GOÄ 3660: Mikroskopische Sekretuntersuchung richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3660
Sekret (Magen, Duodenum , Cervix uteri ), mikroskopische Beurteilung
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3660 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über das Farnkrautphänomen, die Analogabrechnung bei Synovia und typische Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3660

Sekret (Magen, Duodenum, Cervix uteri), mikroskopische Beurteilung - Punktzahl: 40, Einfachsatz: 2,33 €, Regelhöchstsatz (1,15-fach): 2,68 €, Höchstsatz (1,3-fach): 3,03 €

Die GOÄ-Ziffer 3660 beschreibt die mikroskopische Beurteilung von bestimmten Sekreten. Historisch und regulatorisch umfasst diese Leistung die Sekrete aus dem Magen, dem Duodenum sowie der Cervix uteri. Die Untersuchung dient der schnellen, meist nativen Diagnostik direkt in der Praxis oder im Labor.

In der modernen Medizin hat sich das Anwendungsspektrum dieser Ziffer jedoch stark verschoben. Während einige der genannten Sekrete heute kaum noch mikroskopisch untersucht werden, gewinnt die Ziffer in der Analogabrechnung für andere Körperflüssigkeiten an Bedeutung. Die Leistung setzt eine fachgerechte Probenentnahme und anschließende Beurteilung unter dem Lichtmikroskop voraus.

GOÄ 3660 in der Praxis: Diagnostik des Zervixschleims und Analogbewertungen

Die primäre klinische Indikation für die GOÄ 3660 liegt heute in der Gynäkologie beim Nachweis des Farnkrautphänomens (Arborisation). Diese Untersuchung des Zervixschleims dient als wichtiger Indikator für die Östrogenisierung der Patientin. Besonders im Rahmen des Zyklusmonitorings bei unerfülltem Kinderwunsch liefert dieser Test schnelle und kostengünstige Erkenntnisse.

Dagegen ist die mikroskopische Untersuchung von Magen- und Duodenalsaft außerhalb mikrobiologischer Fragestellungen mittlerweile weitgehend obsolet. Früher wurde Magensaft auf Speisereste oder Erythrozyten untersucht, was heute durch moderne Endoskopieverfahren ersetzt wurde. Mikrobiologische Suchen, wie der Nachweis von Tuberkulosebakterien im Magensaft oder Lamblien im Duodenalsaft, fallen unter die Spezialziffern des Abschnitts M IV.

Ein hochrelevantes modernes Einsatzgebiet der GOÄ 3660 ist die analoge Anwendung für die Synovialflüssigkeit. Die native Untersuchung von Gelenkpunktaten auf Kristalle (z. B. Harnsäurekristalle bei Gicht) ist eine etablierte Basisdiagnostik. Da der Klammerzusatz der Ziffer 3660 abschließend ist, muss diese Untersuchung analog abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3660

Fallbeispiel 1: Zyklusmonitoring bei Kinderwunsch

Eine Patientin stellt sich zur Zyklusbeobachtung bei unerfülltem Kinderwunsch in der gynäkologischen Praxis vor. Der Arzt entnimmt Zervixschleim, streicht diesen auf einen Objektträger und beurteilt nach Lufttrocknung das Farnkrautphänomen zur Bestimmung des Insler-Scores. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3660 mit dem Regelsatz (1,15-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Gichtgelenk (Arthritis urica)

Bei einem Patienten mit akut geschwollenem Kniegelenk führt der Orthopäde eine Gelenkpunktion durch. Die gewonnene Synovialflüssigkeit wird sofort nativ unter dem Mikroskop auf Uratkristalle untersucht. Da die Synovia nicht im offiziellen Legendentext genannt ist, erfolgt die Abrechnung der mikroskopischen Kristallbeurteilung analog nach GOÄ-Ziffer 3660.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer hormonellen Störung

Zur Überprüfung der ovariellen Funktion und des Östrogenspiegels wird bei einer Patientin mit Zyklusunregelmäßigkeiten der Zervixschleim mikroskopisch untersucht. Der Arzt dokumentiert den Grad der Kristallisation (Stufen 0 bis 3). Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 3660 neben der gynäkologischen Untersuchung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3660: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die separate Berechnung von Teilleistungen des Cervix-Scores. Die Beurteilung der Menge, der Spinnbarkeit sowie der Muttermundweite ist mit der Gebühr für die GOÄ 3660 bereits vollständig abgegolten. Auch die zusätzliche Durchmusterung auf Epithelelemente oder Leukozyten darf nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, mikrobiologische Untersuchungen auf Erreger über diese Ziffer abzurechnen. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen, da für den Nachweis von pathogenen Keimen ausschließlich die Ziffern des Abschnitts M IV herangezogen werden dürfen.

Achtung: Die GOÄ 3660 darf nicht neben mikrobiologischen Spezialuntersuchungen desselben Materials berechnet werden, wenn es sich um dieselbe Fragestellung handelt. Achten Sie auf eine strikte Trennung von nativer Strukturbeurteilung und Infektionsdiagnostik.

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Dokumentation der GOÄ 3660: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Für die Untersuchung des Zervixschleims sollte stets der dokumentierte Kristallisationsgrad (Stufe 0 bis 3) in der Patientenakte festgehalten werden. Bei der analogen Anwendung an Synovialflüssigkeit ist die Angabe des Vorhandenseins oder Fehlens von Kristallen zwingend erforderlich.

Zusätzlich sollte vermerkt werden, dass es sich um eine native, ungefärbte Untersuchung handelt. Falls eine Färbung notwendig war, muss dies gesondert begründet und dokumentiert werden, um eine analoge Abrechnung anderer Ziffern zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel: Entnahme von Zervixschleim. Native mikroskopische Beurteilung nach Lufttrocknung: Nachweis einer partialen Farnkrautbildung mit wenigen Verzweigungen (Grad 2). Schleimmenge mäßig, Spinnbarkeit 4 cm. Cervix-Score dokumentiert.

GOÄ 3660: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3660 dem Abschnitt M II (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-Fache. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist nur bei erheblichem Mehraufwand möglich, beispielsweise bei extrem zähem Sekret, das eine aufwendige Aufbereitung vor der Mikroskopie erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3660 im Rahmen von Punktionen erbracht. Bei einer Gelenkpunktion kann die Ziffer 300 (Gelenkpunktion) neben der analogen GOÄ 3660 abgerechnet werden. Auch die Kombination mit der Zellzählung nach GOÄ 3670 im Punktat ist zulässig und klinisch oft sinnvoll.

Tipp: Nutzen Sie bei der Untersuchung von Gelenkpunktaten die Kombination aus analoger GOÄ 3660 (Kristallanalyse) und GOÄ 3670 (Zellzählung), um die Basisdiagnostik vollständig und rechtssicher abzubilden.

Ziffer 3660 in der neuen GOÄ

Die mikroskopische Beurteilung von Sekreten aus Magen, Duodenum oder Cervix uteri wird in der neuen GOÄ je nach Probenmaterial aufgeteilt:

  • 12813 „Sekret, z. B. Cervix uteri" — für Cervixsekret/Zervixschleim sowie Magen- und Duodenalsekret: 2,95 €. Das untersuchte Probenmaterial ist in der Rechnung anzugeben. Neben Nummer 11035 nicht berechnungsfähig, wenn aus dem gleichen Probenmaterial.
  • 12820 „Synovia, mikroskopisch" — für die mikroskopische Untersuchung von Synovia auf Kristalle (analog verwendeter Anwendungsfall): 6,93 €. Neben Nummer 11036 nicht berechnungsfähig.

Für weitere Sekretmaterialien, die unter der alten 3660 analog abgerechnet wurden und nicht in 12813 oder 12820 fallen, sieht der Entwurf keine eigene Nachfolgeleistung vor. Die Dokumentation des Probenmaterials entscheidet über die richtige Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3660

Die Ziffer 3660 ist heute vor allem für den Nachweis des Farnkrautphänomens im Zervixschleim beim Zyklusmonitoring relevant. Zudem wird sie häufig analog für die mikroskopische Untersuchung von Synovialflüssigkeit auf Kristalle herangezogen.
Ja, eine Abrechnung ist analog für die Untersuchung von Synovia auf Kristalle möglich. Da der Klammerinhalt der Ziffer abschließend ist, erfolgt die Liquordiagnostik oder Synovia-Analyse über eine Analogbewertung.
Nein, die Bestimmung des Cervix-Scores ist mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 3660 abgegolten. Dies umfasst auch die Beurteilung von Menge, Spinnbarkeit und Muttermundweite.
Als Laborleistung des Abschnitts M II beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache des Gebührensatzes (2,68 €). Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 (3,03 €) erfordert eine besondere medizinische Begründung.
Nein, mikrobiologische Untersuchungen auf pathogene Keime sind nicht Bestandteil der GOÄ 3660. Diese müssen separat über die entsprechenden Ziffern des Abschnitts M IV abgerechnet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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