denen Sie die geforderten Detailangaben für orthopädische Maßschuhe oder Prothesen schnell und rechtssicher erfassen können.

GOÄ 3321: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erstellung eines Konstruktionsplanes kann je nach Krankheitsbild des Patienten überdurchschnittlich komplex sein. Eine Schwellenwertüberschreitung über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz) lässt sich durch besondere anatomische Schwierigkeiten rechtfertigen. Typische Begründungen sind beispielsweise extreme Deformitäten, Zustand nach multiplen Voroperationen oder die Notwendigkeit, konträre biomechanische Anforderungen in einem einzigen Hilfsmittel zu vereinen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3321 können die zugrundeliegenden diagnostischen Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder die eingehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Auch radiologische Diagnostik zur Beurteilung der Skelettanatomie ist parallel berechnungsfähig. Eine gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3320 für dasselbe Hilfsmittel ist jedoch ausgeschlossen.

Ziffer 3321 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großesorthopädisches Hilfsmittel (z. B. Kunstglied)" (bisher 2,3-facher Satz: 20,38 €) wird in der neuen GOÄ nicht mehr gesondert vergütet. Sie ist in den Leistungen der Nummern 4200, 4201, 4204, 4205 eingeschlossen und mit deren festem Satz abgegolten.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3321

Die GOÄ-Ziffer 3321 darf abgerechnet werden, wenn der Arzt einen zeichnerischen und beschreibenden Entwurf für ein großes orthopädisches Hilfsmittel erstellt. In diesen Plan müssen die spezifischen physiologischen Kenntnisse des Arztes einfließen. Eine bloße Verordnung oder Produktempfehlung reicht hierfür nicht aus.
Ja, die Abrechnung ist möglich, sofern der Arzt die genaue Grundbauart und funktionelle Details des Schuhwerks bestimmt. Dazu gehören schriftliche und zeichnerische Vorgaben zu Gipsmodellen, Polsterungen, Längenausgleichen oder Abrollhilfen. Reine Trittblätter oder Schablonenzeichnungen genügen den Anforderungen hingegen nicht.
Es muss ein individueller Konstruktionsplan vorliegen, der aus einer Strukturzeichnung oder groben Strichzeichnung besteht. Ergänzend müssen die medizinisch-funktionellen Details schriftlich im Plan fixiert und in der Patientenakte dokumentiert sein. Die Weitergabe von Standardmaßen an ein Sanitätshaus reicht nicht aus.
Die GOÄ-Ziffer 3321 kann nicht neben der Ziffer 3320 für dasselbe Hilfsmittel abgerechnet werden. Zudem ist die Leistung nicht berechnungsfähig, wenn die Erstellung des Hilfsmittels ohne ärztliche Detailvorgaben vollständig dem Orthopädietechniker überlassen wird. In solchen Fällen ist die Leistung mit der Beratung abgegolten.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus lässt sich durch einen erhöhten zeitlichen oder anatomischen Aufwand rechtfertigen. Typische Begründungen sind extreme anatomische Deformitäten, Zustand nach multiplen Voroperationen oder die Koordination konträrer biomechanischer Anforderungen im selben Hilfsmittel.
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