GOÄ 3589.H1: Cholinesterase richtig abrechnen – Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3589.H1
Cholinesterase (Pseudocholinesterase, CHE, PCHE)
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Dieser Leitfaden beleuchtet alles Wissenswerte zu Abrechnung, Fallstricken und Grenzwerten der Cholinesterase-Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3589.H1.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3589.H1

GOÄ-Ziffer 3589.H1: Cholinesterase (Pseudocholinesterase, CHE, PCHE) - Gebühr: 2,33 € (1,0-fach), 2,68 € (1,15-fach), 3,03 € (1,3-fach). Punktzahl: 40.

Die GOÄ-Ziffer 3589.H1 beschreibt die quantitative Bestimmung der Cholinesterase im Blut. Dieses Enzym, oft auch als Pseudocholinesterase oder abgekürzt CHE beziehungsweise PCHE bezeichnet, wird in den Hepatozyten der Leber gebildet. Die Bestimmung dient in der klinischen Routine primär als sensitiver Parameter zur Beurteilung der Lebersyntheseleistung.

Die analytische Bestimmung erfolgt in der Regel photometrisch unter Verwendung von Butyrylthiocholin als Substrat. Die Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Substrate, Metabolite, Enzyme) zugeordnet. Sie stellt eine grundlegende Säule der laborgestützten Leberdiagnostik dar.

GOÄ 3589.H1 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung der Cholinesterase ist ein etabliertes Verfahren zur Beurteilung chronischer und akuter Lebererkrankungen. Da das Enzym eine biologische Halbwertszeit von etwa 10 Tagen besitzt, reagiert der Wert deutlich schneller auf Syntheseeinschränkungen als Albumin, welches eine Halbwertszeit von rund 20 Tagen aufweist. Dies macht die CHE zu einem wertvollen Frühindikator bei der Verlaufskontrolle von Leberzirrhosen oder schweren Hepatitiden.

Ein weiteres kritisches Einsatzgebiet ist die präoperative Diagnostik vor der Verabreichung bestimmter Muskelrelaxanzien wie Succinylcholin. Patienten mit einer genetisch bedingten, atypischen Cholinesterase bauen diese Medikamente nur extrem langsam ab, was zu lebensbedrohlichen, verlängerten Apnoephasen führen kann. Auch bei Verdacht auf eine akute Vergiftung mit Alkylphosphaten, wie sie in bestimmten Insektiziden vorkommen, ist die sofortige Bestimmung der CHE-Aktivität absolut indiziert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3589.H1

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Leberzirrhose

Ein Patient mit bekannter, ethyltoxischer Leberzirrhose stellt sich zur regelmäßigen Kontrolluntersuchung in der Praxis vor. Zur Beurteilung der aktuellen funktionellen Leberzellmasse und der Lebersyntheseleistung wird eine Blutentnahme durchgeführt.

Die Bestimmung der Cholinesterase ist hier medizinisch notwendig, um eine fortschreitende Funktionseinschränkung frühzeitig zu erkennen. Neben den klinischen Basisuntersuchungen wird die Bestimmung der CHE nach GOÄ-Ziffer 3589.H1 mit dem Regelsatz von 1,15 (2,68 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Präoperative Abklärung bei Narkose-Auffälligkeiten

Eine Patientin berichtet im präoperativen Aufklärungsgespräch vor einer geplanten Cholezystektomie von einer auffallend langen Beatmungszeit bei einer früheren Operation. Es besteht der begründete Verdacht auf eine atypische Variante der Pseudocholinesterase.

Die präoperative Bestimmung der CHE-Aktivität ist zwingend indiziert, um das Narkoserisiko zu minimieren. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3589.H1. Sollte sich der Verdacht erhärten, kann zur weiteren Abklärung die Ermittlung der Dibucainzahl nach GOÄ 3784 angeschlossen werden.

Fallbeispiel 3: Akutdiagnostik bei Verdacht auf Insektizidvergiftung

Ein Forstarbeiter wird mit akuten vegetativen Symptomen wie Miosis, vermehrtem Speichelfluss und Muskelzuckungen nach dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln vorstellig. Es besteht der dringende Verdacht auf eine akute Insektizidintoxikation.

Die sofortige Bestimmung der Cholinesterase-Aktivität im Serum ist zur Diagnosesicherung und Abschätzung des Schweregrads der Vergiftung absolut notwendig. Die Leistung wird als Notfallanalytik veranlasst und über die GOÄ 3589.H1 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3589.H1: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler resultiert aus der Nichtbeachtung der sogenannten H1-Höchstwertregelung. Die GOÄ-Ziffer 3589.H1 gehört zu den 23 spezifischen Laborleistungen des Abschnitts M II, deren Gesamthonorar pro Behandlungsfall durch einen Höchstwert gedeckelt ist. Werden in einem Behandlungsfall mehrere dieser Leistungen nebeneinander abgerechnet, kürzen die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Beträge automatisch auf den zulässigen Höchstwert.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung der Pseudocholinesterase mit der Acetylcholinesterase (AChE). Letztere ist für den Abbau von Acetylcholin an den motorischen Endplatten zuständig und wird beispielsweise im Fruchtwasser zur Diagnostik von Neuralrohrdefekten bestimmt. Diese Leistung ist unter einer anderen Ziffer (z. B. GOÄ 3764) zu erfassen und darf nicht mit der CHE-Bestimmung verwechselt werden.

Achtung: Die Bestimmung der Cholinesterase darf nicht routinemäßig ohne konkrete klinische Fragestellung oder anamnestische Hinweise als Standard-Suchtest abgerechnet werden. Prüfstellen fordern bei auffälligen Häufungen von Laborabrechnungen regelmäßig den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ein.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3589.H1: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation in der Patientenakte ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Beanstandungen durch Prüfstellen. Es muss klar ersichtlich sein, welche spezifische Fragestellung oder klinische Symptomatik die Bestimmung der Cholinesterase erforderlich gemacht hat. Dies gilt insbesondere bei wiederholten Messungen im Rahmen einer Verlaufskontrolle.

In der Dokumentation sollten neben dem eigentlichen Laborwert auch die zugrundeliegende Verdachtsdiagnose oder die anamnestischen Besonderheiten (z. B. Verdacht auf Lebersynthesestörung oder Zustand nach verlängerter Apnoe) festgehalten werden. Dies erleichtert im Falle einer Nachfrage den raschen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentation: Bestimmung der Cholinesterase (CHE) im Serum zur Verlaufskontrolle bei bekannter Leberzirrhose Child-Pugh B. Indikation: Überprüfung der Lebersyntheseleistung (Halbwertszeit-Vergleich zu Albumin). Laborwert: CHE erniedrigt bei 3,1 kU/l.

GOÄ 3589.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3589.H1 um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, ist der Spielraum für eine Steigerung des Gebührensatzes extrem limitiert. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (2,68 €). Eine Steigerung bis zum maximalen Höchstsatz von 1,3 (3,03 €) ist nur in sehr seltenen, hervorragend begründeten Ausnahmefällen zulässig, beispielsweise bei extremen präanalytischen Erschwernissen durch stark lipämische Proben.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die Cholinesterase selten als Einzelparameter angefordert. Sie ist meist Teil eines umfassenden Leberprofils. Sinnvolle und regelkonforme Kombinationen umfassen die Bestimmung der Transaminasen GPT (GOÄ 3593) und GOT (GOÄ 3592) sowie von Bilirubin (GOÄ 3554) und Albumin (GOÄ 3570.H1).

Tipp: Bei der Verlaufskontrolle von chronischen Lebererkrankungen empfiehlt sich die Kombination aus CHE (GOÄ 3589.H1) und Albumin (GOÄ 3570.H1). Da die CHE eine deutlich kürzere Halbwertszeit von 10 Tagen aufweist, liefert sie ein wesentlich dynamischeres Bild der Lebersynthese als Albumin mit einer Halbwertszeit von 20 Tagen.

Ziffer 3589.H1 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3589.H1 ("Cholinesterase (Pseudocholinesterase, CHE, PCHE)") führt die neue GOÄ unter Nummer 11059 weiter — zum festen Satz von 1,20 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Cholinesterase (Pseudocholinesterase oder echte Cholinesterase) Serum oder Plasma, Erythrozyten; Photometrie (substratspezifische Messreaktion [z.B. Butyrylthiocholin, Acetylthiocholin], allgemeine Indikatorreaktion); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung; bei Dibucainzahl oder Fluoridzahl zweimal. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11059 ist zweimal berechnungsfähig, wenn anstelle der molekulargenetischen Abklärung einer fraglichen atypischen CHE die Dibucainzahl oder Fluoridzahl bestimmt wird.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3589.H1

Die Cholinesterase (CHE oder Pseudocholinesterase) wird nach GOÄ 3589.H1 abgerechnet und dient primär der Beurteilung der Lebersyntheseleistung. Die Acetylcholinesterase (AChE) hingegen baut Acetylcholin an den Synapsen ab und wird unter anderen Ziffern, wie beispielsweise der GOÄ 3764 im Fruchtwasser, erfasst.
Die Bestimmung ist indiziert zur Beurteilung der Lebersyntheseleistung bei Leberzirrhose oder Hepatitis, bei Verdacht auf Insektizidvergiftungen sowie präoperativ bei Verdacht auf eine Muskelrelaxanzien-Unverträglichkeit. Auch bei beruflicher Exposition gegenüber Alkylphosphaten ist die Untersuchung sinnvoll.
Die GOÄ-Ziffer 3589.H1 unterliegt der H1-Höchstwertregelung für Laborleistungen des Abschnitts M II. Dies bedeutet, dass die Summe der Gebühren für bestimmte Basislaborleistungen pro Behandlungsfall gedeckelt ist.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei Laborleistungen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Dies erfordert eine detaillierte Begründung, wie etwa einen außergewöhnlich hohen präanalytischen Aufwand bei stark lipämischen oder hämolytischen Proben.
Für die Bestimmung der Cholinesterase wird Serum oder Plasma des Patients benötigt. Die Präanalytik gilt als unkompliziert und stabil, weshalb keine besonderen Transportbedingungen eingehalten werden müssen.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich