GOÄ 3587.H1: Alkalische Phosphatase korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3587.H1
Alkalische Phosphatase
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase nach GOÄ-Ziffer 3587.H1 ist ein Eckpfeiler der Leber- und Knochendiagnostik. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3587.H1

Alkalische Phosphatase
Punktzahl: 40
Einfachsatz: 2,33 €
Regelhöchstsatz (1,15-fach): 2,68 €
Höchstsatz (1,3-fach): 3,03 €

Die GOÄ-Ziffer 3587.H1 beschreibt die quantitative Bestimmung der Alkalischen Phosphatase (Gesamt-AP) im Blutserum oder Blutplasma. Diese Untersuchung gehört zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt II. 5. (Substrate, Metabolite, Enzyme). Die Gesamt-AP umfasst eine Gruppe zellmembranständiger Isoenzyme, deren Aktivität bei bestimmten pathologischen Prozessen signifikant ansteigt.

Die Erbringung dieser Leistung erfordert den Einsatz einer standardisierten Analytik, in der Regel der photometrischen Erfassung einer Farbänderung mittels der IFCC-Standardmethode. Die Ziffer deckt die gesamte labortechnische Durchführung inklusive der Probenvorbereitung und der Befunderstellung ab. Eine gesonderte Berechnung von Teilschritten ist innerhalb dieser Gebührenordnungsposition ausgeschlossen.

GOÄ 3587.H1 in der Praxis: Diagnostik bei Leber- und Skeletterkrankungen

Die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik von Erkrankungen des Skelettsystems und der Leber. Bei hepatobiliären Störungen, insbesondere bei einer Cholestase (Gallenstauung), führt die Retention von Gallensäuren zur Induktion des Enzyms im Hepatozyten- und Gallengangsepithel. Dies resultiert in einem messbaren Anstieg der Gesamt-AP im Blutkreislauf.

Im Bereich des Skelettsystems korreliert eine erhöhte AP-Aktivität direkt mit einer gesteigerten Osteoblasten-Tätigkeit. Dies erklärt auch die physiologisch signifikant höheren Normalwerte bei Kindern und Jugendlichen im Wachstum im Vergleich zu Erwachsenen. Während der Normalbereich bei Erwachsenen zwischen 40 und 129 U/l liegt, können bei 10- bis 13-Jährigen Werte von bis zu 335 U/l vollkommen physiologisch sein.

Achtung: Um Fehlinterpretationen und unnötige Folgeuntersuchungen zu vermeiden, muss die Blutentnahme zwingend nach einer zwölfstündigen Nahrungskarenz erfolgen. Bereits drei Stunden nach einer Mahlzeit kann der Einstrom von Dünndarm-AP den Gesamt-AP-Wert um rund 30 U/l künstlich erhöhen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3587.H1

Fallbeispiel 1: Verdacht auf cholestatische Lebererkrankung

Ein Patient stellt sich mit unklarem Pruritus und skleralem Ikterus in der Praxis vor. Zum Ausschluss einer cholestatischen Lebererkrankung wird eine Blutentnahme durchgeführt. Neben der Gamma-GT (GOÄ 3592.H1) wird die Alkalische Phosphatase nach GOÄ 3587.H1 bestimmt. Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekanntem Prostatakarzinom

Bei einem Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom und bekannten osteoblastischen Knochenmetastasen ist eine regelmäßige Verlaufskontrolle indiziert. Die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase dient hier als kostengünstige und etablierte Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Krankheitsaktivität. Die Leistung nach GOÄ 3587.H1 wird im Rahmen der Tumornachsorge abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Abklärung von Knochenschmerzen bei Verdacht auf Morbus Paget

Eine ältere Patientin klagt über anhaltende, tiefe Knochenschmerzen im Bereich des Beckens. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung eines Verdachts auf Morbus Paget wird die Aktivität der Alkalischen Phosphatase im Serum bestimmt. Die Abrechnung der Ziffer 3587.H1 erfolgt neben weiteren Parametern des Knochenstoffwechsels zur Sicherung der Diagnose.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3587.H1: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3587.H1 liegt im Missachten von Ausschlussbestimmungen. Die Leistung ist beispielsweise in ursächlichem Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nicht gesondert berechnungsfähig. Entsprechende Analysen sind mit der Pauschale für die Dialyse abgegolten und führen bei doppelter Abrechnung zu Beanstandungen durch die Prüfstellen.

Zudem müssen Abrechnungsstellen die H1-Höchstwertregelung im Blick behalten. Die GOÄ-Ziffer 3587.H1 gehört zu den 23 spezifischen Laborleistungen des Abschnitts M II, deren gemeinsame Abrechnung an einem Behandlungstag gedeckelt ist. Ein Überschreiten dieser Höchstgrenze ohne entsprechende Berücksichtigung führt unweigerlich zur Kürzung des Honorars durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Achtung: Die alleinige Bestimmung der Gesamt-AP besitzt bei Lebererkrankungen eine geringere Spezifität als die Bestimmung der Gamma-GT. Prüfer achten daher genau darauf, ob die Indikation zur alleinigen oder kombinierten Bestimmung medizinisch begründet und dokumentiert ist.

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Dokumentation der GOÄ 3587.H1: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen und Regresse. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase klar hervorgehen. Dies umfasst entweder den konkreten Verdacht auf eine hepatobiliäre oder osteologische Erkrankung oder die engmaschige Verlaufskontrolle einer bereits gesicherten Diagnose.

Zusätzlich sollte vermerkt werden, dass der Patient die geforderte Nahrungskarenz von zwölf Stunden eingehalten hat. Dies sichert die präanalytische Validität des Befundes ab und schützt vor dem Vorwurf fehlerhafter Diagnostik aufgrund verfälschter Werte durch Dünndarm-Isoenzyme.

Dokumentation: Blutentnahme nach 12-stündiger Nahrungskarenz bei V. a. Cholestase bei bekanntem Gallensteinleiden. Bestimmung der Gesamt-AP nach GOÄ 3587.H1 zur Verlaufskontrolle.

GOÄ 3587.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen im Abschnitt M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,68 €), während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache (3,03 €) beträgt. Eine Überschreitung des Regelsatzes ist nur in seltenen, medizinisch besonders begründeten Einzelfällen zulässig. Als Begründung können beispielsweise extrem schwierige Venenverhältnisse bei Kleinkindern oder eine akut notwendige Eilanalytik (Notfalllabor) herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und abrechnungstechnisch zulässige Kombinationen umfassen weitere Leberparameter wie die Gamma-GT (GOÄ 3592.H1), die GOT (GOÄ 3581.H1) und die GPT (GOÄ 3582.H1). Bei Verdacht auf Knochenerkrankungen erfolgt die Kombination häufig mit der Bestimmung von Calcium (GOÄ 3557.H1) und Phosphat.

Tipp: Bei unklaren Befunden der Gesamt-AP empfiehlt sich die Bestimmung der spezifischen AP-Isoenzyme (z. B. mittels Elektrophorese nach GOÄ 3785), um die genaue Herkunft (Leber oder Knochen) differenzialdiagnostisch exakt abzugrenzen.

Ziffer 3587.H1 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 3587.H1 ("Alkalische Phosphatase") führt die neue GOÄ unter Nummer 11052 weiter — zum festen Satz von 0,96 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).

Der neue Leistungstext lautet: „Alkalische Phosphatase Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3587.H1

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer 3587.H1 beträgt 2,33 Euro bei einer Punktzahl von 40 Punkten. Unter Anwendung des üblichen Labor-Regelhöchstsatzes von 1,15 ergibt sich ein Betrag von 2,68 Euro.
Die Leistung ist indiziert bei Verdacht auf cholestatische Lebererkrankungen oder Skeletterkrankungen mit erhöhter Osteoblastentätigkeit wie Morbus Paget oder Knochenmetastasen. Auch zur Verlaufskontrolle bereits bekannter Erkrankungen wird die Ziffer häufig herangezogen.
Für eine verlässliche Bestimmung der Alkalischen Phosphatase muss die Blutentnahme nach einer zwölfstündigen Nahrungskarenz erfolgen. Andernfalls kann der Einstrom von Dünndarm-AP den Messwert um rund 30 U/l verfälschen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3587.H1 gehört zu den 23 Laborleistungen des Abschnitts M II, die der H1-Höchstwertregelung unterliegen. Dies begrenzt die Gesamtabrechnungssumme für diese spezifischen Laboruntersuchungen je Behandlungstag.
Nein, die Bestimmung der Alkalischen Phosphatase ist in ursächlichem Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nicht gesondert berechnungsfähig. Dies regeln die Ausschlussbestimmungen in Verbindung mit der GOÄ-Ziffer 793.
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