Die Bestimmung der Creatinkinase (CK) nach GOÄ 3590.H1 ist ein Standard in der Labordiagnostik. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Limits und Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3590.H1
Die GOÄ-Ziffer 3590.H1 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Substrate, Metabolite, Enzyme) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt eine grundlegende quantitative Laborleistung zur Bestimmung eines Schlüsselenzyms des zellulären Energiestoffwechsels.
GOÄ 3590.H1: Creatinkinase (CK) - Punktzahl: 40
Die Leistung umfasst die labormedizinische Bestimmung der Creatinkinase (CK) im Blutplasma oder Serum. Dieses Enzym spielt eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Adenosintriphosphat (ATP) in Zellen mit hohem Energiebedarf. Dazu gehören insbesondere die Skelett- und die Herzmuskulatur.
GOÄ 3590.H1 in der Praxis: Diagnostik von Muskelschäden
Die Bestimmung der Creatinkinase gehört zu den am häufigsten durchgeführten Enzymtests im klinischen Alltag. Erhöhte Werte im Blut weisen fast immer auf eine Schädigung von Muskelzellen hin. Dies macht die Ziffer zu einem unverzichtbaren Werkzeug bei der Abklärung von Muskelschmerzen oder Schwächezuständen.
Klinisch relevant sind in der Regel nur erhöhte Werte, die beispielsweise bei Frauen über 166 U/l und bei Männern über 189 U/l liegen. Ein physiologischer Anstieg zeigt sich häufig nach schwerer Muskelarbeit oder intensiven Trainingseinheiten. Auch intramuskuläre Injektionen können zu einer vorübergehenden Erhöhung der Enzymaktivität führen.
Tipp: Bei der Interpretation erhöhter Werte sollte stets die Halbwertszeit der Creatinkinase von rund 15 Stunden berücksichtigt werden. Ein Kontrollwert nach einer angemessenen Ruhephase kann helfen, physiologische von pathologischen Ursachen abzugrenzen.
Während die CK-Bestimmung früher standardmäßig beim Verdacht auf einen Herzinfarkt eingesetzt wurde, hat sie in diesem Bereich an Bedeutung verloren. Die hochsensitive Troponinbestimmung hat die CK-Diagnostik bei kardialen Ereignissen weitgehend abgelöst. Dennoch bleibt die GOÄ 3590.H1 essenziell für die Überwachung von Patienten unter Statintherapie zur Früherkennung einer toxischen Myopathie.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3590.H1
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Statin-induzierte Myopathie
Ein Patient stellt sich mit diffusen Muskelschmerzen unter laufender Cholesterinsenkungstherapie vor. Zur Abklärung einer möglichen Nebenwirkung wird die Creatinkinase bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3590.H1 zum Regelhöchstsatz, da eine Skelettmuskelschädigung ausgeschlossen werden muss.
Fallbeispiel 2: Abklärung nach stumpfem Trauma
Nach einem schweren Verkehrsunfall mit Verdacht auf ein Dezelerationstrauma und ausgedehnte Hämatome wird die CK bestimmt. Die Untersuchung dient der Abschätzung des Ausmaßes der Muskelzellschädigung. Die Abrechnung der GOÄ 3590.H1 ist hier vollumfänglich begründet und indiziert.
Fallbeispiel 3: Vordiagnostik bei chronischer Muskelschwäche
Eine Patientin klagt über chronische, progrediente Muskelschwäche in den Beinen. Zum Ausschluss einer chronischen Skelettmuskelerkrankung wie einer Myopathie oder Polymyositis wird die CK-Aktivität im Serum gemessen. Die Leistung wird regelkonform nach GOÄ 3590.H1 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3590.H1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3590.H1 ist das Übersehen der H1-Höchstwertregelung. Diese Regelung deckelt die Gesamtabrechnungssumme für bestimmte Laborleistungen des Abschnitts M II an einem Behandlungstag. Werden mehrere dieser Leistungen kombiniert, greift automatisch die Kappungsgrenze.
Achtung: Die Bestimmung von Makro-CK-Varianten mittels Elektrophorese darf nicht fälschlicherweise über die Ziffer 3590.H1 abgerechnet werden. Hierfür ist die spezifische Ziffer 3785 heranzuziehen, auch wenn diese Varianten meist ohne klinische Relevanz sind.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen gelegentlich die routinemäßige Mitbestimmung der CK bei rein kardialen Fragestellungen ohne dokumentierten Verdacht auf eine Skelettmuskelbeteiligung. Da die Troponinbestimmung als Goldstandard gilt, muss die zusätzliche CK-Anforderung medizinisch plausibel aus der Dokumentation hervorgehen.
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Dokumentation der GOÄ 3590.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die CK-Bestimmung klar ersichtlich sein. Dazu gehören dokumentierte Symptome wie Myalgien, Muskelschwäche oder die Einnahme von potenziell myotoxischen Medikamenten.
Auch anamnestische Details wie vorangegangene schwere körperliche Belastungen oder intramuskuläre Injektionen sollten vermerkt werden. Dies erleichtert nicht nur die spätere Befundinterpretation, sondern begründet auch die medizinische Notwendigkeit der Laboruntersuchung gegenüber Kostenträgern.
Dokumentation: V. a. Statin-assoziierte Myopathie bei laufender Simvastatin-Therapie. Klage über bilaterale Myalgien der Oberschenkel seit 2 Wochen. Blutentnahme zur Bestimmung der Creatinkinase (CK) nach GOÄ 3590.H1 erfolgt.
GOÄ 3590.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 3590.H1 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (1,15-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (1,3-fach) ist nur in seltenen, gut begründeten Einzelfällen möglich. Besondere präanalytische Schwierigkeiten oder extrem aufwendige Probenvorbereitungen können als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Die CK-Bestimmung wird häufig im Rahmen eines größeren Laborprofils durchgeführt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Bestimmung von Transaminasen (GOT/GPT) zur differenzialdiagnostischen Abgrenzung von Leber- und Muskelschäden. Auch die Kombination mit der Troponin-Bestimmung (GOÄ 3742) ist bei unklaren thorakalen Beschwerden zur Abgrenzung eines Myokardschadens zulässig.
Ziffer 3590.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3590.H1 ("Creatinkinase (CK)") führt die neue GOÄ unter Nummer 11060 weiter — zum festen Satz von 1,71 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Creatinkinase (CK) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3590.H1
Was hat nicht gestimmt?