GOÄ 3784: Isoenzyme richtig abrechnen – Praxis-Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3784
Isoenzyme (z. B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase), chemische oder thermische Hemmung oder Fällung , je Ansatz
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

Die Abrechnung von Isoenzymen nach GOÄ 3784 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Analogbewertungen, Ausschlussziffern und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3784

Isoenzyme (z. B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase), chemische oder thermische Hemmung oder Fällung, je Ansatz

Die Gebührenordnungsziffer 3784 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt 7 (Substrate, Metabolite, Enzyme) angesiedelt. Sie bewertet die gezielte Differenzierung von Isoenzymen, welche genetisch determinierte Varianten eines Enzyms darstellen. Diese katalysieren zwar dieselbe biochemische Reaktion, weisen jedoch unterschiedliche physikalisch-chemische Eigenschaften auf.

Durch eine gezielte Vorbehandlung der Probe, wie eine thermische Hemmung oder eine chemische Fällung, lassen sich einzelne Isoenzyme selektiv inaktivieren oder isolieren. Die anschließende Messung der verbliebenen Aktivität im Vergleich zur unbehandelten Probe erlaubt präzise Rückschlüsse auf die Verteilung der Isoenzyme. Dies ist klinisch hochgradig relevant, da bestimmte Isoenzyme organ-spezifisch vorkommen.

GOÄ 3784 in der Praxis: Indikationen und moderne Alternativen

In der modernen Labordiagnostik hat die klassische chemische oder thermische Differenzierung an Bedeutung verloren, da hochspezifische immunologische Nachweisverfahren zur Verfügung stehen. Dennoch bleibt die Ziffer 3784 für spezielle Fragestellungen und analoge Bewertungen ein wichtiges Werkzeug in der Abrechnung. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die Lektin-Fällung zur Bestimmung der knochenspezifischen Alkalischen Phosphatase (Knochen-AP).

Ein weiteres wichtiges Feld ist die Abklärung von atypischen Cholinesterase-Varianten vor operativen Eingriffen. Patienten mit diesen genetischen Varianten bauen Muskelrelaxantien wie Succinylcholin deutlich langsamer ab, was zu einer lebensbedrohlichen verlängerten Apnoe führen kann. Mittels Dibucaintest, der analog nach GOÄ 3784 berechnet wird, lässt sich dieses Risiko präoperativ sicher bestimmen.

Tipp: Prüfen Sie bei unklaren, dauerhaft erhöhten Enzymwerten (z. B. Amylase oder CK) ohne passendes Krankheitsbild das Vorliegen von Makroenzymen. Die Abklärung mittels Polyethylenglykolpräzipitation (PEG) ist ebenfalls analog nach GOÄ 3784 berechenbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3784

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Osteomalazie

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf eine Osteomalazie, weshalb die Aktivität der knochenspezifischen Alkalischen Phosphatase (Knochen-AP) bestimmt werden soll. Die Differenzierung erfolgt im Labor mittels Lektin-Fällung aus dem Serum. Abgerechnet wird die Bestimmung der Gesamt-AP nach GOÄ 3587.H1 sowie die Lektin-Fällung nach GOÄ 3784.

Fallbeispiel 2: Präoperative Abklärung bei niedriger Cholinesterase

Vor einer geplanten Operation zeigt ein Patient einen auffällig niedrigen Cholinesterase-Wert (ChE). Zum Ausschluss einer atypischen ChE-Variante veranlasst der Arzt einen Dibucaintest. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3589.H1 für die ChE-Ausgangsmessung und analog nach GOÄ 3784 für den Dibucaintest.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer isolierten Hyperamylasämie

Ein Patient präsentiert sich mit einer chronisch erhöhten Amylase-Aktivität ohne klinische Zeichen einer Pankreatitis. Zum Ausschluss einer klinisch benignen Makroamylasämie wird eine Polyethylenglykolpräzipitation (PEG) durchgeführt. Neben der Bestimmung der Gesamt-Amylase (GOÄ 3588.H1) wird die PEG-Fällung analog nach GOÄ 3784 in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3784: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler betrifft die Abrechnung der Pankreas-Amylase. Die thermische oder chemische Hemmung der Speichel-Amylase zur Bestimmung der Pankreas-Amylase ist heute medizinisch obsolet. Da moderne Labore hierfür standardisierte photometrische Tests mit monoklonalen Antikörpern nutzen, darf hierfür nicht die GOÄ 3784, sondern ausschließlich die GOÄ 3588.H1 berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die parallele Abrechnung von Vorher- und Nachher-Messungen, wenn diese nicht korrekt deklariert sind. Die Ziffer 3784 deckt ausschließlich den behandelten Ansatz ab. Die zwingend erforderliche Ausgangsmessung des unbehandelten Enzyms muss als eigenständige Gebührenposition (z. B. aus Abschnitt M II) aufgeführt werden.

Achtung: Wird die Knochen-AP nicht mittels Lektin-Fällung, sondern über einen modernen Ligandenassay bestimmt, ist die Abrechnung der GOÄ 3784 ausgeschlossen. In diesem Fall muss die GOÄ-Ziffer 4069 herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 3784: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen durch Prüfstellen oder private Kostenträger zu vermeiden. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation (z. B. Verdacht auf atypische ChE-Variante) sowie das angewandte Verfahren (z. B. Dibucaintest) präzise festgehalten werden. Bei analogen Bewertungen muss die Analogie auf der Rechnung explizit als solche gekennzeichnet sein.

Zudem sollten die Messergebnisse der Ausgangsaktivität und der Aktivität nach Hemmung bzw. Fällung dokumentiert werden. Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit der Differenzierung im Nachhinein zweifelsfrei belegen. Bei der analogen Abrechnung von Makroenzymen sollte auch der klinische Verlauf (z. B. persistierende, symptomlose Enzymerhöhung) kurz skizziert werden.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf atypische Cholinesterase-Variante bei präoperativ erniedrigter ChE (4.100 U/l). Durchführung eines Dibucaintests zur Bestimmung der Dibucainzahl. Abrechnung analog GOÄ 3784.

GOÄ 3784: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3784 um eine Leistung des Abschnitts M (Laborleistungen) handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (10,05 €), der maximale Höchstsatz bei dem 1,3-fachen Satz (11,36 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur mit einer fundierten, patientenbezogenen Begründung möglich, beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder stark interferierenden Substanzen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3784 wird regelhaft mit den Basisziffern der jeweiligen Enzymbestimmungen kombiniert. Typische Kombinationen umfassen die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase nach GOÄ 3587.H1 oder der Cholinesterase nach GOÄ 3589.H1. Eine Nebeneinanderberechnung ist zulässig, da die Ausgangsmessung und die differenzierende Hemmung/Fällung unterschiedliche Arbeitsschritte darstellen.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen spezifischen Nachweisverfahren für dasselbe Isoenzym am selben Untersuchungstag, sofern diese dieselbe Zielsetzung verfolgen. Wird beispielsweise ein Ligandenassay für die Knochen-AP durchgeführt, kann nicht zusätzlich eine Lektin-Fällung nach GOÄ 3784 für dieselbe Fragestellung abgerechnet werden.

Ziffer 3784 in der neuen GOÄ

An die Stelle der alten Ziffer 3784 (Isoenzyme (z. B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase), chemische oder thermische Hemmung oder Fällung, je Ansatz) treten in der neuen GOÄ 2 spezifische Leistungen (bisher beim 2,3-fachen Satz: 10,05 €). Welche zutrifft, hängt von Analyt und Methode ab:

  • 12934 Knochenspezifische alkalische Phosphatase (Knochen-AP) Serum oder Plasma (42,72 €) – bei: knochenspezifische alkalische Phosphatase (Knochen-AP)
  • 12933 Isoenzyme, Makroenzyme, je Enzym Serum, ggf. einschließlich Fällung (26,35 €) (alle übrigen Fälle)

Die Bandbreite reicht von 26,35 € bis 42,72 € — die Dokumentation des Analyten entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3784

Die GOÄ-Ziffer 3784 wird für den Nachweis von Isoenzymen mittels chemischer oder thermischer Hemmung oder Fällung berechnet. Typische Anwendungsbereiche sind die Differenzierung der alkalischen Phosphatase sowie analoge Bestimmungen von Makroenzymen oder atypischen Cholinesterase-Varianten. In der modernen Routinediagnostik wird sie jedoch zunehmend durch spezifischere Ligandenassays ersetzt.
Ja, die notwendige Vorher-Messung der Enzymaktivität aus der unbehandelten Probe ist gesondert berechnungsfähig. Sie wird in der Regel über die entsprechende Gebührenposition für die routinemäßige Bestimmung des jeweiligen Enzyms abgerechnet. Die Ziffer 3784 deckt ausschließlich die Aktivitätsmessung der behandelten Probe ab.
Der Dibucaintest zur Abklärung atypischer Cholinesterase-Varianten wird analog nach der GOÄ-Ziffer 3784 berechnet. Dies gilt ebenso für den Fluorid- sowie den Ro-Test, welche demselben Testprinzip folgen. Die Bestimmung des ChE-Ausgangswerts erfolgt separat über die Ziffer 3589.H1.
Nein, die Bestimmung der Pankreas-Amylase über die GOÄ-Ziffer 3784 ist mittlerweile obsolet. Da moderne photometrische Testformate mit monoklonalen Antikörpern arbeiten, ist hierfür die Ziffer 3588.H1 anzusetzen. Eine parallele Abrechnung von Gesamt-Amylase und Pankreas-Amylase ist nicht zulässig.
Die Abklärung von Makroenzymen, beispielsweise mittels Polyethylenglykolpräzipitation (PEG), kann analog nach GOÄ 3784 abgerechnet werden. Dies ist klinisch indiziert, um implausible, dauerhaft erhöhte Enzymbefunde richtig einzuordnen. Die Dokumentation in der Patientenakte muss die analoge Anwendung und die medizinische Begründung klar ausweisen.
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