Leitfaden zur Abrechnung der GPT nach GOÄ-Ziffer 3595.H1: Indikationen, Höchstwertregelungen, typische Fehler und praxisnahe Fallbeispiele für Ärzte.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3595.H1
3595.H1: Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) - Punktzahl: 40
Die Gebührenordnungsziffer 3595.H1 beschreibt die quantitative Bestimmung der Glutamatpyruvattransaminase (GPT), heute meist als Alaninaminotransferase (ALT) bezeichnet, im Serum oder Plasma. Dieses Enzym katalysiert reversibel den Transfer einer Aminogruppe von Alanin auf Alpha-Ketoglutarat, wodurch Pyruvat und Glutamat entstehen. Da die GPT fast ausschließlich im Zytoplasma von Hepatozyten vorkommt, gilt sie als hochgradig leberspezifischer Marker.
Die Laborleistung umfasst die komplette präanalytische Aufbereitung, die eigentliche photometrische Messung mittels der standardisierten IFCC-Methode sowie die anschließende Befunderstellung. Eine Abrechnung dieser Ziffer setzt voraus, dass die Analyse in einem dafür qualifizierten Labor durchgeführt wird, welches die Qualitätsstandards für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen erfüllt.
GOÄ 3595.H1 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz
Die Bestimmung der GPT nach GOÄ 3595.H1 ist das Standardverfahren bei jedem Verdacht auf eine Leberzellschädigung. Da das Enzym bei einer Schädigung der Zellmembran rasch in die Blutbahn freigesetzt wird, korreliert die Aktivität im Serum direkt mit dem Ausmaß des Parenchymschadens. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf Virushepatitiden, toxische Leberschäden, Fettlebererkrankungen oder eine Stauungsleber.
Klinisch relevant sind ausschließlich erhöhte Werte, wobei die Referenzgrenzen geschlechtsspezifisch definiert sind. Werte über 35 U/l bei Frauen und über 50 U/l bei Männern weisen auf pathologische Prozesse hin. Extrem hohe Werte von über 350 U/l deuten meist auf eine akute Hepatitis oder einen schweren toxischen Leberschaden hin, während moderate Erhöhungen häufig bei chronischen Verläufen oder Zirrhosen auftreten.
Tipp: Für eine präzise Differenzialdiagnostik empfiehlt sich die parallele Bestimmung der Glutamat-Oxalacetat-Transaminase (GOT) nach Nr. 3594.H1. Erst durch die Berechnung des De-Ritis-Quotienten (AST/ALT) lässt sich das Ausmaß der Leberschädigung (nekrotisierend vs. entzündlich) verlässlich einschätzen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3595.H1
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Virushepatitis
Ein Patient stellt sich mit Ikterus, Abgeschlagenheit und rechtsseitigen Oberbauchschmerzen in der Praxis vor. Zur Abklärung einer akuten Lebererkrankung veranlasst die Praxis eine umfassende Laboruntersuchung des Serums. Neben den Cholestaseparametern wird die GPT-Bestimmung durchgeführt, die einen stark erhöhten Wert von 450 U/l liefert. Die Abrechnung der GPT erfolgt korrekt nach der Ziffer 3595.H1 neben der GOT nach Nr. 3594.H1.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter Leberzirrhose
Bei einer Patientin mit bekannter äthyltoxischer Leberzirrhose erfolgt eine routinemäßige Quartalskontrolle zur Überwachung der Krankheitsaktivität. Die Blutentnahme zeigt mäßig erhöhte Transaminasenwerte. Die Abrechnung der GPT-Bestimmung nach GOÄ 3595.H1 ist hier im Rahmen der chronischen Verlaufskontrolle vollumfänglich begründet und erstattungsfähig.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Leberschädigung unter hepatotoxischer Medikation
Ein Patient erhält eine neue, potenziell hepatotoxische medikamentöse Dauertherapie. Vor Beginn sowie im Verlauf der Therapie werden die Leberwerte kontrolliert, um einen medikamenteninduzierten Leberschaden frühzeitig zu erkennen. Die präventive und begleitende Bestimmung der GPT wird regelkonform über die Ziffer 3595.H1 abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3595.H1: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3595.H1 liegt in der Missachtung der H1-Höchstwertregelung des Abschnitts M II. Die GPT gehört zu den 23 spezifischen Laborleistungen, deren gemeinsame Abrechnung pro Kalendermonat oder Behandlungsfall gedeckelt ist. Wird dieser Höchstwert überschritten, kürzen private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die darüber hinausgehenden Beträge konsequent.
Ein weiterer Ausschluss betrifft die Dialysebehandlung. Leistungen nach dem Abschnitt M sind in ursächlichem Zusammenhang mit einer Dialysebehandlung nicht gesondert neben der Dialysepauschale (z. B. Nr. 793) berechnungsfähig. Prüfstellen achten penibel darauf, ob Laboruntersuchungen am selben Tag oder im engen zeitlichen Kontext einer Dialyse durchgeführt und fälschlicherweise separat liquidiert wurden.
Achtung: Die Abrechnung der GPT als M-II-Leistung nach Nr. 3595.H1 schließt die gleichzeitige Abrechnung als M-I-Leistung nach Nr. 3516 für denselben Untersuchungsgang aus. Praxen müssen vorab prüfen, welche Zuordnung im konkreten Fall die wirtschaftlichere und rechtlich korrekte Option darstellt.
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Dokumentation der GOÄ 3595.H1: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte muss die medizinische Notwendigkeit der GPT-Bestimmung klar erkennbar sein. Dies geschieht primär durch die Dokumentation von leberspezifischen Symptomen, Verdachtsdiagnosen oder der Überwachung einer bekannten Lebererkrankung.
Zusätzlich sollten die Laborergebnisse inklusive des angewandten Referenzbereichs und des Datums der Probenentnahme direkt in der elektronischen Akte hinterlegt werden. Bei einer eventuellen Steigerung des Gebührensatzes ist die patientenspezifische Begründung ebenfalls direkt in den Behandlungsdaten zu verankern.
Dokumentationsbeispiel:
Anamnese: V. a. medikamentös-toxische Leberschädigung bei Neueinstellung auf Statin. Symptome: Müdigkeit, unspezifischer Druck im rechten Oberbauch. Labor: Blutentnahme Serum für Transaminasen (GOT, GPT). Befund: GPT (ALT) erhöht mit 85 U/l. Prozedere: Dosisanpassung und Wiedervorstellung in 2 Wochen zur Verlaufskontrolle.
GOÄ 3595.H1: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer 3595.H1 unterliegt als Laborleistung des Abschnitts M den strengen Vorgaben der GOÄ für technische Leistungen. Der Regelsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (2,68 €), während der Höchstsatz mit dem 1,3-fachen Satz (3,03 €) bemessen ist. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig, die auf eine überdurchschnittliche Schwierigkeit oder einen außergewöhnlichen Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung oder Analyse zurückzuführen sind. Dies muss auf der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
In der täglichen Praxis wird die GPT selten isoliert bestimmt. Sinnvolle und medizinisch indizierte Kombinationen umfassen weitere Parameter des Leberprofils. Hierzu gehören insbesondere die GOT (Nr. 3594.H1), die Gamma-GT (Nr. 3592.H1) sowie die Alkalische Phosphatase (Nr. 3585.H1). Auch die Bestimmung von Bilirubin (Nr. 3554.H1) zur Abklärung eines Ikterus lässt sich hervorragend mit der GPT-Bestimmung kombinieren, sofern die H1-Höchstwertregelung im Blick behalten wird.
Ziffer 3595.H1 in der neuen GOÄ
Die bisherige Ziffer 3595.H1 ("Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)") führt die neue GOÄ unter Nummer 11067 weiter — zum festen Satz von 0,75 € (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €).
Der neue Leistungstext lautet: „Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT) Serum oder Plasma; Photometrie (Reaktionsprodukt); Auswertung: apparativ-quantitativ.". Abgerechnet wird 1x je Untersuchung. Abrechnungshinweis: Die Leistung nach Nummer 11067 ist neben der Leistung nach Nummer 11006 nicht berechnungsfähig. Titel / Zusatz / Abrechnungsbestimmung Gebührensatz
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3595.H1
Was hat nicht gestimmt?