Die Bestimmung der Alpha-Amylase nach GOÄ-Ziffer 3588.H1 ist ein Standard im Labor. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3588.H1
GOÄ-Ziffer 3588.H1: Alpha-Amylase (auch immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas-Amylase)
Punktzahl: 50 | Einfachsatz (1,0x): 2,91 € | Regelhöchstsatz (1,15x): 3,35 € | Höchstsatz (1,3x): 3,78 €
Die GOÄ-Ziffer 3588.H1 beschreibt die quantitative Bestimmung der Alpha-Amylase im Labor. Diese Leistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 5 (Substrate, Metabolite, Enzyme) verortet. Sie umfasst sowohl die Bestimmung der Gesamt-Amylase als auch die spezifische, immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas-Amylase.
Das Enzym Alpha-Amylase spaltet im Körper Kohlenhydrate auf und kommt hauptsächlich im Pankreas sowie in den Speicheldrüsen vor. Bei entzündlichen Prozessen tritt das Enzym vermehrt in das Blut über, was labordiagnostisch genutzt wird. Die Ziffer gehört zu den am häufigsten abgerechneten Laborleistungen und belegt Rang 24 im gesamten Abschnitt M.
GOÄ 3588.H1 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung der Alpha-Amylase ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik des akuten Abdomens. Ein plötzlicher, starker Anstieg der Enzymaktivität im Serum deutet mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine akute Pankreatitis hin. Innerhalb weniger Stunden nach dem Ereignis steigt der Wert an und erreicht nach etwa 24 Stunden sein Maximum.
Neben der Pankreatitis ist die Bestimmung auch bei Verdacht auf eine Sialadenitis (Speicheldrüsenentzündung) indiziert. Da sich die klinischen Symptome einer Parotitis deutlich von denen einer Pankreatitis unterscheiden, ist die Differenzierung meist klinisch eindeutig. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf eine Makroamylasämie, bei der eine Diskrepanz zwischen erhöhten Serum- und normalen Urinwerten auffällt.
Tipp: Die Bestimmung der Alpha-Amylase kann auch in Ergussflüssigkeiten erfolgen, beispielsweise bei Verdacht auf eine Pankreasfistel nach operativen Eingriffen oder Traumata.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3588.H1
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Pankreatitis
Ein Patient stellt sich mit akut einsetzenden, gürtelförmig ausstrahlenden Oberbauchschmerzen in der Praxis vor. Zur Abklärung wird umgehend Blut entnommen und die Alpha-Amylase im Serum bestimmt. Die Laborwerte zeigen eine dreifach erhöhte Aktivität der Gesamt-Amylase. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3588.H1 zum Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Abklärung einer Makroamylasämie
Bei einer Routineuntersuchung fällt eine isolierte Erhöhung der Serum-Amylase ohne klinische Symptome auf. Zum Ausschluss einer Makroamylasämie wird zusätzlich die Alpha-Amylase im Spontanurin bestimmt. Da die Urin-Amylase im Normbereich liegt, bestätigt sich der Verdacht. Abgerechnet wird die Ziffer 3588.H1 zweifach (einmal für Serum, einmal für Urin).
Fallbeispiel 3: Post-ERCP-Kontrolle
Nach einer endoskopisch-retrograden Cholangiopankreatikographie (ERCP) klagt der Patient über anhaltende Bauchschmerzen. Zum Ausschluss einer interventionell ausgelösten Pankreatitis wird die Pankreas-Amylase mittels immuninhibitorischer Methode bestimmt. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ 3588.H1.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3588.H1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die parallele Bestimmung der Gesamt-Amylase und der Pankreas-Amylase aus derselben Probe. Da beide Parameter im Wesentlichen dieselbe klinische Fragestellung beantworten, ist eine routinemäßige Doppelbestimmung medizinisch nicht gerechtfertigt und wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig gestrichen.
Zudem ist die Abrechnung von Isoenzymen nach den Ziffern 3784 oder 3785 neben der 3588.H1 explizit ausgeschlossen. Da die immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas-Amylase bereits im Leistungstext der 3588.H1 enthalten ist, darf für diese Differenzierung keine zusätzliche Isoenzym-Ziffer angesetzt werden. Dies führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.
Achtung: Achten Sie bei der Bestimmung aus Urin auf die präanalytischen Bedingungen. Da die Alpha-Amylase im sauren Urin instabil ist, kann es bei falscher Lagerung zu falsch-negativen Ergebnissen kommen, was die medizinische Begründung der Leistung schwächt.
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Dokumentation der GOÄ 3588.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation (z. B. Verdacht auf Pankreatitis, Sialadenitis oder Verlaufskontrolle) sowie das verwendete Probenmaterial (Serum, Plasma, Urin oder Punktat) eindeutig dokumentiert sein.
Besonders bei der Bestimmung aus Urin oder Punktaten sollte der klinische Nutzen klar hervorgehen. Auch die zeitliche Abfolge der Blutentnahme im Verhältnis zum Schmerzereignis ist für die Plausibilität der Diagnostik von großer Bedeutung.
Dokumentationsbeispiel:
V. a. akute Pankreatitis bei akutem Oberbauchschmerz seit 6 Std. Blutentnahme für Serum-Amylase (GOÄ 3588.H1) und Lipase (GOÄ 3598.H1). Urinstatus zur Differenzialdiagnostik.
GOÄ 3588.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Abschnitts M II (Basislabor) ist die Ziffer 3588.H1 im Regelfall mit dem 1,15-fachen Gebührensatz abzurechnen. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen zulässig. Typische Begründungen können eine extrem schwierige Venenverhältnisse bei der Blutentnahme oder eine aufwendige Probenaufbereitung bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der Alpha-Amylase wird im klinischen Alltag fast immer mit der Bestimmung der Lipase nach GOÄ 3598.H1 kombiniert, da die Lipase als sensitiverer Parameter gilt. Diese Kombination ist vollumfänglich zulässig. Ebenso kann bei klinischer Indikation die Bestimmung von Entzündungsparametern wie CRP (GOÄ 3741) oder ein großes Blutbild (GOÄ 3550) nebeneinander abgerechnet werden.
Zu beachten ist jedoch die Höchstwertregelung H1 für Laborleistungen. Die Summe der an einem Tag erbrachten Leistungen aus diesem Abschnitt darf den festgelegten Höchstwert nicht überschreiten. Alternativ kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Abrechnung als M-I-Leistung nach Ziffer 3512 geprüft werden.
Ziffer 3588.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3588.H1 ("Alpha-Amylase (auch immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas-Amylase )") führt die neue GOÄ unter Nummer 11053 weiter — zum festen Satz von 2,09 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 3,35 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Alpha-Amylase (Gesamt-Amylase, Pankreas-Amylase), je Enzym Serum oder Plasma, Urin, Drainagesekret, Pleuraerguss; Photometrie (Reaktionsprodukt), ggf. einschließlich Immuninhibition der Speichelamylase; Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird je Enzym. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11053 ist neben der Leistung nach Nummer 11014 nicht berechnungsfähig, soweit es sich um Serum oder Plasma handelt.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3588.H1
Was hat nicht gestimmt?