GOÄ 3668: Spermiogramm korrekt abrechnen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3668
Physikalisch-morphologische Untersuchung des Spermas (Menge , Viskosität , pH-Wert , Nativpräparat(e) , Differenzierung der Beweglichkeit , Bestimmung der Spermienzahl , Vitalitätsprüfung , morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung )
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 26,81 € 1,1x
Höchstsatz 30,30 € 1,3x

Die Abrechnung des Spermiograms nach GOÄ-Ziffer 3668 erfordert die Erbringung aller acht Teilleistungen. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3668

Physikalisch-morphologische Untersuchung des Spermas (Menge, Viskosität, pH-Wert, Nativpräparat(e), Differenzierung der Beweglichkeit, Bestimmung der Spermienzahl, Vitalitätsprüfung, morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung)

Die GOÄ-Ziffer 3668 beschreibt eine hochkomplexe Laborleistung aus dem Abschnitt M II (Sekrete, Liquor, Konkremente). Diese Ziffer stellt einen sogenannten verbindlichen Leistungskomplex dar. Das bedeutet, dass alle in der Klammer aufgeführten acht Einzeluntersuchungen zwingend erbracht werden müssen, um die Gebühr berechnen zu können.

Zu diesen obligaten Bestandteilen gehören die Bestimmung der Ejakulatmenge, die Viskositätsprüfung und die pH-Wert-Messung. Ebenso müssen Nativpräparate beurteilt, die Beweglichkeit differenziert und die Spermienzahl exakt bestimmt werden. Eine Vitalitätsprüfung sowie die morphologische Differenzierung nach einer Ausstrichfärbung runden das geforderte Spektrum ab.

GOÄ 3668 in der Praxis: Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch

Die Hauptindikation für die Durchführung eines vollständigen Spermiograms nach GOÄ 3668 ist der unerfüllte Kinderwunsch eines Paares. Da die Ursache für eine ungewollte Kinderlosigkeit in etwa der Hälfte aller Fälle beim Mann liegt oder mitbedingt ist, stellt diese Untersuchung einen essenziellen Pfeiler der andrologischen Basisdiagnostik dar.

Für eine valide Durchführung müssen bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Probengewinnung sollte nach einer sexuellen Karenzzeit von mindestens 48 Stunden und maximal sieben Tagen erfolgen. Zudem ist der zeitliche Faktor kritisch: Die Analytik muss zwingend innerhalb von 60 Minuten nach der Verflüssigung des Ejakulats beginnen.

Tipp: Eine makroskopische Inspektion des Ejakulats liefert wertvolle erste Hinweise. Eine gelbliche Verfärbung oder ein auffälliger Geruch weisen häufig auf ein infektiöses Geschehen hin, das weitere mikrobiologische Abklärungen erfordert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3668

Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Infertilität

Ein Ehepaar stellt sich wegen eines seit zwei Jahren unerfüllten Kinderwunsches vor. Zur Abklärung des männlichen Faktors wird eine vollständige Ejakulatanalyse durchgeführt. Alle acht geforderten Parameter der GOÄ 3668 werden ordnungsgemäß bestimmt und dokumentiert.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3668 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen. Die Beratung des Patienten über das Ergebnis wird separat nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts B liquidiert.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Varikozen-Verödung

Drei Monate nach einer operativen Sanierung einer Varikozele erfolgt die Kontrolluntersuchung des Spermas. Auch hier wird das komplette Spektrum der physikalisch-morphologischen Untersuchung erbracht, um den Therapieerfolg zu evaluieren.

Da alle Kriterien des Leistungskomplexes erfüllt sind, wird erneut die Ziffer 3668 angesetzt. Einzelne Ziffern für die Spermienzahl oder die Beweglichkeit dürfen daneben nicht berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf andrologische Infektion

Bei der Inspektion des Ejakulats fällt eine gelbliche Verfärbung sowie ein putrider Foetor auf. Neben dem vollständigen Spermiogramm veranlasst der Arzt eine zusätzliche bakterielle Kultur sowie eine biochemische Bestimmung der Fruktose.

Neben der GOÄ 3668 für das Spermiogramm wird die Fruktosebestimmung nach GOÄ 3723 und die mikrobiologische Diagnostik aus dem Abschnitt M IV gesondert in Rechnung gestellt. Dies ist zulässig, da biochemische und bakterielle Analysen nicht Teil des Leistungskomplexes sind.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3668: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unvollständige Erbringung der geforderten Parameter. Fehlt auch nur eine der acht in der Leistungslegende genannten Untersuchungen (wie etwa die Vitalitätsprüfung), darf die GOÄ 3668 nicht abgerechnet werden. In solchen Fällen muss auf analoge Bewertungen oder die Abrechnung von Einzelleistungen ausgewichen werden.

Zudem existieren strikte Ausschlussbestimmungen. Die Ziffer 3668 darf keinesfalls am selben Untersuchungsmaterial neben den Einzelziffern für die morphologische Untersuchung (3663), die Agglutination (3664) oder die reine Bestimmung der Spermienzahl (3667) abgerechnet werden. Auch die Viskositätsmessung mittels Viskosimeter (3712) und die pH-Messung mittels pH-Meter (3714) sind neben der Komplexleistung ausgeschlossen.

Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Einhaltung dieser Ausschlüsse sehr genau. Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ 3668 und den Ziffern 3663, 3664 oder 3667 führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 3668: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für jeden der acht Parameter müssen konkrete Messergebnisse oder Befunde in der Patientenakte hinterlegt sein. Pauschale Einträge wie "Spermiogramm unauffällig" reichen für eine prüfungssichere Dokumentation nicht aus.

Besonders die Einhaltung der präanalytischen Vorgaben, wie die Karenzzeit und der genaue Zeitpunkt des Untersuchungsbeginns nach der Verflüssigung, sollten dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Validität der erhobenen Befunde.

Dokumentationsbeispiel:
Karenzzeit: 4 Tage. Verflüssigung nach 15 Min. Analysestart: 20 Min. post ejaculationem.
Menge: 3,5 ml; Viskosität: normal (Faden < 1 cm); pH-Wert: 7,5.
Nativpräparat: keine Agglutinationen.
Beweglichkeit: 45% progressiv (Kategorie A+B).
Spermienkonzentration: 22 Mio./ml (Gesamtzahl: 77 Mio.).
Vitalität (Eosin-Test): 75% vital.
Morphologie: 5% normal geformt.

GOÄ 3668: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 3668 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Schwellenüberschreitung können beispielsweise eine extrem verzögerte Verflüssigung des Ejakulats oder eine hochgradige Oligozoospermie sein, die das Auffinden und Auszählen der Spermien erheblich erschweren. Solche erschwerenden Faktoren müssen in der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Nicht im Leistungsumfang der GOÄ 3668 enthalten sind biochemische Parameter des Seminalplasmas. Diese können bei speziellen Fragestellungen zusätzlich erbracht und berechnet werden. Häufig kombiniert wird die Untersuchung mit der Fruktosebestimmung nach GOÄ 3723 oder der Bestimmung von Citrat (GOÄ 3776).

Auch mikrobiologische Untersuchungen bei Verdacht auf eine Infektion der akzessorischen Geschlechtsdrüsen sind eigenständig abrechenbar. Hierzu zählen Erregernachweise mittels Kulturverfahren aus dem Abschnitt M IV der GOÄ.

Ziffer 3668 in der neuen GOÄ

Das vollständige physikalisch-morphologische Spermiogramm wird zur neuen Nummer 12814 „Spermauntersuchung (Spermiogramm), insgesamt" mit einem Festpreis von 60,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 26,81 €). Die neue Gesamtleistung umfasst: Menge und pH, Nativpräparate mit Spermienkonzentration, Gesamtspermienzahl, Motilität in drei Bewegungskategorien (ggf. einschließlich Vitalität), Agglutinationen in vier Schweregraden sowie Ausstrichpräparate mit Morphologieanalyse nach Papanicolaou und gegebenenfalls Leukozytennachweis. Die bisher gesondert abrechenbaren Einzelleistungen (3663 Morphologie, 3664 Agglutination, 3667 Zahl und Motilität) sind in 12814 aufgegangen. 12814 ist neben 11829 nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3668

Nein, die GOÄ-Ziffer 3668 stellt einen verbindlichen Leistungskomplex dar. Alle acht in der Leistungsbeschreibung genannten Parameter müssen zwingend erbracht und dokumentiert werden. Fehlen einzelne Untersuchungen, ist die Abrechnung dieser Ziffer nicht zulässig.
Neben der GOÄ 3668 dürfen die Einzelziffern 3508, 3660, 3663, 3664 und 3667 nicht berechnet werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind die Viskositätsmessung nach Ziffer 3712 und die pH-Messung nach Ziffer 3714.
Nein, die pH-Wert-Bestimmung ist bereits integraler Bestandteil der GOÄ 3668. Die gesonderte Abrechnung einer pH-Messung mittels pH-Meter nach GOÄ 3714 ist neben der Ziffer 3668 explizit ausgeschlossen.
Nein, biochemische Analysen wie die Bestimmung von Fruktose, Zink oder Citrat sind nicht Teil des Leistungskomplexes. Diese Leistungen können bei medizinischer Notwendigkeit mit den entsprechenden Ziffern, wie der GOÄ 3723 für Fruktose, zusätzlich abgerechnet werden.
Da die GOÄ 3668 zum Abschnitt M (Laborleistungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-Fachen der Gebühr, was 26,81 € entspricht. Der maximale Steigerungssatz beträgt das 1,3-Fache (30,30 €) und erfordert eine besondere medizinische Begründung auf der Rechnung.
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