Die titrimetrische HCl-Bestimmung nach GOÄ 3662 ist ein aufwendiges Laborverfahren. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung, Kombinationen und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3662
GOÄ-Ziffer 3662: HCl, titrimetrisch – Gebühr: 70 Punkte
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3662 beschreibt die titrimetrische Bestimmung von Salzsäure (HCl). Diese Methode dient in der medizinischen Analytik vor allem der Untersuchung von Sekreten wie dem Magensaft. Durch eine präzise Säure-Basen-Titration lässt sich die genaue Konzentration der freien Salzsäure ermitteln.
Im Rahmen der Durchführung wird der entnommenen Probe schrittweise eine standardisierte 0,1 mol/l Natronlauge (NaOH) hinzugefügt. Der Umschlagpunkt, auch Äquivalenzpunkt genannt, zeigt das Erreichen des neutralen beziehungsweise schwach alkalischen Bereichs an. Dieser Übergang wird visuell durch einen Indikatorfarbstoff wie Phenolrot oder messtechnisch mittels eines pH-Meters erfasst.
GOÄ 3662 in der Praxis: Diagnostik von Säuresekretionsstörungen
Die klinische Anwendung der GOÄ-Ziffer 3662 konzentriert sich auf die Abklärung von Störungen der Magensäuresekretion. Zu den primären Indikationen gehört der Ausschluss einer Achlorhydrie bei chronischen Magen- oder Duodenalulzera. Auch bei Verdacht auf ein hormonaktivierendes Zollinger-Ellison-Syndrom, das durch eine massive Überproduktion von Magensäure gekennzeichnet ist, kommt das Verfahren zum Einsatz.
Die Diagnostik basiert meist auf der Bestimmung der basalen Säuresekretion, dem sogenannten Basal Acid Output (BAO). Hierfür erfolgt nach einer zwölfstündigen Nahrungskarenz die kontinuierliche Absaugung des Magensaftes über einen Zeitraum von 60 Minuten. Die anschließende Titration liefert präzise Werte zur Beurteilung der sekretorischen Kapazität des Magens.
Ein BAO-Wert von unter 1 mmol/Std. weist auf eine Achlorhydrie hin, während Werte über 25 mmol/Std. in Kombination mit einem erhöhten Gastrinspiegel als nahezu beweisend für ein Zollinger-Ellison-Syndrom gelten. Die Methode erfordert aufgrund des manuellen Aufwands und der notwendigen Präzision eine sorgfältige Durchführung im Labor.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3662
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zollinger-Ellison-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden, therapieresistenten Duodenalulzera vor. Zur Abklärung wird nach Nahrungskarenz eine Magensonde gelegt und der Magensaft über eine Stunde kontinuierlich gesammelt. Die anschließende titrimetrische Analyse ergibt einen stark erhöhten BAO-Wert von 28 mmol/Std.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3662 für die Titration. Zusätzlich wird die Sondenlegung und Magensaftgewinnung nach GOÄ-Ziffer 671 in Ansatz gebracht.
Fallbeispiel 2: Fraktionierte BAO-Bestimmung
Zur präziseren Bestimmung der basalen Säuresekretion wird bei einem Patienten mit Verdacht auf Hypochlorhydrie eine fraktionierte Magensaftausheberung durchgeführt. Der Magensaft wird über 60 Minuten hinweg in vier separaten Portionen alle 15 Minuten aufgefangen. Jede dieser vier Proben wird einzeln titriert.
Da eine fraktionierte Sammelzeit vorliegt, kann die GOÄ-Ziffer 3662 für jede der vier Titrationen einzeln berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt somit mit dem vierfachen Ansatz der Ziffer 3662 neben der einmaligen Ziffer 671.
Fallbeispiel 3: Pentagastrin-Stimulationstest (MAO)
Nach der Bestimmung des BAO soll bei einem Patienten der Maximal Acid Output (MAO) bestimmt werden. Hierzu wird Pentagastrin appliziert, um die Säuresekretion maximal zu stimulieren. Im Anschluss erfolgen vereinbarungsgemäß vier weitere Titrationen des Magensaftes.
Neben den Leistungen für die Stimulation wird die GOÄ-Ziffer 3662 viermal für die Bestimmung des MAO abgerechnet. Die Kombination mit der Ziffer 4100 für den Stimulationstest ist hierbei vollkommen regelkonform.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3662: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3662 ist die zusätzliche Berechnung einer einfachen pH-Wert-Bestimmung. Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3714 (pH-Bestimmung) ist neben der Ziffer 3662 explizit ausgeschlossen. Da die Erfassung des Äquivalenzpunktes zwingender Bestandteil der Titration ist, gilt diese Messung als mit der Hauptleistung abgegolten.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 3662 und GOÄ 3714 sehr genau. Eine Nebeneinanderberechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die medizinische Begründung bei mehrfacher Berechnung der Ziffer 3662. Wird die Ziffer bis zu viermal für eine fraktionierte Ausheberung angesetzt, muss die medizinische Notwendigkeit der Fraktionierung klar aus der Dokumentation hervorgehen. Pauschale Mehrfachabrechnungen ohne dokumentierte zeitliche Aufteilung der Probenahme werden von Prüfstellen nicht anerkannt.
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Dokumentation der GOÄ 3662: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen alle Schritte der Magensaftgewinnung und der anschließenden Laboranalyse detailliert festgehalten werden. Insbesondere bei der fraktionierten Ausheberung sind die exakten Sammelzeiten der Einzelportionen zu protokollieren.
Zusätzlich sollten die verbrauchten Volumina der Titrationslösung (NaOH) sowie die errechneten Sekretionsraten (BAO/MAO) dokumentiert werden. Dies belegt den tatsächlichen Aufwand und schützt vor Regressforderungen.
Dokumentationsbeispiel: 12-stündige Nahrungskarenz eingehalten. Magensonde unter Durchleuchtung platziert. Fraktionierte Magensaftausheberung über 60 Min. in 4 Portionen (je 15 Min.). Titration mit 0,1 M NaOH (Phenolrot-Indikator). Ergebnisse: Portion 1: 1,2 mmol, Portion 2: 1,5 mmol, Portion 3: 1,1 mmol, Portion 4: 1,3 mmol. Gesamt-BAO: 5,1 mmol/Std.
Tipp: Verwenden Sie standardisierte Laborblätter oder digitale Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, um die geforderten Parameter für die fraktionierte Ausheberung schnell und rechtssicher zu erfassen.
GOÄ 3662: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3662 gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und unterliegt daher dem speziellen Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr, während der Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.
Als Begründung für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz kommt beispielsweise ein ungewöhnlich hoher manueller Aufwand bei der Detektion des Äquivalenzpunktes infrage. Dies kann durch stark getrübte oder verunreinigte Proben bedingt sein, die eine visuelle Farbumschlagsmessung erheblich erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die Ziffer 3662 selten isoliert erbracht. Typische Kombinationspartner sind die GOÄ-Ziffer 671 für die fraktionierte Ausheberung des Magensaftes mittels Sonde. Bei Durchführung eines Stimulationstests kommt zudem die GOÄ-Ziffer 4100 für den Pentagastrin-Test hinzu. Diese Kombinationen sind medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich vollkommen zulässig.
Ziffer 3662 in der neuen GOÄ
Die titrimetrische Salzsäurebestimmung (HCl) sieht der Entwurf der neuen GOÄ ohne eigene Nachfolgeleistung vor. Die Leistung entfällt als eigenständig abrechenbare Position.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3662
Was hat nicht gestimmt?