GOÄ 3630H: Höchstwert für H2-Laboranalysen korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3630H
Höchstwert für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 8
Punktzahl 870  
Einfachsatz 50,71 € 1,0x
Regelhöchstsatz 58,32 € 1,1x
Höchstsatz 65,92 € 1,3x

Der Höchstwert GOÄ 3630H deckt H2-Laboruntersuchungen ab. Erfahren Sie alles über die korrekte Anwendung, typische Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3630H

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für bestimmte spezialisierte Laboruntersuchungen eine Begrenzung der abrechenbaren Gebühren vor. Die GOÄ-Ziffer 3630H fungiert hierbei als ein solcher Höchstwert.

Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

Höchstwert für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 8

Diese Regelung betrifft alle Laboranalysen des Abschnitts M III 8 (Speziallabor), die im Gebührenverzeichnis explizit mit dem Suffix H2 versehen sind. Sobald die Summe der Einzelleistungen diesen Schwellenwert überschreitet, tritt die Höchstwertregelung in Kraft.

GOÄ 3630H in der Praxis: Wann greift die Höchstwertregelung?

In der täglichen Praxis kommt die Ziffer 3630H immer dann zum Tragen, wenn eine differenzierte Labordiagnostik durchgeführt wird. Typische Beispiele hierfür sind endokrinologische Abklärungen oder das Monitoring von Tumormarkern. Da diese Analysen einzeln oft hohe Punktwerte aufweisen, schützt die Kappungsgrenze der Ziffer 3630H die Kostenträger vor übermäßigen Laborkosten.

Für die Arztpraxis bedeutet dies, dass die Software bei der Abrechnungserstellung die addierten Werte der erbrachten H2-Leistungen automatisch deckeln muss. Eine manuelle Überwachung ist dennoch ratsam, um Honorarverluste oder fehlerhafte Rechnungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3630H

Fallbeispiel 1: Umfassende Schilddrüsendiagnostik

Bei einer Patientin mit Verdacht auf eine autoimmune Schilddrüsenerkrankung werden mehrere spezifische Antikörper und Hormone bestimmt. Die Summe der Einzelleistungen aus dem Abschnitt M III 8 mit der Kennzeichnung H2 überschreitet den Schwellenwert von 870 Punkten deutlich. In der Liquidation wird daher anstelle der Einzelleistungen der Höchstwert 3630H angesetzt.

Fallbeispiel 2: Tumormarker-Panel in der Onkologie

Ein Patient befindet sich in der Nachsorge nach einem kolorektalen Karzinom. Zur Verlaufskontrolle veranlasst der Arzt die Bestimmung von CEA und CA 19-9, welche beide als H2-Leistungen klassifiziert sind. Da die addierten Gebührensätze das Limit überschreiten, erfolgt die Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 3630H.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer Fertilitätsstörung

Zur hormonellen Abklärung bei unerfülltem Kinderwunsch werden LH, FSH und Prolaktin im Speziallabor angefordert. Da diese Untersuchungen unter die Kategorie H2 fallen, greift auch hier die gesetzliche Kappungsregelung. Die Abrechnung erfolgt korrekt über den Höchstwert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3630H: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die parallele Abrechnung von Einzelleistungen neben dem Höchstwert. Dies ist unzulässig, da der Höchstwert die abgegoltenen Analysen vollständig ersetzt. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen erkennen solche Doppelabrechnungen sofort und kürzen die Liquidation entsprechend.

Achtung: Die fälschliche Abrechnung von Einzelleistungen neben dem Höchstwert führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Der Höchstwert deckt alle H2-Leistungen des Abrechnungszeitraums ab.

Zudem wird oft fälschlicherweise der normale ärztliche Steigerungsfaktor von 2,3-fach auf Laborleistungen angewendet. Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt jedoch der reduzierte Gebührenrahmen, weshalb der Regelsatz bei 1,15-fach liegt.

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Dokumentation der GOÄ 3630H: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation für jede einzelne angeforderte Laboruntersuchung sowie die Ergebnisse klar ersichtlich sein. Auch die Zuordnung der Analysen zum Abschnitt M III 8 sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.

Dokumentation: Indikation zur erweiterten endokrinologischen Abklärung bei V. a. polyzystisches Ovarsyndrom (PCOS). Anforderung von LH, FSH, Testosteron und DHEAS (Sektion M III 8, H2). Laborbefunde vollständig in der Akte hinterlegt und ärztlich validiert.

Die Aufbewahrung der originalen Laborbefunde ist zwingend erforderlich, um bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger die erbrachte Prüfleistung nachweisen zu können.

GOÄ 3630H: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3630H kann im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet werden. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist unter strengen Voraussetzungen gemäß § 5 GOÄ möglich. Hierfür muss ein außergewöhnlich hoher Aufwand, beispielsweise durch schwierige Probenaufbereitung oder interferierende Substanzen, schriftlich begründet werden.

Tipp: Nutzen Sie bei begründeten Ausnahmefällen die Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz, um den erhöhten Aufwand bei komplexen Probenaufbereitungen adäquat abzubilden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer 3630H lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen wie der GOÄ-Ziffer 1 oder 3 kombinieren. Auch die Blutentnahme nach Ziffer 250 ist neben dem Höchstwert berechnungsfähig. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung anderer Labor-Höchstwerte für dieselben Analysen im selben Behandlungsfall.

Ziffer 3630H in der neuen GOÄ

Der Höchstwert für die mit H2 gekennzeichneten Leistungen wird unter der neuen Nummer 11118 fortgeführt. Der Festpreis beträgt 90,78 € — mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 58,32 €. Die neue Abrechnungsbestimmung listet die betroffenen Gebührennummern ausdrücklich auf: 11121, 11123, 11125, 11127, 11129, 11131, 11132, 11135, 11137, 11139, 11141, 11143, 11145, 11147, 11149, 11151, 11153, 11155, 11157, 11159, 11161, 11163, 11165 und 11167.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3630H

Die GOÄ-Ziffer 3630H deckelt die Abrechnungshöhe für alle mit H2 gekennzeichneten Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt M III 8. Sobald die Summe der Einzelleistungen diesen Wert überschreitet, darf nur noch dieser Höchstwert abgerechnet werden. Dies dient der Kostenbegrenzung bei umfangreicher Labordiagnostik.
Für die GOÄ-Ziffer 3630H gilt der laborübliche Regelsatz von 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei nachweisbar erhöhtem Aufwand und mit einer patientenspezifischen Begründung zulässig. Der normale ärztliche Satz von 2,3-fach darf hier nicht angewendet werden.
Nein, eine parallele Abrechnung von H2-Einzelleistungen neben dem Höchstwert ist ausgeschlossen. Die Ziffer 3630H ersetzt die einzelnen Gebührenpositionen vollständig, sobald deren Summe den Höchstwert überschreitet. Jede zusätzliche Berechnung von H2-Ziffern führt zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Unter diesen Höchstwert fallen alle Speziallabor-Untersuchungen aus dem Abschnitt M III 8 der GOÄ, die im Gebührenverzeichnis mit dem Suffix H2 markiert sind. Dazu gehören beispielsweise komplexe Hormonanalysen, Tumormarker oder immunologische Spezialtests. Andere Laborbereiche wie das Basislabor sind hiervon nicht betroffen.
Ja, die Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 kann eigenständig neben dem Höchstwert 3630H abgerechnet werden. Da es sich bei der Blutentnahme um eine eigenständige manuelle Leistung und nicht um eine Laboranalyse handelt, greift die Höchstwertregelung hierfür nicht. Auch die anschließende Beratung des Patienten ist separat berechnungsfähig.
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