GOÄ 669: Echoenzephalographie – Abrechnung & Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 669
Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)
Punktzahl 212  
Einfachsatz 12,36 € 1,0x
Regelhöchstsatz 28,43 € 2,3x
Höchstsatz 43,26 € 3,5x
Ausschlüsse
435

Ein kompakter Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 669 (Echoenzephalographie). Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 669

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 669 im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) auf. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Maßnahme präzise.

GOÄ-Ziffer 669: Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie) – 212 Punkte

Die Leistung umfasst die sonographische Untersuchung des Gehirns mittels des sogenannten Impulsechoverfahrens. Dabei machen sich Ärzte die physikalischen Eigenschaften von Ultraschallwellen zunutze, die an den Grenzflächen von Geweben mit unterschiedlicher Dichte reflektiert werden. Die Messung liefert wertvolle diagnostische Hinweise über die Lage der Mittellinienstrukturen des Gehirns.

GOÄ 669 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen Medizin hat die klassische Echoenzephalographie durch die flächendeckende Verfügbarkeit von Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) an Bedeutung verloren. Dennoch behält die GOÄ 669 in spezifischen klinischen Szenarien ihre Berechtigung. Dies gilt insbesondere für die schnelle notfallmedizinische Orientierung oder bei bettlägerigen Patienten, die nicht transportfähig sind.

Typische Indikationen für die Anwendung dieser Ziffer sind der Verdacht auf raumfordernde Prozesse wie intrakranielle Blutungen, Hirnödeme oder Tumoren. Durch das Abgreifen der Ultraschallechos über der rechten und linken Parietotemporalregion lässt sich eine Verschiebung des Mittelechos rasch detektieren. Auch die Diagnose eines Hydrozephalus durch ein verbreitertes Mittellinienecho oder der Nachweis eines Hämatomechos gehören zum Spektrum.

Tipp: Für die sonographische Untersuchung des kindlichen Schädels durch die noch offene Fontanelle ist nicht die GOÄ 669, sondern die speziellere GOÄ-Ziffer 412 heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 669

Die korrekte Anwendung der GOÄ 669 lässt sich am besten anhand konkreter klinischer Szenarien aus dem Praxisalltag veranschaulichen.

Fallbeispiel 1: Verdacht auf intrakranielle Blutung nach Sturz

Ein älterer, anticoagulierter Patient stellt sich nach einem häuslichen Sturz mit Kopfschmerzen und leichter Desorientierung in der Praxis vor. Da kein sofortiger Zugang zu einem CT besteht, führt der Arzt eine notfallmäßige Echoenzephalographie durch. Die Untersuchung zeigt ein symmetrisches Mittellinienecho ohne Verschiebung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 669 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekanntem Hydrozephalus

Bei einem bettlägerigen Patienten im Pflegeheim soll der Verlauf eines bekannten Hydrozephalus kontrolliert werden. Der behandelnde Arzt führt die Untersuchung mobil vor Ort durch. Aufgrund der erschwerten Bedingungen im Pflegebett und der eingeschränkten Kooperation des Patienten wird die GOÄ-Ziffer 669 mit erhöhtem Faktor (3,0-fach) liquidiert. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die erschwerten Untersuchungsbedingungen.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Raumforderung bei akutem neurologischem Defizit

Ein Patient präsentiert sich mit akuten, einseitigen neurologischen Ausfällen. Zur schnellen Orientierung vor dem Transport in eine Spezialklinik erfolgt die Ultraschallechographie des Gehirns. Es zeigt sich eine signifikante Verschiebung des Mittelechos, was den Verdacht auf einen einseitigen raumfordernden Prozess erhärtet. Die Leistung wird mit der GOÄ 669 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 669: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 669 ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die Ziffer darf explizit nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ-Ziffer 435 (Neurologische Untersuchung) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau und streichen die Ziffer 669 bei Verstößen konsequent.

Ein weiterer Fehler betrifft die Verwechslung mit der pädiatrischen Sonographie. Wird bei Säuglingen der Schädel durch die Fontanelle geschallt, ist dies eine Leistung nach GOÄ 412. Die fälschliche Deklaration als GOÄ 669 führt bei einer Rechnungsprüfung unweigerlich zur Beanstandung, da die GOÄ 412 die speziellere Leistung darstellt.

Achtung: Achten Sie strikt darauf, dass bei einer zeitgleichen neurologischen Komplexbehandlung die Ziffer 435 nicht am selben Tag wie die GOÄ 669 auf der Liquidation erscheint, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 669: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die Indikation der Untersuchung, der methodische Ablauf sowie die konkreten Messergebnisse detailliert festgehalten werden. Insbesondere die Symmetrie oder eine eventuelle Verschiebung des Mittellinienechos muss explizit dokumentiert sein.

Darüber hinaus sollten pathologische Befunde wie ein verbreitertes Mittelecho oder zusätzliche Reflexionen (z. B. ein Hämatomecho) genau beschrieben werden. Auch die Dokumentation von erschwerenden Faktoren ist essenziell, falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet werden soll.

Dokumentationsbeispiel:
Echoenzephalographie (GOÄ 669) bei V. a. Raumforderung nach Schädel-Hirn-Trauma. Transparietale Beschallung beidseits. Mittellinienecho (M-Echo) exakt zentriert, keine Verschiebung nachweisbar. Kein Anhalt für Hämatomecho oder Hydrozephalus. Schallbedingungen aufgrund von Patientenunruhe erschwert.

GOÄ 669: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der GOÄ 669 sind eine ausgeprägte Unruhe des Patienten (z. B. bei Demenz oder akutem Verwirrtheitszustand) oder extrem schwierige Schallbedingungen durch eine dicke Schädelkalotte. Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand bei der Differenzierung komplexer pathologischer Echos rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 669 wird häufig im Rahmen einer umfassenden neurologischen oder allgemeinmedizinischen Diagnostik eingesetzt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder die GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit anderen Ultraschallleistungen, wie der extrakraniellen Doppler-Sonographie nach GOÄ 410, ist unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen möglich, sofern unterschiedliche Zielorgane untersucht werden.

Ziffer 669 in der neuen GOÄ

Für die Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Gesamtkatalog-Suche nach Echoenzephalographie, Mittellinienecho, Schädelecho und verwandten Ultraschallverfahren ergab keinen direkten Nachfolger. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 28,43 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 669

Die GOÄ-Ziffer 669 wird beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz mit 28,43 € vergütet. Der einfache Gebührensatz liegt bei 12,36 €, während der 3,5-fache Höchstsatz 43,26 € beträgt.
Die Echoenzephalographie nach GOÄ 669 kommt heute vor allem in der schnellen Notfalldiagnostik oder bei bettlägerigen Patienten zum Einsatz, wenn CT oder MRT nicht sofort verfügbar sind. Sie dient dem schnellen Ausschluss von Mittellinienverschiebungen bei raumfordernden Prozessen.
Nein, die sonographische Untersuchung des kindlichen Schädels durch die Fontanelle wird spezifisch nach der GOÄ-Ziffer 412 berechnet. Die GOÄ 669 ist für die klassische Echoenzephalographie des erwachsenen oder verknöcherten Schädels vorgesehen.
Die GOÄ-Ziffer 669 darf laut den Abrechnungsbestimmungen nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ-Ziffer 435 abgerechnet werden. Zudem sind allgemeine Überschneidungen mit anderen neurologischen oder radiologischen Komplexleistungen zu beachten.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus lässt sich durch einen erhöhten Zeitaufwand bei unruhigen Patienten oder durch anatomisch schwierige Schallbedingungen begründen. Auch die Notwendigkeit einer besonders differenzierten Befundung bei Vorkommen multipler pathologischer Echos rechtfertigt eine Steigerung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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