GOÄ 3695: NBT-Test korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3695
Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die Abrechnung des Nitrotetrazolblautests (NBT-Test) nach GOÄ-Ziffer 3695 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Kombinationen und Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3695

Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test) - Punktzahl: 120

Die GOÄ-Ziffer 3695 bewertet eine spezialisierte zelluläre Funktionsuntersuchung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht der Nitrotetrazolblautest (NBT-Test), welcher die phagozytäre Aktivität sowie die intrazelluläre Abtötungsfähigkeit neutrophiler Granulozyten misst. Diese Untersuchung stellt ein wichtiges Werkzeug zur Beurteilung der unspezifischen zellulären Immunabwehr dar.

Die Leistung umfasst die semiquantitative mikroskopische Auswertung der Sauerstoffradikalbildung (respiratory burst) nach Stimulation. Durch die Reduktion des zugesetzten gelben Nitroblautetrazols zu blauem Formazan im Zytoplasma der Zellen wird die Stoffwechselaktivität sichtbar gemacht. Die Auszählung erfolgt standardisiert an einer definierten Anzahl von Zellen.

GOÄ 3695 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Der NBT-Test zeichnet sich im Vergleich zu komplexeren Granulozytenfunktionstests durch einen verhältnismäßig geringen präparativen Aufwand aus. Die primäre klinische Indikation liegt im Verdacht auf angeborene oder erworbene Defekte der Granulozytenfunktion. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die septische Granulomatose (Chronic Granulomatous Disease, CGD), bei der die Sauerstoffradikalbildung gestört ist.

Auch bei Patienten mit rezidivierenden, schweren bakteriellen Infektionen oder hartnäckigen Mykosen liefert das Verfahren wertvolle erste Hinweise. Die Untersuchung dient als vorgeschaltete Basisdiagnostik, bevor aufwändigere und kostenintensivere Funktionstests wie die Ziffer 3693 herangezogen werden. Eine präzise Indikationsstellung sichert die Erstattungsfähigkeit gegenüber den privaten Krankenversicherungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3695

Fallbeispiel 1: Verdacht auf septische Granulomatose

Ein dreijähriger Patient stellt sich mit rezidivierenden, tiefen Hautabszessen und Lymphadenitis vor. Zum Ausschluss einer septischen Granulomatose wird der NBT-Test veranlasst. Die Durchführung zeigt eine fehlende Reduktion des Farbstoffs. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3695 zum Regelsatz sowie die notwendige Zellseparation.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei chronischer Mykose

Eine erwachsene Patientin leidet unter therapieresistenten, rezidivierenden Candida-Infektionen. Zur Überprüfung der zellulären Erregerabwehr wird die phagozytäre Funktion der neutrophilen Granulozyten mittels NBT-Test untersucht. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3695 unter Dokumentation der Indikation des Immundefekts.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter immunmodulierender Therapie

Bei einem Patienten unter immunsuppressiver Therapie soll die verbliebene Phagozytoseleistung der Granulozyten kontrolliert werden. Der NBT-Test wird durchgeführt, um das Risiko für opportunistische Infektionen abzuschätzen. Neben der Ziffer 3695 wird die Zellpräparation nach Nr. 4003 separat in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3695: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3695 betrifft die gesonderte Berechnung von Kontrollansätzen. Sowohl positive als auch negative Kontrollen sind zwingend mitzuführen, jedoch sind diese Bestandteil der Ziffer 3695 und dürfen nicht als eigene Leistungen deklariert werden. Entsprechende Mehrfachabrechnungen führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Zeitfaktor bei der Probenverarbeitung. Da die Funktionsfähigkeit isolierter Granulozyten rasch abnimmt, muss die Untersuchung unmittelbar nach der Zellgewinnung erfolgen. Eine verspätete Durchführung kann das Testergebnis verfälschen und die medizinische Notwendigkeit der Abrechnung infrage stellen.

Achtung: Die Abrechnung von Kontrolluntersuchungen als eigenständige Laborpositionen neben der Ziffer 3695 ist unzulässig. Achten Sie darauf, dass sämtliche Kontrollschritte in der Kalkulation der Grundziffer aufgehen.

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Dokumentation der GOÄ 3695: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie der Beginn der Laborverarbeitung festgehalten werden. Da die Zellalterung die Phagozytoseleistung stark beeinflusst, ist der Nachweis einer zeitnahen Bearbeitung essenziell.

Zudem sollten die Testergebnisse detailliert in Prozentwerten für die Phagozytose und die Sauerstoffradikalbildung dokumentiert werden. Auch die Anzahl der ausgezählten Zellen (standardmäßig 200 Granulozyten) sowie das Ergebnis der mitgeführten Kontrollen gehören in den Befundbericht.

Dokumentation: NBT-Test durchgeführt am [Datum] um [Uhrzeit]. Präparation via Dextransedimentation unmittelbar nach Entnahme. Auszählung von 200 neutrophilen Granulozyten: Phagozytoserate 85 %, Sauerstoffradikalbildung (Formazan-Positivität) 78 %. Kontrollen (positiv/negativ) valide.

GOÄ 3695: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 3695 unterliegt den besonderen Bestimmungen für Laborleistungen des Abschnitts M. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Solche Gründe können beispielsweise in einer extrem niedrigen Granulozytenzahl des Patienten (z. B. bei ausgeprägter Neutropenie) liegen, was die Isolation und Auszählung erheblich erschwert.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ-Ziffer 3695 zusammen mit der GOÄ-Ziffer 4003 abgerechnet. Die Ziffer 4003 bewertet die Isolierung und Anreicherung von Zellen (hier die Dextransedimentations-Methode) und ist einmal pro Patientenprobe separat berechnungsfähig. Eine Kombination mit aufwändigeren Funktionstests nach Ziffer 3693 am selben Untersuchungstag sollte medizinisch besonders gut begründet sein, da Ziffer 3695 in der Regel als Vorstufen-Test dient.

Tipp: Nutzen Sie bei Patienten mit schwerer Neutropenie die Möglichkeit der Schwellenwertüberschreitung bis zum Faktor 1,3. Begründen Sie dies auf der Rechnung mit dem "erhöhten Zeitaufwand bei der Zellsuche und -auszählung aufgrund hochgradiger Leukopenie".

Ziffer 3695 in der neuen GOÄ

Der Nitroblautetrazolium-(NBT-)Test als Granulozytenfunktionstest wird zur neuen Nummer 12124 mit einem Festpreis von 31,23 € — erheblich mehr als der heutige 2,3-fache Satz von 8,04 €. Die neue Legende bildet das Verfahren mit Candida-albicans-Phagozytoseindikator, NBT-Farbstoff und Hellfeldmikroskopie vollständig ab. Eine gegebenenfalls vorausgehende Zellisolierung ist einmal pro Patientenprobe gesondert nach Nummer 11795 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3695

Mit der GOÄ-Ziffer 3695 wird die phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten mittels des Nitrotetrazolblautests (NBT-Test) abgerechnet. Diese Untersuchung dient dem semiquantitativen Nachweis der Phagozytose- und Abtötungsfähigkeit von Krankheitserregern in vitro.
Ja, die Isolierung und Anreicherung der Granulozyten mittels Dextransedimentation ist gesondert berechnungsfähig. Hierfür kann die GOÄ-Ziffer 4003 einmal pro Patientenprobe zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
Nein, positive und negative Kontrollansätze sind obligater Bestandteil der Leistung nach GOÄ 3695. Eine gesonderte Berechnung dieser Kontrollen ist nach den Bestimmungen der Gebührenordnung ausgeschlossen.
Der Test ist bei Verdacht auf zelluläre Immundefekte, insbesondere bei rezidivierenden bakteriellen oder mykotischen Infektionen, indiziert. Er dient als orientierende Basisdiagnostik vor der Durchführung aufwändigerer Granulozytenfunktionstests.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache des Gebührensatzes (8,04 €). Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 (9,09 €) ist nur mit einer begründeten Erhöhung bei besonderem Aufwand zulässig.
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