Die quantitative Lipidelektrophorese nach GOÄ-Ziffer 3729 bietet diagnostische Einblicke bei Fettstoffwechselstörungen. Erfahren Sie alles zur Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3729
GOÄ-Ziffer 3729: Lipidelektrophorese, quantitativ – 300 Punkte
Die Ziffer 3729 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt 5 (Kohlenhydrat- und Lipidstoffwechsel) angesiedelt. Sie beschreibt die quantitative elektrophoretische Auftrennung und anschließende Bestimmung der einzelnen Lipoproteinfraktionen. Diese Leistung dient der tiefergehenden Analyse des Lipidstatus bei Verdacht auf komplexe Fettstoffwechselstörungen.
Im Gegensatz zur rein qualitativen Darstellung umfasst diese Ziffer die exakte densitometrische Auswertung der aufgetrennten Banden. Die Erbringung erfordert spezielle Laborausstattung wie Elektrophoresekammern und Densitometer. Die präanalytische Sorgfalt ist hierbei von entscheidender Bedeutung für valide Ergebnisse.
GOÄ 3729 in der Praxis: Stellenwert bei Fettstoffwechselstörungen
Die quantitative Lipidelektrophorese kommt primär bei der Abklärung von primären und sekundären Hyperlipoproteinämien zum Einsatz. Obwohl die klassische Einteilung der Fettstoffwechselstörungen nach Fredrickson heute in vielen Bereichen als überholt gilt, liefert die Methode in Spezialfällen wertvolle differenzialdiagnostische Hinweise. Moderne Labore nutzen die Ziffer insbesondere bei unklaren Befunden der Standardparameter.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Weiterentwicklung der Methode zur semiquantitativen Erfassung von Lipoprotein (a). Dies ermöglicht es, ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko frühzeitig zu identifizieren, das bei reinen Standard-Lipidprofilen oft unentdeckt bleibt. Die quantitative Bestimmung erfolgt meist über zwei etablierte Verfahren: die Polyanionen-Fällung im Agarosegel oder die enzymatische Farbreaktion direkt auf dem Trägermedium.
Tipp: Sollten im Rahmen der Lipidelektrophorese zusätzlich das Gesamtcholesterin oder die Triglyzeride gesondert bestimmt werden, sind diese Parameter eigenständig nach den Ziffern 3562.H1 beziehungsweise 3565.H1 berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3729
Fallbeispiel 1: Abklärung einer familiären Hypercholesterinämie
Ein Patient stellt sich mit stark erhöhten Cholesterinwerten und einer positiven Familienanamnese für frühzeitige Herzinfarkte vor. Zur genauen Differenzierung der Lipoproteinfraktionen veranlasst der Arzt eine quantitative Lipidelektrophorese. Die Auswertung zeigt eine signifikante Erhöhung der LDL-Fraktion.
Neben der GOÄ-Ziffer 3729 werden die Einzelparameter Gesamtcholesterin (GOÄ 3562.H1) und Triglyzeride (GOÄ 3565.H1) bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer 3729 für die Elektrophorese sowie den entsprechenden Einzelziffern für die quantitativen chemischen Bestimmungen.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Typ-III-Hyperlipoproteinämie
Bei einem Patienten mit eruptiven Xanthomen und gemischter Hyperlipidämie besteht der Verdacht auf eine Broad-Beta-Krankheit (Typ III nach Fredrickson). Zur Bestätigung der pathologischen Beta-VLDL-Bande wird die quantitative Lipidelektrophorese durchgeführt.
Die präanalytische Aufbereitung und die densitometrische Auswertung sichern die Diagnose. Abgerechnet wird die Ziffer 3729 zum Regelsatz (1,15-fach für Laborleistungen des Speziallabors), da keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
Fallbeispiel 3: Risiko-Assessment bei unklarem kardiovaskulärem Risiko
Eine Patientin zeigt trotz normaler LDL-C-Werte eine progressive Arteriosklerose. Zum Ausschluss einer isolierten Erhöhung von Lipoprotein (a) wird eine modifizierte quantitative Lipidelektrophorese veranlasst.
Die Untersuchung macht die atherogene Fraktion sichtbar und quantifiziert diese. Die Abrechnung der GOÄ 3729 erfolgt hierbei neben der gezielten Bestimmung von Lipoprotein (a) nach GOÄ 3730, um das Risiko präzise abzubilden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3729: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung der qualitativen Lipidelektrophorese nach GOÄ 3728 und der quantitativen Variante nach GOÄ 3729. Die quantitative Leistung schließt die qualitative Darstellung methodisch ein. Eine Nebeneinanderberechnung führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Zudem bemängeln Prüfstellen oft die fehlende medizinische Begründung, wenn moderne, robustere quantitative Einzelnachweisverfahren (wie direkte LDL- oder HDL-Messungen) parallel in großem Umfang abgerechnet werden. Die quantitative Lipidelektrophorese sollte daher gezielt bei unklaren Phänotypen oder speziellen Fragestellungen eingesetzt und entsprechend begründet werden.
Achtung: Die bloße rechnerische Ermittlung von Lipidwerten ohne tatsächliche elektrophoretische Auftrennung und Densitometrie rechtfertigt nicht den Ansatz der Ziffer 3729. Dies wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Falschabrechnung gewertet.
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Dokumentation der GOÄ 3729: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ 3729 ist eine lückenlose Dokumentation im Laborbuch beziehungsweise in der elektronischen Patientenakte unerlässlich. Neben den reinen Messwerten müssen das angewandte Verfahren der Auftrennung (z. B. Agarosegel-Elektrophorese) und die Methode der Quantifizierung (z. B. Densitometrie) dokumentiert werden.
Auch die präanalytischen Besonderheiten, wie der Nüchternstatus des Patienten bei der Blutentnahme, sollten vermerkt werden. Da die Methode fehleranfällig ist, stützt eine kurze Notiz zur Befundinterpretation die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentationsbeispiel: Quantitative Lipidelektrophorese (Agarosegel, Polyanionen-Fällung) durchgeführt. Densitometrische Auswertung der Fraktionen: Alpha-Lipoproteine 22%, Prä-Beta 18%, Beta-Lipoproteine 60%. Befund spricht für eine mäßige Hyper-Beta-Lipoproteinämie. Nüchternblutentnahme erfolgt.
GOÄ 3729: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die Ziffer 3729 dem Abschnitt MIII/MIV (Speziallabor) angehört, liegt der Gebührenrahmen für die Erbringung im eigenen Labor bei 1,0 bis 1,3. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (20,11 €). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3 (22,74 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.
Gründe für eine Steigerung können ein außergewöhnlicher präanalytischer Aufwand bei lipämischen Proben oder extreme Schwierigkeiten bei der densitometrischen Differenzierung überlagerter Banden sein. Diese Besonderheiten müssen auf der Rechnung verständlich und einzelfallbezogen begründet werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die quantitative Lipidelektrophorese wird häufig mit anderen laborchemischen Parametern kombiniert. Zulässig und medizinisch sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung von Gesamtcholesterin (GOÄ 3562.H1) und Triglyzeride (GOÄ 3565.H1). Auch die Kombination mit der quantitativen Bestimmung von Lipoprotein (a) nach GOÄ 3730 is bei kardiovaskulären Risikopatienten eine gängige Praxis.
Ziffer 3729 in der neuen GOÄ
Die quantitative Lipidelektrophorese wird zur neuen Nummer 12095 mit einem Festpreis von 14,83 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €). Die neue Legende beschreibt Agarosegel-Elektrophorese mit enzymatischer oder polyanionenpräzipitierender Detektion und quantitativer Densitometerauswertung. 12095 ist neben 12094 (qualitativ) nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3729
Was hat nicht gestimmt?