Die potentiometrische pH-Messung nach GOÄ-Ziffer 3714 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Beispielen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3714
Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin — Punktzahl: 40 — Einfachsatz: 2,33 € — Regelhöchstsatz (1,15-fach): 2,68 € — Höchstsatz (1,3-fach): 3,03 €
Die GOÄ-Ziffer 3714 beschreibt die quantitative Bestimmung der Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert) mittels eines potentiometrischen Verfahrens. Diese physikochemische Messung basiert auf der Bestimmung der Wasserstoffionen-Aktivität in einer flüssigen Probe. Da die Aktivität stark temperaturabhängig ist, erfordert eine präzise Messung stets die Berücksichtigung der Probentemperatur.
Im Gegensatz zu einfachen Farbumschlagstests verlangt diese Ziffer den Einsatz einer Einstab-Glaselektrode oder eines vergleichbaren elektronischen pH-Meters. Die Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den physikalischen Eigenschaften von Körperflüssigkeiten eingegliedert. Sie stellt eine hochpräzise Spezialuntersuchung dar, die von einfachen Routine-Schnelltests abzugrenzen ist.
GOÄ 3714 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die klinische Anwendung der GOÄ 3714 konzentriert sich auf die Untersuchung von extravasalen Körperflüssigkeiten, bei denen eine exakte pH-Wert-Bestimmung diagnostisch wegweisend ist. Typische Beispiele hierfür sind Pleuraexsudate, Galle, Lymphe, Tränenflüssigkeit oder Schweiß. In diesen Medien liefert der präzise pH-Wert wichtige Hinweise auf entzündliche oder metabolische Prozesse.
Ein besonders häufiges Einsatzgebiet in der Gynäkologie ist die Untersuchung von Vaginalsekret. Hier dient die Messung der Differenzierung von Infektionen oder dem Nachweis von Fruchtwasser bei Verdacht auf einen vorzeitigen Blasensprung. Da Fruchtwasser einen deutlich höheren pH-Wert (um 7,0) aufweist als das physiologisch saure Scheidenmilieu (pH um 4,0), liefert die Messung schnelle Sicherheit.
Tipp: Für die routinemäßige Überprüfung des vaginalen pH-Werts reicht oft ein semiquantitativer Schnelltest aus. Dieser ist jedoch nicht nach GOÄ 3714, sondern analog nach den Regeln für Vorhalteleistungen zu bewerten.
Keine diagnostische Aussagekraft besitzt die quantitative pH-Messung hingegen im Aszites oder im Liquor. In diesen Medien ist die Durchführung medizinisch meist nicht indiziert und somit auch nicht nach GOÄ 3714 berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3714
Fallbeispiel 1: Verdacht auf vorzeitigen Blasensprung
Eine schwangere Patientin stellt sich mit unklarem Flüssigkeitsabgang in der Praxis vor. Zur Abklärung eines vorzeitigen Blasensprungs entnimmt der Arzt Vaginalsekret und führt eine sofortige potentiometrische pH-Messung mit einer kalibrierten Glaselektrode durch. Der gemessene pH-Wert von 7,2 erhärtet den Verdacht auf Fruchtwasserabgang.
Neben der gynäkologischen Untersuchung und Beratung wird für die quantitative pH-Bestimmung die GOÄ-Ziffer 3714 mit dem Regelsatz (2,68 €) abgerechnet. Die Dokumentation enthält das exakte Messergebnis und das verwendete Gerät.
Fallbeispiel 2: Differenzierung eines Pleuraergusses
Bei einem Patienten mit unklarem Pleuraerguss wird eine diagnostische Punktion durchgeführt. Um zwischen einem Transsudat und einem Exsudat bzw. einem komplizierten parapneumonischen Erguss zu differenzieren, wird der pH-Wert des Punktats mittels Präzisions-pH-Meter bestimmt. Ein niedriger pH-Wert weist auf ein kompliziertes Geschehen hin.
Die Punktion selbst wird nach der entsprechenden Ziffer (z. B. GOÄ 300) berechnet. Die laborchemische Untersuchung des Punktats auf den pH-Wert erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3714.
Fallbeispiel 3: Abklärung chronischer Vaginalbeschwerden
Eine Patientin klagt über anhaltenden Juckreiz und veränderten Ausfluss. Zur präzisen Abgrenzung einer bakteriellen Vaginose von einer Candidose misst der Arzt den pH-Wert des Sekrets quantitativ mittels Einstab-Messkette. Der ermittelte pH-Wert von 5,2 stützt die Verdachtsdiagnose einer bakteriellen Infektion.
Die Abrechnung der quantitativen Messung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3714. Da es sich um eine Spezialuntersuchung handelt, ist die exakte Dokumentation des quantitativen Werts in der Akte zwingend erforderlich.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3714: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3714 ist die Verwechslung mit einfachen Indikatorfarbstoff-Tests. Wird lediglich ein Teststreifen (z. B. Lackmuspapier oder Urinstreifen) in das Sekret eingetaucht und visuell abgelesen, handelt es sich um eine semiquantitative Methode. Diese darf keinesfalls nach Ziffer 3714 abgerechnet werden.
Achtung: Die Verwendung von einfachen Teststreifen zur pH-Bestimmung im Vaginalsekret oder in anderen Punktaten muss unter Routinebedingungen analog nach GOÄ-Ziffer 3652 oder als Vorhalteleistung nach GOÄ-Ziffer 3511 abgerechnet werden. Eine Abrechnung nach GOÄ 3714 führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
Ein weiterer Ausschluss betrifft die Medien Blut und Urin. Die pH-Messung im Blut ist integraler Bestandteil der Blutgasanalyse (BGA) und wird über die GOÄ-Ziffer 3710 abgegolten. Für den Urin-pH ist die semiquantitative Bestimmung mittels Testfeld im Rahmen des Urinstatus (GOÄ 3511 oder 3652) vorgesehen und schließt die Anwendung der GOÄ 3714 explizit aus.
Zudem ist darauf zu achten, dass die pH-Messung im Rahmen einer morphologischen Spermauntersuchung bereits in der Komplexleistung nach GOÄ-Ziffer 3668 enthalten ist. Eine zusätzliche Berechnung der GOÄ 3714 ist in diesem Fall unzulässig.
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Dokumentation der GOÄ 3714: Praxisbewährte Hinweise
Um bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen von privaten Krankenversicherungen auf der sicheren Seite zu sein, ist eine lückenlose Dokumentation des Messverfahrens unerlässlich. Aus der Patientenakte muss eindeutig hervorgehen, dass ein quantitatives, potentiometrisches Verfahren angewendet wurde. Die bloße Notiz "pH sauer" oder "pH normal" reicht nicht aus.
Es empfiehlt sich, neben dem exakten numerischen Messwert auch das verwendete Messgerät (z. B. Typ des pH-Meters) und idealerweise die Kalibrierung zu dokumentieren. Dies belegt den apparativen Aufwand und rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer gegenüber einfacheren Teststreifenverfahren.
Dokumentationsbeispiel:
Entnahme von Vaginalsekret bei V. a. vorzeitigen Blasensprung. Quantitative, potentiometrische pH-Messung mittels kalibriertem Einstab-pH-Meter (Typ XY). Messergebnis: pH 7,15 bei 22 °C Probentemperatur.
GOÄ 3714: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3714 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,68 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (3,03 €) ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen ein außergewöhnlicher Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung in Betracht. Dies kann beispielsweise bei extrem zähflüssigen Sekreten der Fall sein, die eine aufwendige Reinigung der Elektrode erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3714 wird häufig im Rahmen von komplexeren diagnostischen Abklärungen erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 sowie die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1. Auch die Kombination mit Punktionsziffern (z. B. GOÄ 300 für die Pleurapunktion) ist vollkommen regelkonform.
Nicht nebeneinander berechnet werden dürfen Leistungen, die die pH-Messung bereits als Teilschritt enthalten. Dazu gehört, wie bereits erwähnt, die Blutgasanalyse nach GOÄ 3710 sowie die morphologische Spermauntersuchung nach GOÄ 3668.
Ziffer 3714 in der neuen GOÄ
Die potentiometrische pH-Bestimmung in anderen Körperflüssigkeiten (nicht Blut, nicht Urin) wird zur neuen Nummer 11829 mit einem Festpreis von 1,55 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €). Die Körperflüssigkeit ist in der Rechnung anzugeben. 11829 ist neben Nummer 12814 (Spermiogramm) sowie neben der physikochemischen Synovia-Komplexleistung nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3714
Was hat nicht gestimmt?