Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3663. Dieser Artikel erläutert Indikationen, Ausschlüsse und die korrekte Dokumentation der Sperma-Morphologie.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3663
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3663 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt M II (Sekrete, Liquor, Konkremente) auf. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Maßnahme wie folgt:
GOÄ Ziffer 3663: Morphologische Differenzierung des Spermas, mikroskopisch – 160 Punkte
Diese Leistung stellt einen zentralen Baustein der Ejakulat-Basisdiagnostik dar. Sie umfasst die Aufbereitung eines Ejakulattropfens auf einem Objektträger, die anschließende Lufttrocknung, Fixierung sowie eine spezifische Färbung. Gebräuchliche Färbeverfahren sind beispielsweise die Färbung nach Papanicolaou, nach Shorr oder die schnelle Diff-Quick-Färbung.
GOÄ 3663 in der Praxis: Indikationen und methodischer Ablauf
Die morphologische Untersuchung des Spermas ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Fertilitätsdiagnostik. Die primäre Indikation für die Durchführung und Abrechnung dieser Ziffer ist der unerfüllte Kinderwunsch eines Paares. Durch die detaillierte mikroskopische Analyse können strukturelle Defekte der Spermien identifiziert werden, die eine Befruchtung erschweren oder verhindern.
Für eine fachgerechte Durchführung sieht der Standard vor, dass nach Möglichkeit zwei Ausstrichpräparate durchmustert werden. Aus den Ergebnissen beider Präparate wird anschließend ein Mittelwert gebildet. Der Untersucher beurteilt dabei jeweils mindestens 200 Spermien systematisch auf Abnormitäten im Kopf-, Mittelstück- und Schwanzbereich.
Ein pathologischer Befund (Teratozoospermie) wird diagnostiziert, wenn der Anteil der morphologisch vollkommen unauffälligen, normal geformten Spermien unter 4 Prozent sinkt. Die Dokumentation dieses Prozentwertes ist für die Plausibilität der Abrechnung zwingend erforderlich.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die orientierende Beurteilung von Rundzellen (Keimzellen und Leukozyten) im Papanicolaou-Ausstrich bereits mit der GOÄ 3663 abgegolten ist. Eine separate Ziffer für diese grobe Abschätzung darf nicht angesetzt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3663
Im Praxisalltag tritt die Abrechnung der GOÄ 3663 in verschiedenen Konstellationen auf. Die folgenden Beispiele verdeutlichen die korrekte Anwendung im klinischen Kontext.
Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch
Ein Ehepaar stellt sich wegen eines seit zwei Jahren unerfüllten Kinderwunsches in der urologischen Praxis vor. Zur Abklärung des männlichen Faktors wird ein Spermiogramm veranlasst. Der Arzt führt die morphologische Differenzierung des Spermas nach adäquater Färbung mikroskopisch durch.
Da es sich um eine isolierte morphologische Untersuchung des Ejakulats handelt (ohne dass die Komplexleistung 3668 erbracht wird), ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3663 vollkommen korrekt. Es wird der Regelsatz von 1,15 (10,73 €) liquidiert.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Varikozelektomie
Drei Monate nach einer operativen Sanierung einer Varikozele erfolgt die Kontrolle der Spermienqualität. Der Urologe fertigt zwei Ausstriche an, färbt diese nach Shorr und bestimmt den Prozentsatz normal geformter Spermien.
Die Leistung ist als eigenständige Verlaufskontrolle erneut voll berechnungsfähig. Die Dokumentation weist einen Anstieg der normal geformten Spermien von 2 % auf 6 % auf, was den Therapieerfolg belegt.
Fallbeispiel 3: Abklärung einer Leukozytospermie bei Verdacht auf Infektion
Bei der morphologischen Differenzierung fallen im Ausstrich vermehrt Rundzellen auf. Um zu klären, ob es sich um Leukozyten handelt, führt das Labor zusätzlich einen Nachweis der granulozytenspezifischen Peroxidase durch.
In diesem Fall wird neben der GOÄ 3663 für die morphologische Differenzierung zusätzlich die GOÄ-Ziffer 3667 für den Peroxidase-Nachweis abgerechnet. Diese Kombination ist zulässig, da die Differenzierung der Rundzellen über die abgegoltene orientierende Beurteilung hinausgeht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3663: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der urologischen und labormedizinischen Abrechnung ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Einzelleistungen und Komplexleistungen. Die GOÄ-Ziffer 3663 darf unter keinen Umständen neben der Komplexleistung GOÄ 3668 (Ejakulatuntersuchung, einschließlich physikalischer Eigenschaften, Verflüssigungszeit, pH-Wert, Spermienzahl und Motilität) abgerechnet werden.
Wird eine vollständige Ejakulatuntersuchung nach GOÄ 3668 durchgeführt, ist die morphologische Differenzierung der Spermien bereits integraler Bestandteil dieser Ziffer. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen umgehend, wenn beide Ziffern für dasselbe Ejakulat nebeneinander aufgeführt werden.
Achtung: Die GOÄ 3663 ist streng auf eine einmalige Berechnung je Ejakulat begrenzt. Auch wenn mehrere Ausstrichpräparate zur Mittelwertbildung angefertigt und durchmustert werden müssen, rechtfertigt dies keine mehrfache Abrechnung der Ziffer.
Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern betrifft die Dokumentation von Rundzellen. Da die orientierende Beurteilung von Keimzellen und Leukozyten im gefärbten Ausstrich bereits mit der GOÄ 3663 abgegolten ist, führt das zusätzliche Ansetzen von allgemeinen Differenzierungsziffern ohne spezifische Zusatztests (wie der Peroxidase-Reaktion nach GOÄ 3667) regelmäßig zu Beanstandungen.
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Dokumentation der GOÄ 3663: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der privaten Krankenversicherungen. Für die GOÄ-Ziffer 3663 müssen sowohl die methodischen Schritte als auch die konkreten quantitativen Ergebnisse in der Patientenakte festgehalten werden.
Die Dokumentation sollte die Anzahl der ausgewerteten Spermien (in der Regel 200), das verwendete Färbeverfahren sowie die exakte prozentuale Verteilung der morphologischen Befunde umfassen. Insbesondere der Anteil der normal geformten Spermien in Prozent muss explizit genannt werden.
Dokumentationsbeispiel:
Morphologische Differenzierung des Spermas nach GOÄ 3663. Ausstrichpräparat, Fixierung und Färbung nach Papanicolaou. Auswertung von 200 Spermien in zwei Präparaten. Ergebnis: 5 % normal geformte Spermien (Mittelwert). Befund: Normozoospermie hinsichtlich der Morphologie (Grenzwert >= 4 %). Keine signifikante Vermehrung von Rundzellen im Ausstrich.
Fehlen diese Angaben im Befundbericht, kann die medizinische Notwendigkeit und die vollständige Erbringung der Leistung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung angezweifelt werden.
GOÄ 3663: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die GOÄ-Ziffer 3663 in ihrer Steigerungsfähigkeit eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (10,73 €). Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 1,3 (12,13 €) ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz können ein extrem zellarmes Ejakulat oder eine extrem hohe Dichte an Debris und amorphen Strukturen sein, die das Auffinden und die Differenzierung der erforderlichen 200 Spermien massiv erschweren und einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand verursachen. Diese Begründung muss auf der Rechnung patientenindividuell und nachvollziehbar dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3663 wird häufig im Rahmen einer gestuften Diagnostik eingesetzt. Zulässig und sinnvoll istdie Kombination mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) sowie symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5) im selben Behandlungsfall, sofern diese an unterschiedlichen Tagen oder in separaten Sitzungen stattfinden.
Wird die morphologische Differenzierung im eigenen Praxislabor als Vorhalteleistung erbracht, kann die Ziffer 3508 (Zuschlag für die Durchführung von Laborleistungen als Vorhalteleistung) eine Rolle spielen. Eine Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3667 (Peroxidase-Nachweis) ist dann indiziert, wenn im Ausstrich vermehrt Rundzellen auffallen und eine exakte Differenzierung von Leukozyten medizinisch notwendig ist.
Ziffer 3663 in der neuen GOÄ
Die morphologische Differenzierung des Spermas geht in der neuen GOÄ in der Gesamtleistung „Spermauntersuchung (Spermiogramm), insgesamt" auf — die Spermamorphologie ist als Bestandteil des vollständigen Spermiogramms nicht mehr separat berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3663
Was hat nicht gestimmt?