Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 671 (fraktionierte Ausheberung des Magensaftes). Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 671
Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit –
Die fraktionierte Ausheberung des Magensaftes dient der detaillierten Funktionsanalyse der Magensäuresekretion. Diese diagnostische Maßnahme umfasst das schrittweise Absaugen des Mageninhalts über eine Sonde in festgelegten Zeitintervallen. Die Untersuchung kann sowohl im nüchternen Zustand als auch nach einer gezielten Stimulation erfolgen. Als Stimulus dienen klassischerweise ein Probefrühstück oder eine standardisierte Probemahlzeit.
GOÄ 671 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert
In der modernen Gastroenterologie hat die klassische Magensaftanalyse zwar an Häufigkeit verloren, bleibt jedoch in speziellen Fällen unverzichtbar. Ein primäres Einsatzgebiet ist der Verdacht auf ein Zollinger-Ellison-Syndrom, bei dem eine massive Überproduktion von Gastrin vorliegt. Auch zur Abklärung einer vermuteten Achlorhydrie bei chronisch-atrophischer Gastritis oder perniziöser Anämie liefert die Methode wichtige Erkenntnisse. Zudem kann die Überprüfung der Sekretionsleistung nach einer operativen Magenteilresektion klinisch notwendig sein.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 671
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Zollinger-Ellison-Syndrom
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden, therapieresistenten Ulzera im Duodenum vor. Zur Diagnosesicherung erfolgt eine fraktionierte Magensaftgewinnung zur Bestimmung der Basalsekretion. Die Ziffer 671 wird hierbei mit dem Regelsatz von 2,3 berechnet. Die anschließende laborchemische Bestimmung der Säurekonzentration wird separat über die entsprechenden Laborziffern liquidiert.
Fallbeispiel 2: Zustand nach Magenteilresektion
Bei einem Patienten mit anhaltenden Verdauungsbeschwerden nach einer partiellen Gastrektomie soll die verbliebene Sekretionskapazität geprüft werden. Nach Gabe einer standardisierten Probemahlzeit erfolgt die fraktionierte Ausheberung. Die Abrechnung erfolgt regulär nach GOÄ-Ziffer 671 zum 2,3-fachen Satz. Die Dokumentation weist die genauen Entnahmezeiten und Volumina lückenlos nach.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Sondenpassage bei ausgeprägtem Würgereiz
Zur Abklärung einer vermuteten Anazidität soll eine fraktionierte Ausheberung durchgeführt werden. Aufgrund eines extremen Würgereizes und anatomischer Engpässe gestaltet sich das Einführen der Sonde als äußerst zeitaufwendig. Die Leistung nach GOÄ 671 wird daher mit dem Höchstsatz von 3,5 berechnet. Eine detaillierte Begründung des Mehraufwands wird auf der Liquidation vermerkt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 671: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 671 betrifft die unzulässige Kombination mit anderen gastroenterologischen Leistungen. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 435 (Sondierung oder Spülung des Magens) ist explizit ausgeschlossen. Da das Einführen der Sonde integraler Bestandteil der Ausheberung ist, darf diese nicht separat berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombination sehr genau und nehmen regelmäßig Kürzungen vor.
Achtung: Rechnen Sie die GOÄ 435 niemals am selben Tag neben der GOÄ 671 ab. Die Sondierung ist in der Ziffer 671 bereits vollständig abgegolten, weshalb eine Doppelabrechnung als Honorarverstoß gewertet werden kann.
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Dokumentation der GOÄ 671: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, der Ablauf der Sondierung sowie die exakten Zeitintervalle der Ausheberung festgehalten werden. Auch das gewonnene Sekretvolumen pro Fraktion und dessen makroskopische Beschaffenheit sollten dokumentiert werden. Eventuelle Besonderheiten oder Komplikationen während des Eingriffs sind ebenfalls präzise zu erfassen.
Dokumentationsbeispiel: Indikation: V. a. Zollinger-Ellison-Syndrom. Problemlose Platzierung der Magensonde. Fraktionierte Ausheberung über 4 Intervalle (je 15 Min.). Basalsekretion: Fraktion 1 (25 ml, pH 1,5), Fraktion 2 (30 ml, pH 1,4). Keine Komplikationen.
GOÄ 671: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch mangelnde Compliance des Patienten oder anatomische Besonderheiten wie Strikturen. Auch ein extrem ausgeprägter Würgereiz, der zusätzliche Pausen oder Beruhigungsmaßnahmen erfordert, rechtfertigt eine Steigerung. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 671 lässt sich sinnvoll mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. So sind die GOÄ 1 (Beratung) und die GOÄ 5 (symptombezogene Untersuchung) am selben Behandlungstag berechnungsfähig. Auch laborchemische Untersuchungen des Sekrets können zusätzlich angesetzt werden, sofern sie nicht durch andere Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Tipp: Nutzen Sie bei schwierigen anatomischen Verhältnissen konsequent die Möglichkeit der Faktorsteigerung. Eine präzise Dokumentation des Mehraufwands sichert Ihnen das zustehende Honorar ohne langwierige Rückfragen der Erstattungsstellen.
Ziffer 671 in der neuen GOÄ
Für die Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes – auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit – sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Gesamtkatalog-Suche nach fraktionierter Ausheberung, Magensaftgewinnung und -sekretionsanalyse ergab keinen direkten Nachfolger. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 16,08 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 671
Was hat nicht gestimmt?