Die Bestimmung der sauren Phosphatase nach GOÄ-Ziffer 3599 gilt heute oft als obsolet. Erfahren Sie, wann die Abrechnung dennoch sinnvoll und zulässig ist.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3599
Saure Phosphatase (sP), photometrisch
Punktzahl: 70
Einfachsatz: 4,08 €
Regelhöchstsatz: 4,69 €
Höchstsatz: 5,30 €
Die GOÄ-Ziffer 3599 beschreibt die photometrische Bestimmung der sauren Phosphatase (sP) im Blut. Diese Enzymgruppe besitzt ihr Aktivitätsmaximum im sauren Milieu bei einem pH-Wert von unter 7. Die Laboruntersuchung erfasst sowohl die tartratresistenten als auch die tartrathemmbaren Isoenzyme.
Die tartratresistente saure Phosphatase ist vor allem in den Osteoklasten lokalisiert, während die tartrathemmbare Form unter anderem in der Prostata vorkommt. Die Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter den Enzymen eingeordnet und belegt dort einen mittleren Rangplatz bezüglich der Häufigkeit.
GOÄ 3599 in der Praxis: Indikationen und moderne Alternativen
In der modernen Medizin gilt die Bestimmung der sauren Phosphatase nach GOÄ 3599 als weitgehend obsolet und entbehrlich. Für die Beurteilung der Osteoklastenaktivität stehen heute wesentlich sensitivere Parameter wie die TRAP 5b (GOÄ-Ziffer 3744) zur Verfügung. Auch in der Prostatadiagnostik hat das prostataspezifische Antigen (PSA, GOÄ-Ziffer 3908.H3) die saure Phosphatase praktisch vollständig verdrängt.
Dennoch existieren seltene klinische Nischen, in denen die Bestimmung medizinisch begründet ist. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Verlaufskontrolle bei Morbus Gaucher, sofern der primäre Marker Chitotriosidase nicht erhöht ist. Zudem kann die Ziffer in Einzelfällen als letzter Versuch für einen Verlaufsparameter bei Karzinomgeschehen dienen.
Tipp: Prüfen Sie vor der Anforderung der GOÄ 3599 immer, ob modernere Biomarker wie PSA oder TRAP 5b für die klinische Fragestellung nicht eine deutlich höhere Aussagekraft besitzen und somit medizinisch vorzuziehen sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3599
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Morbus Gaucher
Ein Patient mit gesichertem Morbus Gaucher befindet sich in regelmäßiger Kontrolle. Da die tumorspezifische Chitotriosidase im Blut dieses Patienten nicht erhöht ist, wird die saure Phosphatase als alternativer Verlaufsparameter bestimmt. Die Abrechnung erfolgt korrekt nach GOÄ-Ziffer 3599 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Tumornachsorge als letzter Versuch
Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen, therapierefraktären Karzinom sind alle gängigen Tumormarker negativ. Zur Verlaufskontrolle unter einer experimentellen Therapie wird die saure Phosphatase als zusätzlicher, unspezifischer Marker bestimmt. Die medizinische Begründung rechtfertigt die Anforderung und Abrechnung der Ziffer 3599.
Fallbeispiel 3: Abklärung unklarer Knochenprozesse bei fehlenden Alternativen
Bei Verdacht auf gesteigerten Knochenabbau soll die Osteoklastenaktivität beurteilt werden. Da die modernere TRAP-5b-Bestimmung im Labor vor Ort kurzfristig nicht verfügbar ist, greift der Arzt auf die klassische saure Phosphatase zurück. Die Abrechnung der GOÄ 3599 erfolgt zur primären Orientierung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3599: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die routinemäßige Anforderung der sauren Phosphatase im Rahmen des Prostatakarzinom-Screenings. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen diese Erstattung regelmäßig ab, da die Methode für diesen Zweck als medizinisch nicht mehr notwendig eingestuft wird. Hier muss primär das PSA bestimmt und abgerechnet werden.
Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Die Ziffer 3599 unterliegt den Höchstwertregelungen für Laborleistungen, was bei einer unbedachten Kombination mit anderen Enzymbestimmungen zu Honorarverlusten führen kann.
Achtung: Die Bestimmung der prostataspezifischen sauren Phosphatase (nach den veralteten GOÄ-Ziffern 3794 und 3795) ist heute vollständig obsolet. Verwechseln Sie diese nicht mit der allgemeinen sauren Phosphatase nach GOÄ 3599.
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Dokumentation der GOÄ 3599: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für diese historisch ältere Untersuchung klar hervorgehen. Insbesondere bei Morbus Gaucher oder seltenen Tumorverläufen sollte die Begründung explizit dokumentiert werden.
Auch der Verzicht auf modernere Parameter sollte kurz begründet werden, beispielsweise durch den Nachweis einer normalen Chitotriosidase. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung im Sinne des § 1 Abs. 2 der GOÄ ab.
Dokumentation: Bestimmung der sauren Phosphatase (GOÄ 3599) zur Verlaufskontrolle bei bekanntem Morbus Gaucher, da Chitotriosidase im Serum des Patienten nicht erhöht und somit als Verlaufsparameter ungeeignet ist.
GOÄ 3599: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) ist die GOÄ-Ziffer 3599 bis zum Höchstsatz von 1,3 steigerungsfähig. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 erfordert jedoch eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Da die Präanalytik von Serum und Plasma als problemlos gilt, müssen für eine Steigerung außergewöhnliche Umstände im Einzelfall vorliegen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der sauren Phosphatase wird selten isoliert durchgeführt. Sinnvoll ist die Kombination mit anderen Enzymen oder Substraten des Abschnitts M, sofern ein komplexes Krankheitsbild dies erfordert. Es ist jedoch streng darauf zu achten, dass keine unzulässigen Doppelabrechnungen mit ähnlichen, aber moderneren Parametern ohne klinische Differenzierung erfolgen.
Ziffer 3599 in der neuen GOÄ
Die photometrische Bestimmung der sauren Phosphatase wird zur neuen Nummer 11081 mit einem Festpreis von 0,68 € — verglichen mit dem heutigen 2,3-fachen Satz von 4,69 € ein erheblicher Rückgang. Analyt, Material (Serum oder Plasma) und die photometrische Methode bleiben identisch. Neu hinzugekommen ist eine Dokumentationspflicht: Die medizinische Indikation ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3599
Was hat nicht gestimmt?