Der Höchstwert GOÄ 3631H deckelt Laborleistungen der Kategorie H3. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen, Ausschlüssen und der korrekten Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3631H
GOÄ-Ziffer 3631H: Höchstwert für die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 10
Die GOÄ-Ziffer 3631H stellt einen sogenannten Gebührenhöchstwert dar. Dieser deckelt die Abrechnungssumme aller am selben Kalendertag erbrachten Laborleistungen, die im Gebührenverzeichnis mit der Kennzeichnung H3 versehen sind. Die Ziffer selbst wird nicht aktiv als Einzelleistung erbracht, sondern fungiert als Kappungsgrenze für die Summe der Einzelgebühren.
Die betroffenen Analysen stammen aus dem Abschnitt M III 10 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen). Hierunter fallen hochspezialisierte immunologische, allergologische oder endokrinologische Bestimmungen. Sobald die Summe dieser Einzelanalysen den Betrag von 81,60 € (Einfachsatz) bzw. 93,84 € (Regelhöchstsatz) übersteigt, greift automatisch dieser Höchstwert.
GOÄ 3631H in der Praxis: Korrekte Anwendung des Labor-Höchstwerts
In der täglichen Praxis niedergelassener Ärzte, insbesondere in der Endokrinologie, Rheumatologie oder Allergologie, werden häufig komplexe Laborprofile angefordert. Die Kennzeichnung H3 signalisiert, dass die entsprechenden Ziffern dem gemeinsamen Höchstwert unterliegen. Dies dient dem Schutz des Kostenträgers vor einer unbegrenzten Kumulation teurer Spezialanalysen.
Für die Abrechnung bedeutet dies, dass die erbrachten Einzelleistungen zwar detailliert auf der Rechnung aufgeführt werden müssen. Die Summe der mit H3 markierten Leistungen wird jedoch bei Erreichen des Schwellenwerts auf die Gebühr der Ziffer 3631H reduziert. Dies erfordert eine präzise Abstimmung mit der Abrechnungssoftware oder dem externen Laborpartner.
Tipp: Moderne Praxisverwaltungssysteme führen diese Deckelung meist automatisch durch. Dennoch sollte die Rechnungsprüfung stichprobenartig kontrollieren, ob die Kennzeichnung H3 korrekt zugeordnet und der Höchstwert 3631H angewendet wurde.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3631H
Fallbeispiel 1: Rheumatologische Stufendiagnostik
Bei Verdacht auf eine systemische Autoimmunerkrankung veranlasst die Praxis die Bestimmung mehrerer spezifischer Autoantikörper. Diese Einzeluntersuchungen sind im Abschnitt M III 10 jeweils mit dem Suffix H3 versehen. Die Summe der Einzelleistungen übersteigt den Schwellenwert deutlich. In der Abrechnung werden die Einzelleistungen aufgeführt, aber die Gesamtsumme dieser Posten wird auf den Höchstwert nach Ziffer 3631H gedeckelt.
Fallbeispiel 2: Endokrinologische Abklärung bei Schilddrüsenfunktionsstörungen
Zur differenzierten Abklärung einer autoimmunen Schilddrüsenerkrankung werden TRAK, TPO-Antikörper und Tg-Antikörper bestimmt. Da alle drei Parameter als H3-Leistungen klassifiziert sind, übersteigt die Addition der Einzelsätze den zulässigen Höchstbetrag. Die Abrechnung erfolgt regelkonform unter Anwendung der Ziffer 3631H, wodurch die Liquidation für diese Parameter auf den 1,15-fachen Satz von 93,84 € begrenzt wird.
Fallbeispiel 3: Erweiterte Allergiediagnostik im Speziallabor
Es erfolgt die Bestimmung von fünf spezifischen IgE-Antikörpern gegen inhalative Allergene mittels rekombinanter Allergenkomponenten. Jede dieser Einzelbestimmungen fällt unter die Kategorie H3. Durch die hohe Anzahl der Einzeltests wird der Höchstwert überschritten. Die Abrechnungsstelle fasst diese Analysen zusammen und rechnet den Höchstwert 3631H ab, um eine Überliquidation zu vermeiden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3631H: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das schlichte Übersehen der H3-Kennzeichnung bei der manuellen Rechnungserstellung. Wenn die Einzelleistungen ungekürzt abgerechnet werden, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen und Rechnungskürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Erstattung wird dann auf den Betrag der Ziffer 3631H gekürzt.
Ein weiterer Stolperstein ist die fehlerhafte Zuordnung von Laborleistungen, die nicht der Kategorie H3 angehören. Leistungen aus anderen Abschnitten oder mit anderen Kennzeichnungen dürfen nicht in die Berechnung des Höchstwerts 3631H einbezogen werden. Dies würde zu einer unzulässigen Reduzierung oder fälschlichen Erhöhung des Abrechnungsbetrags führen.
Achtung: Der Höchstwert 3631H darf im Laborbereich maximal mit dem Faktor 1,3-fach gesteigert werden. Eine Abrechnung mit dem medizinischen Regelsatz von 2,3-fach ist ausgeschlossen und wird von Prüfstellen sofort zurückgewiesen.
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Dokumentation der GOÄ 3631H: Praxisbewährte Hinweise
Da die Ziffer 3631H eine Aggregation von Einzelleistungen darstellt, is eine lückenlose Dokumentation aller zugrundeliegenden Laborparameter essenziell. Jede einzelne Bestimmung muss mit Indikation, Anforderungsdatum und dem konkreten Laborbefund in der Patientenakte hinterlegt sein. Nur so kann bei einer Nachprüfung die Berechtigung der Einzeltests nachgewiesen werden.
Zusätzlich sollte dokumentiert werden, warum die Kombination dieser spezifischen H3-Untersuchungen medizinisch notwendig war. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber Kostenträgern, falls die Notwendigkeit der Diagnostik als Ganzes angezweifelt wird.
Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes (SLE). Anforderung von ANA (IFT), Anti-dsDNA und ENA-Screening (alles H3-Leistungen). Befunde in Akte importiert. Abrechnung erfolgt gedeckelt über Höchstwert GOÄ 3631H.
GOÄ 3631H: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Wie alle Leistungen des Abschnitts M unterliegt auch der Höchstwert 3631H einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (93,84 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz (106,08 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. Diese müssen auf der Rechnung verständlich begründet werden, beispielsweise durch einen außergewöhnlich hohen präparativen Aufwand oder schwierige Probenaufbereitungen.
Typische Ziffernkombinationen
Der Höchstwert 3631H wird typischerweise in Kombination mit der Blutentnahme nach GOÄ-Ziffer 250 und den entsprechenden Beratungsleistungen abgerechnet. Auch die Kombination mit Laborleistungen anderer Kategorien ist zulässig, sofern diese nicht ebenfalls eigenen Höchstwerten unterliegen. Eine Doppelabrechnung von Höchstwerten verschiedener Kategorien ist genau zu prüfen.
Ziffer 3631H in der neuen GOÄ
Der Höchstwert für die mit H3 gekennzeichneten Leistungen wird als neue Nummer 11119 fortgeführt. Der Festpreis liegt bei 94,82 € — nahezu identisch mit dem heutigen 2,3-fachen Satz von 93,84 €. Die neuen Abrechnungsbestimmungen benennen die betroffenen Nummern: 12961, 12962, 12963, 12964, 12965, 12967, 12969, 12973, 12977, 12979, 12980 und 12981.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3631H
Was hat nicht gestimmt?