GOÄ 670: Magenverweilsonde rechtssicher abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 670
Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x
Ausschlüsse
435

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 670 birgt Fallstricke, besonders bei Intensivleistungen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 670

Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung

Die GOÄ-Ziffer 670 beschreibt eine Standardmaßnahme in der Inneren Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin. Sie umfasst das vollständige und fachgerechte Einführen einer Magenverweilsonde über den nasalen oder oralen Weg bis in den Magen. Ziel dieser Intervention ist entweder die Zufuhr von enteraler Ernährung oder das Ableiten von Mageninhalt zur Druckentlastung.

In der Gebührenordnung ist diese Leistung mit 120 Punkten bewertet. Damit ist sie eine wichtige Säule bei der Versorgung von Patienten, die temporär oder dauerhaft nicht oral ernährt werden können. Die Ziffer deckt alle vorbereitenden Maßnahmen sowie das eigentliche Legen der Sonde ab.

GOÄ 670 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die klinischen Einsatzgebiete der GOÄ 670 sind vielfältig. Typischerweise wird die Magenverweilsonde bei Patienten mit ausgeprägten Schluckstörungen (Dysphagie), beispielsweise nach einem Apoplex, zur enteralen Ernährung gelegt. Auch bei mechanischen Hindernissen im HNO-Bereich oder der Speiseröhre kommt die Ziffer regelmäßig zur Anwendung.

Ein weiteres großes Einsatzgebiet ist die Druckentlastung des Gastrointestinaltrakts. Bei einem mechanischen oder funktionellen Ileus sowie bei ausgeprägtem postoperativen Erbrechen ist die Entlastung des Magens mittels Sonde eine essenzielle therapeutische Maßnahme. Hierbei steht der Abfluss von Sekreten und Gasen im Vordergrund.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Indikation (Ernährung vs. Entlastung) stets klar aus der Patientenakte hervorgeht, um Rückfragen der privaten Krankenversicherungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 670

Fallbeispiel 1: Enterale Ernährung bei neurologischem Patienten

Ein Patient mit Zustand nach ischämischem Schlaganfall leidet unter einer schweren Dysphagie. Zur Sicherstellung der Flüssigkeits- und Nährstoffzufuhr wird eine nasogastrale Sonde gelegt. Die Prozedur verläuft ohne Komplikationen. Abgerechnet wird die GOÄ 670 mit dem Regelsatz (2,3-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Druckentlastung bei akutem Ileus

Eine Patientin stellt sich mit akutem Abdomen und Verdacht auf mechanischen Ileus vor. Zur sofortigen Druckentlastung wird eine Magenverweilsonde platziert, über die sich sofort reichlich Mageninhalt entleert. Neben der klinischen Untersuchung und den bildgebenden Verfahren wird die GOÄ 670 für das Legen der Sonde erfolgreich abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Sondenlegung im Operationssaal

Während einer abdominalchirurgischen Operation in Vollnarkose entscheidet der Anästhesist, zur intraoperativen Druckentlastung eine Magenverweilsonde zu legen. Obwohl intensivmedizinische Ausschlüsse existieren, ist die GOÄ 670 hier neben der Narkose voll berechnungsfähig. Die Abrechnung erfolgt separat, da die Maßnahme im OP-Saal zur Vermeidung von Aspirationen stattfand.

Häufige Fehler bei der GOÄ 670: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 670 ist die Missachtung des Ausschlusses neben der Ziffer 435 GOÄ (intensivmedizinische Komplexleistung). Wird der Patient auf einer Intensivstation betreut und die Nr. 435 berechnet, ist die Ziffer 670 darin bereits enthalten. Eine Nebeneinanderberechnung führt unweigerlich zur Kürzung durch die Kostenträger.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit der Magenspülung nach GOÄ 672. Wenn die Sonde primär zum Spülen bei Intoxikationen genutzt wird, ist die spezifischere Ziffer 672 anzusetzen. Die GOÄ 670 ist in diesem Fall nicht die korrekte Wahl.

Achtung: Private Krankenversicherungen prüfen die zeitliche und räumliche Nähe zu intensivmedizinischen Leistungen sehr genau. Dokumentieren Sie den Ort der Leistungserbringung (z. B. OP-Saal oder Normalstation) präzise.

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Dokumentation der GOÄ 670: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der gewählte Zugangsweg (nasal/oral) sowie der Typ der verwendeten Sonde exakt festgehalten werden. Auch die anschließende Lagekontrolle (z. B. durch Auskultation oder pH-Wert-Messung) muss dokumentiert sein.

Sollten während des Legens Komplikationen wie starker Würgereiz oder anatomische Engpässe aufgetreten sein, müssen diese detailliert beschrieben werden. Dies dient als rechtssichere Grundlage für eine eventuelle Faktorerhöhung.

Dokumentation: Legen einer nasogastralen Magenverweilsonde (Ch. 14) zur enteralen Ernährung bei persistierender Dysphagie. Lagekontrolle mittels Luftinsufflation und Auskultation erfolgreich durchgeführt. Keine Komplikationen.

GOÄ 670: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 670 gut begründbar. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung bis zum 3,5-fachen Satz sind anatomische Erschwernisse wie ausgeprägte Septumdeviationen, Ösophagusstenosen oder ein extremer Würgereiz des Patienten. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit, beispielsweise bei dementen Patienten, rechtfertigt den Mehraufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 670 lässt sich hervorragend mit diagnostischen Leistungen kombinieren. Häufig wird nach dem Legen eine sonographische Lagekontrolle durchgeführt, die nach Ziffer 410 GOÄ berechnet werden kann. Erfolgt die Sondenlegung im Rahmen einer ambulanten Operation, ist sie neben den entsprechenden Operations- und Anästhesieziffern (z. B. GOÄ 451 ff.) ansetzbar, sofern kein Ausschluss vorliegt.

Ziffer 670 in der neuen GOÄ

Die Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung wird zur neuen Nummer 3202 — Festpreis 23,87 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,08 €). Abgerechnet wird je Sitzung.

Die neue Legende lautet: „Einführung einer Magenverweilsonde, je Sitzung".

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 670

Die GOÄ-Ziffer 670 ist neben der intensivmedizinischen Leistung nach Nr. 435 GOÄ grundsätzlich nicht gesondert berechenbar. Dies regeln die ergänzenden Bestimmungen zur Ziffer 435. Erfolgt die Zulegung jedoch im OP zur Druckentlastung während einer Narkose, bleibt sie berechnungsfähig.
Ja, eine radiologische oder sonographische Lagekontrolle der Sonde ist separat berechnungsfähig. Hierfür können beispielsweise sonographische Leistungen nach den Ziffern 410 oder 420 GOÄ herangezogen werden. Die Dokumentation der Kontrolle ist für die Erstattung essenziell.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz kann durch anatomische Besonderheiten wie Ösophagusstenosen oder ausgeprägten Würgereiz begründet werden. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten oder die Notwendigkeit einer Sedierung rechtfertigen eine Faktorsteigerung. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen in der Rechnung stehen.
Nein, für die Magenspülung existiert mit der GOÄ-Ziffer 672 eine eigene, spezifischere Leistung. Die Ziffer 670 ist explizit für die enterale Ernährung oder die Druckentlastung vorgesehen. Eine Fehlkodierung führt hier regelmäßig zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Die GOÄ 670 kann mehrfach am selben Tag berechnet werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine wiederholte Sondenlegung bestand. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die Sonde disloziert hat und neu platziert werden musste. In der Rechnung sollte dies durch die Angabe der Uhrzeiten oder eine kurze Begründung verdeutlicht werden.
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