GOÄ 3697: Durchflusszytometrie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3697
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3697 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Durchflusszytometrie ab dem vierten Antiserum rechtssicher liquidieren.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3697

Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum - Punktzahl: 250

Die GOÄ-Ziffer 3697 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Zellfunktionsuntersuchungen. Sie kommt zum Einsatz, wenn mittels Durchflusszytometrie eine detaillierte Charakterisierung von Zellpopulationen durchgeführt wird. Dies geschieht durch den Nachweis spezifischer Oberflächen- oder intrazellulärer Antigene mithilfe von Antikörpern.

Die Besonderheit dieser Ziffer liegt in ihrer Definition als "je weiteres Antiserum". Sie dient der Abrechnung von zusätzlichen Ansätzen, die über die immunologische Basisdiagnostik hinausgehen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung der Proben, die Inkubation mit den spezifischen Antiseren sowie die messtechnische Erfassung und Auswertung am Durchflusszytometer.

2. GOÄ 3697 in der Praxis: Abrechnung ab dem vierten Antiserum

In der klinischen Praxis ist die Durchflusszytometrie ein unverzichtbares Werkzeug für die Diagnostik von hämatologischen Neoplasien, Immundefekten und Autoimmunerkrankungen. Die Bestimmung des Immunstatus erfordert häufig die Untersuchung einer Vielzahl von Differenzierungsantigenen (CD-Marker). Hierbei kommt die GOÄ-Ziffer 3697 ins Spiel, sobald eine umfassende Phänotypisierung notwendig ist.

Da die ersten drei Antiseren über die höher bewertete Ziffer 3696 abgerechnet werden, deckt die GOÄ-Ziffer 3697 den fortlaufenden Analyseaufwand ab dem vierten Antiserum ab. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass nach dem Start des Geräts und den initialen Kalibrierungen der Aufwand für jeden weiteren Marker sinkt. Daher ist die Ziffer 3697 mit 250 Punkten deutlich niedriger bewertet als die Ziffer 3696 mit 500 Punkten.

Tipp: Bei der Erstellung von Laborprofilen ist darauf zu achten, dass die Ziffer 3697 auf dem Abrechnungsbogen exakt so oft aufgeführt wird, wie zusätzliche Antiseren über die ersten drei hinaus tatsächlich eingesetzt wurden.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3697

Fallbeispiel 1: Umfassende Lymphozytendifferenzierung

Bei einem Patienten mit Verdacht auf einen zellulären Immundefekt soll eine differenzierte Analyse der T-, B- und NK-Zellen durchgeführt werden. Hierzu werden insgesamt sechs verschiedene Antikörper (CD3, CD4, CD8, CD19, CD16/56, HLA-DR) eingesetzt. Die Untersuchung erfolgt mittels Mehrfarben-Durchflusszytometrie.

Die Abrechnung erfolgt durch die Kombination der Ziffern 3696 und 3697. Die ersten drei Antiseren werden mit der Ziffer 3696 abgerechnet. Für die verbleibenden drei Antiseren wird die GOÄ-Ziffer 3697 dreifach in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf akute myeloische Leukämie (AML)

Zur präzisen Phänotypisierung von Blasten im Knochenmarksausstrich wird ein erweitertes Panel von zehn Antiseren verwendet. Dies ist notwendig, um die genaue Zugehörigkeit der malignen Zellen zu bestimmen und eine zielgerichtete Therapie einzuleiten.

In diesem komplexen diagnostischen Szenario werden die ersten drei Marker über die Ziffer 3696 liquidiert. Die restlichen sieben Marker werden jeweils einzeln über die Ziffer 3697 siebenfach abgerechnet. Dies spiegelt den hohen diagnostischen Aufwand adäquat wider.

Fallbeispiel 3: Monitoring nach Nierentransplantation

Zur Überwachung einer möglichen Abstoßungsreaktion nach einer Nierentransplantation wird der Aktivierungszustand der T-Lymphozyten im peripheren Blut bestimmt. Es werden fünf Antiseren (CD3, CD4, CD8, CD25, HLA-DR) verwendet.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3696 für die ersten drei Marker. Die beiden zusätzlichen Aktivierungsmarker (CD25 und HLA-DR) werden über die Ziffer 3697 zweifach in Rechnung gestellt.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 3697: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die isolierte Berechnung der GOÄ-Ziffer 3697. Da diese Ziffer untrennbar mit der Ziffer 3696 verknüpft ist, führt eine Abrechnung ohne vorherige Ausschöpfung der Ziffer 3696 unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die fehlerhafte Mengenangabe. Die Ziffer 3697 darf nur "je Antiserum" berechnet werden. Wird fälschlicherweise die Anzahl der Ansätze statt der Anzahl der tatsächlich verwendeten, unterschiedlichen Antiseren deklariert, kann dies als unzulässige Mehrfachabrechnung gewertet werden.

Achtung: Die Ziffer 3697 darf nicht für Kontroll- oder Kalibrierungsansätze berechnet werden. Diese vorbereitenden Maßnahmen sind mit den Grundgebühren und den Hauptziffern bereits abgegolten.

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5. Dokumentation der GOÄ 3697: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welche klinische Fragestellung die erweiterte Phänotypisierung notwendig gemacht hat. Jedes einzelne verwendete Antiserum muss namentlich und mit seiner diagnostischen Zielsetzung aufgeführt werden.

Zudem sollten die Rohdaten der Durchflusszytometrie sowie der schriftliche Befundbericht dauerhaft archiviert werden. Dies dient im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung als unverzichtbarer Nachweis für die medizinische Notwendigkeit der erbrachten Leistungen.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verdacht auf T-Zell-Lymphom. Durchflusszytometrische Analyse von peripherem Blut. Verwendete Antiseren: CD3, CD4, CD8 (abgerechnet nach GOÄ 3696) sowie zusätzlich CD2, CD5, CD7, CD45 (abgerechnet nach GOÄ 3697, 4-fach). Befund: Nachweis einer klonalen T-Zell-Population mit Verlust von CD7.

6. GOÄ 3697: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3697 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.

Eine solche Überschreitung des Schwellenwertes erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung sind ein extrem schwieriges Probenmaterial (z. B. sehr zellarme Punktate) oder unerwartete technische Interferenzen, die eine wiederholte Messung oder zusätzliche Aufbereitungsschritte erforderlich machten.

Typische Ziffernkombinationen

Die wichtigste Kombinationspartnerin der Ziffer 3697 ist die Ziffer 3696. Ohne diese ist eine Abrechnung der 3697 nicht zulässig. Darüber hinaus wird die Ziffer häufig mit Leistungen der Probenvorbereitung oder anderen zellulären Untersuchungen kombiniert.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von einfacheren zellchemischen Färbungen für dieselben Oberflächenmarker, wenn diese bereits durch die hochspezifische Durchflusszytometrie erfasst wurden. Hier gilt das Zielleistungsprinzip der GOÄ.

Ziffer 3697 in der neuen GOÄ

Die Phänotypisierung mit weiteren Antiseren (Folgeansätze nach den ersten drei) per Durchflusszytometrie wird zur neuen Nummer 12126 mit einem Festpreis von 13,43 € je weiteres Antiserum (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). 12126 ist nur in engem zeitlichen Zusammenhang mit Nummer 12125 berechnungsfähig. Das oder die Antiseren sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3697

Die GOÄ-Ziffer 3697 darf erst ab dem vierten verwendeten Antiserum pro Patientenprobe berechnet werden. Zuvor müssen die ersten drei Antiseren zwingend über die höher bewertete GOÄ-Ziffer 3696 abgerechnet worden sein.
Während die GOÄ-Ziffer 3696 für die ersten drei Antiseren gilt, wird die GOÄ-Ziffer 3697 für jedes weitere Antiserum ab dem vierten Ansatz herangezogen. Die Ziffer 3697 ist aufgrund des geringeren Rüstaufwands pro zusätzlichem Ansatz niedriger bewertet.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3697 ist je weiteres Antiserum berechnungsfähig. Sie kann daher bei einer Mehrfachmarkierung entsprechend der Anzahl der zusätzlich eingesetzten Antiseren mehrfach auf der Rechnung erscheinen.
Als Leistung des Abschnitts M (Laboruntersuchungen) beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ 3697 das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Ein Überschreiten bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die Anzahl der verwendeten Antiseren sowie die konkreten Untersuchungsergebnisse lückenlos dokumentiert werden. Auch die vorherige Abrechnung der drei Basis-Antiseren über die GOÄ 3696 muss nachvollziehbar sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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