Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 666: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Grundumsatzbestimmung mit Kohlensäurebestimmung, Fallstricke und Steigerungssätze.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 666
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung
Die GOÄ-Ziffer 666 beschreibt eine spezialisierte diagnostische Leistung aus dem Bereich der Inneren Medizin. Im Zentrum steht die indirekte Kalorimetrie, mit der der Energieverbrauch eines Patienten in Ruhe ermittelt wird. Im Gegensatz zur einfacheren Ziffer 665 verlangt die Ziffer 666 zwingend eine zusätzliche Kohlensäurebestimmung (CO2-Messung).
Durch die gleichzeitige Messung von Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe lässt sich der sogenannte respiratorische Quotient (RQ) präzise berechnen. Dieser Quotient gibt Aufschluss darüber, welche Energieträger (Kohlenhydrate, Fette oder Proteine) der Körper primär zur Energiegewinnung verbrennt. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, die Kalibrierung der Stoffwechselapparatur sowie die eigentliche Messphase unter standardisierten Ruhebedingungen.
GOÄ 666 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung des Grundumsatzes mit Kohlensäurebestimmung ist ein unverzichtbares Werkzeug in der modernen Ernährungsmedizin und Endokrinologie. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn Standardformeln zur Berechnung des Energiebedarfs ungenaue Ergebnisse liefern. Dies ist häufig bei Patienten mit extremer Adipositas, schwerer Mangelernährung oder metabolischen Erkrankungen der Fall.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Diagnostik bei Verdacht auf Schilddrüsenfunktionsstörungen wie der Hyperthyreose oder Hypothyreose. Auch im Rahmen von sportmedizinischen Leistungsanalysen oder bei der Betreuung von Patienten mit chronischen Zehrkrankheiten (Kachexie) liefert die Untersuchung wertvolle Daten. Die präzise Kenntnis des respiratorischen Quotienten ermöglicht eine maßgeschneiderte Ernährungstherapie.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 666
Fallbeispiel 1: Ernährungsmedizinische Beratung bei therapierefraktärer Adipositas
Ein Patient mit einem Body-Mass-Index (BMI) von über 40 zeigt trotz dokumentierter Kalorienrestriktion keine Gewichtsabnahme. Zum Ausschluss eines extrem niedrigen Energieumsatzes erfolgt die Grundumsatzbestimmung mit der Stoffwechselapparatur inklusive CO2-Messung. Die Messung zeigt einen deutlich reduzierten respiratorischen Quotienten, was auf eine gestörte Fettoxidation hinweist. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 666 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer vermuteten Schilddrüsenüberfunktion
Eine Patientin stellt sich mit Gewichtsverlust trotz gesteigerten Appetits, Tachykardie und innerer Unruhe vor. Neben der laborchemischen Diagnostik wird eine Stoffwechselanalyse mittels indirekter Kalorimetrie durchgeführt, um das Ausmaß der hypermetabolen Stoffwechsellage zu quantifizieren. Die Auswertung bestätigt einen massiv erhöhten Ruheenergiebedarf. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 666.
Fallbeispiel 3: Stoffwechselmonitoring bei chronischer Mangelernährung
Bei einem Patienten mit chronisch-entzündlicher Darmerkrankung und hochgradiger Malnutrition soll eine parenterale Ernährungstherapie etabliert werden. Um eine Über- oder Unterernährung (Refeeding-Syndrom) zu vermeiden, wird der exakte Energiebedarf mittels Stoffwechselapparatur ermittelt. Die Messung der Kohlensäureabgabe erlaubt die optimale Anpassung der Makronährstoffrelationen. Berechnet wird die GOÄ 666.
Häufige Fehler bei der GOÄ 666: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen respiratorischen Untersuchungen. Die GOÄ-Ziffer 666 darf explizit nicht neben der Ziffer 435 für die Spirometrie abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen hier regelmäßig, da die apparative Schnittmenge als Überschneidung gewertet wird.
Zudem ist die Ziffer 666 nicht neben der Ziffer 665 berechnungsfähig. Da die Ziffer 666 die Kohlensäurebestimmung als höherwertiges Kriterium bereits enthält, ist die Ziffer 665 mit abgegolten. Ein paralleler Ansatz beider Ziffern am selben Tag führt unweigerlich zur Rechnungskürzung durch die Prüfstellen.
Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 666 keine zeitgleiche Spirometrie nach GOÄ 435 aufgeführt wird. Diese Leistungsausschlüsse sind in den Allgemeinen Bestimmungen fest verankert und werden von automatisierten Prüfsystemen sofort erkannt.
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Dokumentation der GOÄ 666: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Dauer der Messung sowie die verwendeten Geräteparameter dokumentiert werden. Auch die Einhaltung der standardisierten Ruhebedingungen (z. B. nüchterner Zustand, körperliche Ruhe vor der Messung) sollte kurz vermerkt werden.
Die Messergebnisse selbst, insbesondere das Atemminutenvolumen, die Sauerstoffaufnahme, die Kohlendioxidabgabe sowie der berechnete respiratorische Quotient, gehören zwingend in den Befundbericht. Nur so kann im Falle einer Nachfrage der private Krankenversicherer die medizinische Notwendigkeit und den Leistungsumfang nachvollziehen.
Dokumentationsbeispiel: Indirekte Kalorimetrie bei V. a. hypometabolen Stoffwechsel bei Adipositas Grad III. Messung über 20 Minuten unter standardisierten Ruhebedingungen (12 Std. nüchtern). Gerät: Metabolic Cart XY. Ergebnisse: VO2: 210 ml/min, VCO2: 168 ml/min, RQ: 0,80. Berechneter REE: 1450 kcal/Tag. Befundbesprechung erfolgt.
Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Dokumentationsvorlagen für die indirekte Kalorimetrie. Dies spart wertvolle Zeit und stellt sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Parameter wie der RQ-Wert und die Ruhebedingungen lückenlos erfasst sind.
GOÄ 666: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ-Ziffer 666 bei erhöhtem Aufwand möglich. Ein typischer Erschwernisgrund ist eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei ausgeprägter Demenz oder Angstzuständen unter der Messmaske. Auch eine schwere Dyspnoe (Atemnot), die häufige Unterbrechungen der Messung erzwingt, rechtfertigt eine Steigerung.
Die Begründung auf der Liquidation muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen meist nicht aus. Besser sind konkrete Angaben wie "erheblich verzögerte Messung durch ausgeprägte respiratorische Instabilität des Patienten".
Typische Ziffernkombinationen
Die Grundumsatzbestimmung steht selten isoliert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die eingehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 oder die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5. Auch die Erstellung eines Diätplanes nach Ziffer 76 kann im Nachgang an die Stoffwechselanalyse sinnvoll kombiniert und liquidiert werden.
Ziffer 666 in der neuen GOÄ
Für die Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Gesamtkatalog-Suche ergab keinen Nachfolger für die Grundumsatzbestimmung mit Kohlensäurebestimmung. Der aktuelle 2,3-fache Satz liegt bei 23,81 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 666
Was hat nicht gestimmt?