GOÄ 665: Grundumsatzbestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 665
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung
Punktzahl 121  
Einfachsatz 7,05 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,69 € 1,8x
Höchstsatz 17,62 € 2,5x
Ausschlüsse
435

Alles zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 665: Erfahren Sie wichtige Details zu Indikationen, Ausschlüssen und der korrekten Dokumentation für Ihre Praxis.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 665

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung

Die GOÄ-Ziffer 665 beschreibt eine diagnostische Methode zur Ermittlung des energetischen Grundumsatzes eines Patienten. Diese Messung erfolgt unter standardisierten Ruhebedingungen mittels einer speziellen Stoffwechselapparatur. Im Gegensatz zur Ziffer 666 wird bei dieser Leistung auf die zusätzliche Bestimmung der Kohlensäure verzichtet.

Die physiologische Grundlage dieser Untersuchung basiert auf der Messung des Sauerstoffverbrauchs über einen definierten Zeitraum. Da der Körper für die Verbrennung von Nährstoffen Sauerstoff benötigt, lässt sich aus der verbrauchten Menge präzise auf den Energieumsatz schließen. Diese Methode der indirekten Kalorimetrie gilt in der modernen Ernährungs- und Stoffwechselmedizin als Goldstandard.

GOÄ 665 in der Praxis: Diagnostik bei metabolischen Störungen

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 665 vor allem in der Ernährungsmedizin, Endokrinologie und Sportmedizin Anwendung. Ein zentrales Einsatzgebiet ist die Abklärung von unklaren Gewichtsschwankungen oder Therapieresistenzen bei der Gewichtsreduktion. Durch die exakte Bestimmung des Ruheenergiebedarfs können maßgeschneiderte Therapiepläne erstellt werden.

Besonders relevant ist die Untersuchung bei Patienten mit ausgeprägter Adipositas permagna oder dem Verdacht auf eine ausgeprägte Schilddrüsenunterfunktion. Auch im Rahmen von konsumierenden Erkrankungen wie Tumorerkrankungen oder Anorexia nervosa liefert die Ziffer wertvolle diagnostische Daten. Die Messung erfordert eine strikte körperliche Ruhe des Patienten im Liegen oder Sitzen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 665

Fallbeispiel 1: Verdacht auf hypometabole Stoffwechsellage

Eine Patientin stellt sich mit therapiereistenter Gewichtszunahme und chronischer Müdigkeit vor. Zum Ausschluss einer extremen Verlangsamung des Stoffwechsels erfolgt die Durchführung einer indirekten Kalorimetrie. Nach einer Ruhephase wird der Sauerstoffverbrauch über fünf Minuten stabil aufgezeichnet. Neben der körperlichen Untersuchung wird die GOÄ 665 als selbstständige Leistung abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Ernährungsmedizinische Betreuung bei Adipositas

Ein Patient mit Adipositas Grad III benötigt einen präzisen Ernährungsplan zur präoperativen Gewichtsreduktion. Die Bestimmung des exakten Grundumsatzes mittels Stoffwechselapparatur sichert die kalorische Zufuhr gegen eine Mangelernährung ab. Die Messung verläuft komplikationslos und wird mit dem Regelsatz liquidiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei schwerer Mangelernährung

Bei einem Patienten mit fortgeschrittener Tumorerkrankung und starkem Gewichtsverlust soll der tatsächliche Energiebedarf ermittelt werden. Die Messung des Grundumsatzes dient als Basis für die parenterale Ernährungstherapie. Aufgrund der ausgeprägten Schwäche des Patienten verzögert sich die Messung, was eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 665: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 665 ist die unzulässige Kombination mit anderen respiratorischen Ziffern. Insbesondere die Nebeneinanderberechnung mit der Spirometrie nach GOÄ 435 am selben Untersuchungstag führt regelmäßig zu Beanstandungen. Private Krankenversicherungen argumentieren hierbei mit einer methodischen Überschneidung der Atemgasmessung.

Zudem darf die Ziffer 665 nicht zeitgleich mit der Ziffer 666 abgerechnet werden, da letztere die Kohlensäurebestimmung bereits einschließt. Abrechnungsstellen prüfen zudem genau, ob die apparativen Voraussetzungen für eine echte Stoffwechselanalyse vorlagen. Reine Schätzungen oder bioelektrische Impedanzanalysen dürfen keinesfalls unter dieser Ziffer subsumiert werden.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von GOÄ 665 und GOÄ 435 ist strikt ausgeschlossen. Achten Sie darauf, dass spirometrische Basisuntersuchungen und die Grundumsatzbestimmung organisatorisch oder zeitlich getrennt dokumentiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 665: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Dauer der Messung sowie das Erreichen des Steady-States dokumentiert werden. Auch die Kalibrierung der Stoffwechselapparatur sollte im System hinterlegt sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die konkreten Messwerte wie den Sauerstoffverbrauch pro Minute und den daraus resultierenden kcal-Wert festzuhalten. Diese Daten belegen die tatsächliche Durchführung der physikalisch-technischen Leistung im Streitfall zweifelsfrei.

Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Hypometabolismus bei Adipositas Grad II. Durchführung der Grundumsatzbestimmung mittels indirekter Kalorimetrie (O2-Messung) über 6 Minuten im Steady-State. Gemessener Ruheumsatz: 1540 kcal/24h. Keine Besonderheiten.

GOÄ 665: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte motorische Unruhe des Patienten, die eine verlängerte Messdauer erfordert. Auch extreme Atembeschwerden oder eine erschwerte Maskenanpassung bei anatomischen Besonderheiten rechtfertigen den Mehraufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 665 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der ausführlichen Beratung nach GOÄ 3. Auch die Kombination mit einer Ernährungsberatung oder laborchemischen Untersuchungen zur Schilddrüsendiagnostik ist im Praxisalltag üblich.

Tipp: Nutzen Sie bei unruhigen Patienten oder aufwendigen Maskenanpassungen die Möglichkeit der Satzsteigerung. Dokumentieren Sie den konkreten zeitlichen Mehraufwand detailliert in der Rechnung.

Ziffer 665 in der neuen GOÄ

Die Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,69 €) erhält im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung. Die Ruhemessung des Grundumsatzes ohne CO2-Bestimmung ist im neuen Katalog nicht abgebildet; die Spiroergometrie (3507/3508) misst unter Belastung und ist kein Äquivalent.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 665

Die GOÄ-Ziffer 665 wird beim einfachen Satz mit 7,05 € vergütet. Der Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt 12,69 €, während der Höchstsatz (2,5-fach) bei 17,62 € liegt.
Die GOÄ 665 darf nicht nebeneinander mit der Ziffer 435 für die spirometrische Untersuchung abgerechnet werden. Zudem schließt sich die parallele Berechnung der Ziffer 666 für die Bestimmung mit Kohlensäuremessung logischerweise aus.
Die Leistung ist bei Verdacht auf metabolische Störungen, Schilddrüsenerkrankungen, schwerer Adipositas oder extremer Mangelernährung indiziert. Sie dient der exakten Bestimmung des energetischen Ruhebedarfs des Patienten.
Ja, eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Unruhe des Patienten oder eine stark verzögerte Einstellung des Steady-States.
Ja, die Bestimmung des Grundumsatzes erfolgt in der Praxis typischerweise mittels einer Atemgasanalyse (Sauerstoffverbrauch). Eine zusätzliche Abrechnung von spirometrischen Ziffern für dieselbe Messung ist jedoch nicht zulässig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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