Die viskosimetrische Untersuchung nach GOÄ 3712 bietet wichtige diagnostische Einblicke. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallstricken und Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3712
GOÄ-Ziffer 3712: Viskosität (z. B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch – Gebühr: 250 Punkte (Einfachsatz: 14,57 €)
Die GOÄ-Ziffer 3712 beschreibt die physikalische Messung der Viskosität von Körperflüssigkeiten. Diese Untersuchung dient der Bestimmung der Zähigkeit beziehungsweise des Fließverhaltens einer Flüssigkeit. Als physikalische Einheit wird hierbei Pascal-Sekunde verwendet.
Die Messung erfolgt mithilfe standardisierter physikalischer Messgeräte, die regelmäßig mit speziellen Ölen kalibriert werden müssen. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den physikalischen Eigenschaften von Körperflüssigkeiten eingegliedert.
GOÄ 3712 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die Bestimmung der Viskosität liefert in verschiedenen medizinischen Fachgebieten entscheidende diagnostische Hinweise. Im Vollblut ist die Untersuchung insbesondere bei unklaren Mikrozirkulationsstörungen, bestehenden Venenthrombosen oder allgemeinen Durchblutungsstörungen indiziert. Hierbei kommt in der Regel ein hochpräzises Rotationsviskosimeter zum Einsatz.
Bei Verdacht auf Hyper- und Dysproteinämien, wie sie beispielsweise beim Plasmozytom oder Morbus Waldenström auftreten, erfolgt die Messung vorzugsweise im Blutplasma. Ein drohendes Hyperviskositätssyndrom kann so frühzeitig erkannt und therapiert werden. Für diese Fragestellung wird meist ein Kapillarschlauchviskosimeter genutzt, welches die Passagezeit des Plasmas exakt erfasst.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Untersuchung der Synovialflüssigkeit zur Differenzialdiagnostik von Gelenkerkrankungen. Eine stark erniedrigte Viskosität deutet auf entzündliche Prozesse hin, während eine normale Viskosität für degenerative Gelenkveränderungen spricht.
Tipp: Serum ist für diese Untersuchung ungeeignet, da das die Viskosität maßgeblich beeinflussende Fibrinogen im Serum fehlt. Es ist daher bei der Probenvorbereitung strikt auf die Verwendung von Plasma oder Vollblut zu achten.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3712
Fallbeispiel 1: Abklärung einer Mikrozirkulationsstörung
Ein Patient stellt sich mit unklaren, schmerzhaften Durchblutungsstörungen in den Akren vor. Zum Ausschluss einer veränderten Fließeigenschaft des Blutes wird eine Vollblut-Viskosimetrie veranlasst. Die Blutentnahme und die anschließende Messung mittels Rotationsviskosimeter erfolgen unter strenger Einhaltung der zeitlichen Standardisierung. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach GOÄ-Ziffer 3712 mit dem Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei Morbus Waldenström
Bei einer Patientin mit bekanntem Morbus Waldenström und drohendem Hyperviskositätssyndrom wird eine therapeutische Plasmapherese durchgeführt. Zur Kontrolle des Therapieerfolgs wird die Plasmaviskosität mittels Kapillarschlauchviskosimeter vor und nach der Behandlung bestimmt. Beide eigenständigen Messungen werden jeweils separat nach GOÄ 3712 abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik am Kniegelenk
Zur Unterscheidung zwischen einer aktivierten Arthrose und einer rheumatoiden Arthritis wird bei einer Patientin Synovialflüssigkeit punktiert. Die anschließende physikalische Messung im Labor zeigt eine stark erniedrigte Viskosität, was den Verdacht auf ein entzündliches Geschehen erhärtet. Die viskosimetrische Analyse der Gelenkflüssigkeit wird über die Ziffer 3712 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3712: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis betrifft die Durchführung von Schnelltests oder manuellen Abschätzungen. Der sogenannte Mucin-Faden-Test zur groben Beurteilung der Synovialflüssigkeit ist ausdrücklich nicht nach der GOÄ-Ziffer 3712 berechnungsfähig. Da es sich hierbei um ein rein manuelles Auseinanderziehen eines Flüssigkeitstropfens handelt, fehlt die apparative, viskosimetrische Komponente.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung der Ziffer 3712, wenn die zugrundeliegende Präanalytik nicht ausreichend dokumentiert ist. Da die Messung im Vollblut extrem zeit- und temperaturabhängig ist, müssen Abweichungen vom Standard vermieden und die Einhaltung der Richtlinien nachvollziehbar sein.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3712 setzt zwingend eine apparative Messung (z. B. mittels Rotations- oder Kapillarschlauchviskosimeter) voraus. Einfache visuelle oder manuelle Schätzverfahren dürfen nicht unter dieser Ziffer liquidiert werden.
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Dokumentation der GOÄ 3712: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Messverfahren (z. B. Kapillarschlauchviskosimeter) sowie das exakte Untersuchungsmaterial (Blut, Plasma oder Synovialflüssigkeit) dokumentiert werden. Auch der genaue Zeitpunkt der Probenentnahme und der Messung sollte festgehalten werden, um die präanalytische Qualität zu belegen.
Besonders bei der Untersuchung von Synovialflüssigkeit sollte das Ergebnis der Viskositätsmessung quantitativ oder zumindest semiquantitativ im Befundbericht erscheinen. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung der medizinischen Notwendigkeit gegenüber Kostenträgern.
Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von Synovialflüssigkeit rechtes Kniegelenk um 09:15 Uhr. Apparative Viskositätsmessung mittels Rotationsviskosimeter um 09:45 Uhr. Ergebnis: Viskosität stark erniedrigt (entzündlicher Befund). Abrechnung nach GOÄ 3712.
GOÄ 3712: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist bei Laborleistungen des Abschnitts M nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch eine extrem schwierige Probenaufbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben begründet werden. Auch eine verzögerte Sedimentation, die eine spezielle Vorbehandlung erfordert, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3712 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Labordiagnostik mit anderen Ziffern kombiniert. Bei Gelenkerkrankungen erfolgt die Abrechnung oft zusammen mit der Gelenkpunktion (GOÄ 300). Im Rahmen der Abklärung von Dysproteinämien wird die Viskosimetrie regelmäßig durch eine Serum-Elektrophorese oder die Bestimmung spezifischer Immunglobuline ergänzt, um ein vollständiges diagnostisches Bild zu erhalten.
Ziffer 3712 in der neuen GOÄ
Die Viskositätsbestimmung wird in der neuen GOÄ nach dem Probenmaterial aufgeteilt. Aus der einen alten Ziffer (2,3-facher Satz: 16,76 €) entstehen zwei Wege:
- 11828 „Viskosität" — für Vollblut oder Plasma mittels Viskosimetrie: 14,40 €. Serum ist methodisch nicht geeignet (fehlendes Fibrinogen) und von der neuen Legende nicht erfasst.
- 12821 „Synovia, physikochemisch" — für Synovialflüssigkeit als physikochemische Komplexleistung (Volumen, Farbe, Klarheit, Viskosität, pH): 16,18 €. Neben 11828 nicht berechnungsfähig.
Welche Ziffer gilt, hängt vom Material ab: Vollblut/Plasma → 11828, Synovia → 12821.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3712
Was hat nicht gestimmt?