GOÄ 3696: Phänotypisierung & Durchflusszytometrie abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3696
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung) , Durchflußzytometrie , je Antiserum
Punktzahl 570  
Einfachsatz 33,22 € 1,0x
Regelhöchstsatz 38,20 € 1,1x
Höchstsatz 43,19 € 1,3x

Die Abrechnung der Durchflusszytometrie nach GOÄ 3696 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über die korrekte Anwendung, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3696

Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum

Die GOÄ-Ziffer 3696 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Zellfunktionsuntersuchungen. Sie umfasst die qualitative und quantitative Erfassung zellulärer Merkmale mittels Durchflusszytometrie. Diese Methode ermöglicht es, einzelne Zellen in einem Flüssigkeitsstrom optisch zu analysieren.

Der Leistungstext stellt klar, dass die Abrechnung pro eingesetztem primären Antiserum erfolgt. Dabei ist die Abrechnung auf maximal drei verschiedene primäre Antiseren pro Patientenprobe begrenzt. Ob eine Einfach- oder Mehrfachmarkierung vorliegt, ist für die Gebührenhöhe unerheblich.

GOÄ 3696 in der Praxis: Diagnostik von Lymphomen und Immundefekten

In der täglichen Praxis findet die Ziffer 3696 vor allem in der Hämatologie und Immunologie Anwendung. Ein typisches Einsatzgebiet ist die Einordnung blastärer Zellen bei Verdacht auf Leukämien oder Lymphome. Durch die Bestimmung spezifischer Cluster of Differentiation (CD-Merkmale) können Zellpopulationen exakt charakterisiert werden.

Auch in der Immundiagnostik ist die Methode unverzichtbar, um Lymphozyten-Subpopulationen bei angeborenen oder erworbenen Immundefekten zu analysieren. Als Untersuchungsmaterial dient in der Regel EDTA- oder Heparin-Vollblut sowie Knochenmark. Die Proben sollten innerhalb von 24 Stunden verarbeitet werden, um präzise Ergebnisse zu garantieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3696

Fallbeispiel 1: Verdacht auf B-Zell-Lymphom

Bei einem Patienten mit unklarer Lymphadenopathie wird eine Immunphänotypisierung des peripheren Blutes durchgeführt. Zum Einsatz kommen drei primäre Antikörper gegen die Oberflächenantigene CD19, CD20 und CD5. Die durchflusszytometrische Analyse erlaubt die Zuordnung der Zellen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3696 dreifach (3 x 33,22 € im Einfachsatz).

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Immundefekts

Zur Abklärung eines schweren kombinierten Immundefekts wird die quantitative Verteilung der T-Zellen bestimmt. Hierzu werden die Antikörper CD3, CD4 und CD8 eingesetzt. Da drei verschiedene primäre Antiseren verwendet werden, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3696 dreifach.

Fallbeispiel 3: Analogabrechnung bei DNA-Analytik

Bei einem Patienten mit einem soliden Tumor soll der DNA-Gehalt der Tumorzellen bestimmt werden. Da diese spezielle durchflusszytometrische Untersuchung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt eine analoge Abrechnung. Die Leistung wird als GOÄ-Ziffer 3696 analog einfach berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3696: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Abrechnung von Vorbereitungsschritten. Eine eventuell notwendige Lysis der Erythrozyten ist bereits mit der Gebühr für die Ziffer 3696 abgegolten. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese Lysis separat in Rechnung gestellt wird.

Dagegen wird die aufwendige Zellisolierung und Zellanreicherung oft fälschlicherweise nicht berechnet. Diese Leistung ist nicht in der Ziffer 3696 enthalten und kann einmal pro Patientenprobe nach GOÄ-Ziffer 4003 zusätzlich liquidiert werden.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer 3696 ist streng auf maximal drei primäre Antiseren pro Probe limitiert. Der Einsatz weiterer Antikörper kann nicht über diese Ziffer abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 3696: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation und das verwendete Untersuchungsmaterial exakt festgehalten werden. Zudem müssen die spezifisch eingesetzten primären Antikörper namentlich genannt werden.

Auch die Ergebnisse der durchflusszytometrischen Analyse, wie Histogramme oder Dot-Plots, gehören zur Dokumentation. Die fachliche Interpretation dieser Daten sollte kurz schriftlich zusammengefasst werden.

Tipp: Die explizite Dokumentation der verwendeten CD-Marker (z. B. CD3/CD4/CD8) im Befundbericht belegt die Anzahl der genutzten primären Antiseren zweifelsfrei und beugt Rückfragen vor.

Dokumentation: Immunphänotypisierung aus peripherem Blut bei Verdacht auf Immundefekt. Einsatz von drei primären Antikörpern (CD3, CD4, CD8). Durchflusszytometrische Messung und Erstellung von Dot-Plots zur Quantifizierung der T-Zell-Subpopulationen.

GOÄ 3696: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die Ziffer 3696 zum Abschnitt M gehört, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine extrem geringe Zellzahl im Probenmaterial oder eine schwierige Probenaufbereitung bei stark koagulierten Punktaten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 3696 mit der GOÄ-Ziffer 4003 für die Zellseparation kombiniert. Auch die Kombination mit grundlegenden Laboruntersuchungen des Abschnitts M ist zulässig, sofern die jeweiligen Indikationen getrennt dokumentiert sind. Eine Doppelabrechnung von methodisch identischen Leistungen ist jedoch strikt zu vermeiden.

Ziffer 3696 in der neuen GOÄ

Die Phänotypisierung von Zellen mit bis zu drei verschiedenen primären Antiseren per Durchflusszytometrie wird in der neuen GOÄ aufgeteilt. Aus der einen alten Ziffer (2,3-facher Satz: 38,20 €) entstehen zwei Wege:

  • 12114 „Eosin-5-Maleimid-Bindungstest (EMA-Test)" — für die spezifische EMA-Durchflusszytometrie zur Abklärung einer hereditären Sphärozytose im Vollblut: 27,12 € je Patientenprobe.
  • 12125 „Phänotypisierung von Zellen, Zellbestandteilen oder Zellrezeptoren, Durchflusszytometrie, bis zu drei Antiseren" — für die allgemeine Durchflusszytometrie je primäres Antiserum: 27,12 €. Bis zu dreimal berechnungsfähig. Das oder die Antiseren sind in der Rechnung anzugeben. Eine gegebenenfalls vorausgehende Zellisolierung ist einmal pro Patientenprobe gesondert nach Nummer 11795 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3696

Die GOÄ-Ziffer 3696 darf maximal dreimal pro Patientenprobe abgerechnet werden, da sie je eingesetztem primären Antiserum (bis zu drei) berechnungsfähig ist.
Nein, eine eventuell erforderliche Lysis der Erythrozyten vor der Durchflusszytometrie ist mit der Leistung nach GOÄ 3696 bereits vollständig abgegolten.
Ja, eine notwendige Isolierung und Anreicherung der Zellen kann einmal pro Patientenprobe gesondert nach der GOÄ-Ziffer 4003 berechnet werden.
Als Ziffer des Abschnitts M (Labor) beträgt der Regelhöchstsatz das 1,15-Fache (38,20 €) und der Höchstsatz das 1,3-Fache (43,19 €) des Gebührensatzes.
Ja, eine analoge Abrechnung ist beispielsweise für die DNA-Analytik in Tumorzellen, die HLA-B27-Analytik oder die Cross-Match-Analytik vor Transplantationen möglich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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