GOÄ 3728: Lipidelektrophorese richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3728
Lipidelektrophorese , qualitativ
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,06 € 1,1x
Höchstsatz 13,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die qualitative Lipidelektrophorese nach GOÄ 3728 ist selten geworden. Erfahren Sie, wann die Abrechnung dennoch zulässig ist und welche Fehler Sie vermeiden müssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3728

GOÄ-Ziffer 3728: Lipidelektrophorese, qualitativ - Punktzahl: 180

Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3728 beschreibt die qualitative elektrophoretische Auftrennung von Lipoproteinen im Serum. Durch dieses Verfahren werden die verschiedenen Lipidfraktionen wie HDL (Alpha-Bande), VLDL (Prä-Beta-Bande) und LDL (Beta-Bande) sowie eventuell vorhandene Chylomikronen separiert. Als Trägermedium dienen in der Praxis meist Agarosefertiggele oder Zelluloseacetatfolien.

Die qualitative Beurteilung erfolgt visuell-deskriptiv nach Anfärbung mit einem speziellen Fettfarbstoff wie Sudanschwarz oder Ölrot. Diese Methode dient der groben Orientierung über das Verteilungsmuster der Lipoproteine im Blut des Patienten.

GOÄ 3728 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

In der modernen Labordiagnostik hat die qualitative Lipidelektrophorese stark an Bedeutung verloren, da quantitative Bestimmungen präziser sind. Dennoch gibt es spezifische klinische Szenarien, in denen die Bestimmung nach GOÄ 3728 medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig ist. Dies betrifft insbesondere den Verdacht auf eine seltene familiäre Typ-III-Hyperlipoproteinämie oder eine ausgeprägte, akute Chylomikronämie.

Für eine valide Interpretation müssen zwingend strenge präanalytische Bedingungen eingehalten werden. Der Patient muss eine mindestens 12-stündige Nahrungskarenz eingehalten haben. Zudem darf keine Cholestase vorliegen und der Patient darf nicht unter einer laufenden Heparintherapie stehen, da dies das Bandenmuster verfälscht.

Achtung: Die Untersuchung muss zwingend am Tag der Blutentnahme durchgeführt werden. Gelagertes oder eingefrorenes Serum liefert keine zuverlässigen Ergebnisse mehr und gefährdet die medizinische Begründung der Abrechnung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3728

Fallbeispiel 1: Verdacht auf familiäre Typ-III-Hyperlipoproteinämie

Ein Patient stellt sich mit stark erhöhten Cholesterin- und Triglyceridwerten sowie Xanthomen an den Handflächen vor. Zum Ausschluss einer familiären Typ-III-Hyperlipoproteinämie veranlasst der Arzt eine qualitative Lipidelektrophorese. Im Befund zeigt sich eine charakteristische, breite Beta-Bande (Floating Beta). Die Abrechnung erfolgt korrekt nach GOÄ-Ziffer 3728 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer massiven Hypertriglyceridämie

Bei einem Patienten mit einem Triglyceridwert von über 1000 mg/dl besteht der Verdacht auf ein Chylomikronämie-Syndrom. Zur visuellen Bestätigung der Chylomikronen an der Auftragsstelle wird die qualitative Lipidelektrophorese durchgeführt. Die Leistung wird mit der Ziffer 3728 liquidiert, da die visuelle Beurteilung des Bandenmusters wegweisend für die Therapie ist.

Fallbeispiel 3: Differenzierung nach Fredrickson

Zur genaueren Einordnung einer unklaren Fettstoffwechselstörung wird das Serum eines nüchternen Patienten elektrophoretisch aufgetrennt. Die visuelle Auswertung erlaubt die Zuordnung zu einem der sechs Typen der Fredrickson-Klassifikation. Der Arzt rechnet die GOÄ 3728 ab, da eine quantitative Differenzierung in diesem Schritt noch nicht medizinisch indiziert ist.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3728: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3728 ist die gleichzeitige Berechnung mit der quantitativen Variante. Die Ziffer 3728 ist neben der Ziffer 3729 (quantitative Lipidelektrophorese) explizit nicht berechnungsfähig. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen die qualitative Ziffer bei Nebeneinanderstellung konsequent.

Ein weiterer Angriffspunkt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist die fehlende medizinische Begründung. Da die Methode im klinischen Alltag weitgehend durch quantitative Einzelbestimmungen (wie direktes LDL und HDL) ersetzt wurde, fordern Prüfer bei der Abrechnung der GOÄ 3728 oft den Nachweis einer speziellen Fragestellung wie den Verdacht auf Typ-III-Hyperlipoproteinämie.

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Dokumentation der GOÄ 3728: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben dem eigentlichen Befund auch die präanalytischen Parameter dokumentiert werden. Insbesondere die Einhaltung der Nahrungskarenz und der Ausschluss einer Heparintherapie sollten vermerkt sein.

Der Befundbericht muss die visuelle Beschreibung des Bandenmusters und die Zuordnung nach Fredrickson enthalten. Ein einfacher Verweis auf "Lipidelektrophorese durchgeführt" reicht für eine erfolgreiche Abrechnung im Streitfall meist nicht aus.

Dokumentation: Qualitative Lipidelektrophorese (GOÄ 3728) durchgeführt am frischen Serum (Entnahme vor 4 Std., 12h nüchtern). Visuell prominente Beta-Bande, Chylomikronen negativ. Verdacht auf Hyperlipoproteinämie Typ IIa nach Fredrickson.

Tipp: Vermerken Sie im Laborbuch oder der elektronischen Karteikarte immer die Uhrzeit der Blutentnahme und der Analyse, um die geforderte tagesgleiche Verarbeitung zweifelsfrei nachweisen zu können.

GOÄ 3728: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M III (Speziallabor) unterliegt die GOÄ 3728 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (12,06 €), der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (13,64 €). Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf das 1,3-fache ist nur bei erhöhtem Zeitaufwand oder besonderen Schwierigkeiten in der Probenvorbereitung, wie extrem lipämischem Serum, mit entsprechender Begründung zulässig.

Typische Ziffernkombinationen

Die qualitative Lipidelektrophorese wird häufig im Rahmen eines umfassenden Lipidstatus angefordert. Zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von Cholesterin (GOÄ 3562) und Triglyceriden (GOÄ 3565). Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der GOÄ 3729, da die quantitative Bestimmung die qualitative Ausschlussleistung darstellt.

Ziffer 3728 in der neuen GOÄ

Die qualitative Lipidelektrophorese wird zur neuen Nummer 12094 mit einem Festpreis von 8,21 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,06 €). Die neue Legende nennt Agarosegel oder Zelluloseazetatfolie sowie Sudan-Schwarz-Färbung mit visuell-deskriptiver Auswertung. Zu beachten: 12094 ist neben 12095 (quantitative Lipidelektrophorese) nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3728

Die GOÄ-Ziffer 3728 ist für die qualitative Lipidelektrophorese abrechenbar. Dies ist primär bei Verdacht auf eine familiäre Typ-III-Hyperlipoproteinämie oder eine massive Chylomikronämie der Fall. Die Untersuchung dient der visuellen Beurteilung des Bandenmusters.
Nein, eine gemeinsame Abrechnung der GOÄ 3728 und der GOÄ 3729 am selben Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen. Die quantitative Lipidelektrophorese nach Ziffer 3729 schließt die qualitative Variante nach Ziffer 3728 aus.
Für eine valide Durchführung muss der Patient mindestens 12 Stunden nüchtern sein. Zudem darf keine Cholestase vorliegen und keine Heparintherapie durchgeführt werden. Die Analyse muss zwingend am Tag der Blutentnahme erfolgen.
Die GOÄ-Ziffer 3728 gehört zum Speziallabor des Abschnitts M III und wird im Regelfall mit dem 1,15-fachen Satz abgerechnet. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur mit einer besonderen medizinischen Begründung möglich.
Die Fredrickson-Klassifikation dient der formalen Einordnung des visuellen Bandenmusters in sechs verschiedene Typen von Hyperlipoproteinämien. Da jedoch auch erworbene Störungen ähnliche Muster zeigen, ist die Aussagekraft bezüglich des atherogenen Risikos eingeschränkt.
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