GOÄ 3752: Kryoglobuline abrechnen – Tipps & Analogbewertung

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3752
Kryoglobuline (Bestimmung von je zweimal IgA, IgG und IgM), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Globulinbestimmung
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 8,04 € 1,1x
Höchstsatz 9,09 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3752 gilt in ihrer Originalbeschreibung als obsolet. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer für moderne Analogbewertungen rechtssicher nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3752

GOÄ-Ziffer 3752: Kryoglobuline (Bestimmung von je zweimal IgA, IgG und IgM), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Globulinbestimmung – Punktzahl: 120

Die offizielle Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 3752 beschreibt die Bestimmung von Immunglobulinen (IgA, IgG, IgM) mittels Immundiffusion zur Abklärung von Kryoglobulinen. In der modernen Laboratoriumsmedizin gilt dieser spezifische Untersuchungsgang jedoch als obsolet, da er den aktuellen medizinischen Standard zur Abklärung einer Kryoglobulinämie nicht mehr adäquat abbildet.

Stattdessen erfolgt die differenzierte Diagnostik heute über modernere Verfahren. Dennoch behält die Ziffer 3752 in der Abrechnungspraxis eine enorme Bedeutung, da sie als Grundlage für wichtige analoge Bewertungen dient.

GOÄ 3752 in der Praxis: Relevanz durch Analogabrechnung

Da die Originalleistung veraltet ist, wird die GOÄ 3752 in der modernen Laborpraxis fast ausschließlich für analoge Bewertungen herangezogen. Dies betrifft insbesondere die Bestimmung des Kryokrits sowie die quantitative Konzentrationsbestimmung von Kryoglobulinen oder Kryofibrinogen.

Der Kryokrit beschreibt den prozentualen Volumenanteil des Präzipitats am Gesamtvolumen des Serums nach Zentrifugation bei 4 °C. Diese Untersuchung ist klinisch hochrelevant, um das Therapieansprechen bei einer bekannten Kryoglobulinämie quantitativ zu überwachen.

Tipp: Nutzen Sie die GOÄ 3752 konsequent analog für den Kryokrit und die quantitative Proteinbestimmung nach Biuret, um moderne labordiagnostische Leistungen betriebswirtschaftlich korrekt abzubilden.

Für die diagnostische Typisierung einer Kryoglobulinämie (Typ I bis III) greift man hingegen auf die Immunfixation (GOÄ 3749) und die Bestimmung des Rheumafaktors (GOÄ 3886) zurück. Diese Kombination erlaubt präzise Rückschlüsse auf die zugrundeliegende Erkrankung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3752

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle mittels Kryokrit

Bei einem Patienten mit bekannter gemischter Kryoglobulinämie soll der Erfolg der immunsuppressiven Therapie überwacht werden. Hierzu wird der Kryokrit bestimmt.

Die Bestimmung erfolgt durch Zentrifugation bei 4 °C. Da es sich um eine analoge Anwendung handelt, wird die GOÄ 3752 analog herangezogen. Die qualitative Voruntersuchung nach GOÄ 3751 ist damit abgegolten.

Abrechnung: 1 × GOÄ 3752a (Kryokrit, analog) zum 1,15-fachen Satz (8,04 €).

Fallbeispiel 2: Quantitative Konzentrationsbestimmung

Zur genaueren Charakterisierung der Kryoglobuline wird neben dem Kryokrit eine quantitative Proteinbestimmung im gewaschenen Präzipitat mittels Biuret-Methode durchgeführt.

Diese quantitative Bestimmung ist medizinisch indiziert und wird ebenfalls über die GOÄ 3752 analog abgerechnet. Sie kann neben der Kryokrit-Bestimmung angesetzt werden.

Abrechnung: 1 × GOÄ 3752a (Kryoglobuline quantitativ, analog) zum 1,15-fachen Satz (8,04 €).

Fallbeispiel 3: Bestimmung von Kryofibrinogen

Bei Verdacht auf eine kryofibrinogenämische Vaskulitis wird der Kryofibrinogen-Kryokrit analog bestimmt.

Auch diese Leistung wird analog zur GOÄ 3752 bewertet. Sie dient der Abgrenzung zu klassischen Kryoglobulinen und erfordert eine präzise Indikationsstellung in der Akte.

Abrechnung: 1 × GOÄ 3752a (Kryofibrinogen, Kryokrit, analog) zum 1,15-fachen Satz (8,04 €).

Häufige Fehler bei der GOÄ 3752: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die parallele Berechnung der qualitativen, visuellen Bestimmung nach GOÄ 3751 neben den analogen Leistungen der GOÄ 3752. Die qualitative Voruntersuchung ist in den analogen Bewertungen für Kryokrit oder quantitative Bestimmung bereits vollständig enthalten.

Ebenfalls unzulässig ist die zusätzliche Berechnung der Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten nach GOÄ A 3757, wenn gleichzeitig die quantitative Konzentration analog nach GOÄ 3752 berechnet wird. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen sehr genau.

Achtung: Achten Sie bei der Analogabrechnung zwingend auf die Kennzeichnung mit dem Suffix "A" oder dem Zusatz "analog" auf der Rechnung. Fehlt dieser Hinweis, droht eine Beanstandung wegen formaler Unrichtigkeit der Liquidation.

Zudem fordern Kostenträger bei analogen Bewertungen gelegentlich den Nachweis der Gleichwertigkeit von Aufwand und Kosten. Eine unvollständige Dokumentation führt hier schnell zu Honorarverlusten.

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Dokumentation der GOÄ 3752: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung der analogen Leistungen nach GOÄ 3752 ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der genaue methodische Ablauf (z. B. Zentrifugation bei 4 °C für 15 Minuten) und das quantitative Ergebnis dokumentiert werden.

Besonders bei der Verlaufskontrolle sollte der Kryokrit-Wert in Prozent (Normalwert bis 0,4 %) oder die quantitative Konzentration in g/l präzise festgehalten werden. Dies dient als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit gegenüber den Kostenträgern.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Verlaufskontrolle bei gemischter Kryoglobulinämie Typ II. Durchführung Kryokrit analog GOÄ 3752: Zentrifugation des Serums bei 4 °C für 15 min. Ergebnis: Kryokrit 1,2 % (erhöht). Therapeutisches Ansprechen teildefizitär.

GOÄ 3752: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Labor) unterliegt die GOÄ 3752 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr (8,04 €), der maximale Höchstsatz liegt beim 1,3-fachen (9,09 €).

Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus ist nur bei besonderem Aufwand zulässig. Gründe hierfür können schwierige Probenaufbereitungen, stark viskose Seren oder technische Besonderheiten bei der Zentrifugation sein, die im Einzelfall schriftlich begründet werden müssen.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die analoge GOÄ 3752 häufig mit anderen labordiagnostischen Ziffern kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Immunfixation nach GOÄ 3749 zur Typisierung der Kryoglobuline.

Ebenfalls häufig parallel berechnet wird die Bestimmung des Rheumafaktors nach GOÄ 3886, da dieser insbesondere bei der gemischten Kryoglobulinämie (Typ II und III) eine entscheidende diagnostische Rolle spielt. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit der GOÄ 3751 am selben Untersuchungsmaterial.

Ziffer 3752 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung von Kryoglobulinen per Immundiffusion (jeweils IgA, IgG und IgM) wird zur neuen Nummer 12761 „Kryoglobulin-Differenzierung, je Antiserum" mit einem Festpreis von 18,04 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die neue Leistung ersetzt die Immundiffusion durch eine aufwändigere Immunfixations-Elektrophorese nach Kryopräzipitat-Auflösung; die Höchstzahl beträgt fünf Antiseren je Patientenprobe.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3752

Nein, die Abrechnung der GOÄ 3752 in der Originalform gilt medizinisch als obsolet, da sie nicht mehr dem modernen Untersuchungsgang entspricht. Stattdessen wird die Ziffer heute primär für analoge Bewertungen wie die Bestimmung des Kryokrits oder die quantitative Kryoglobulin-Konzentration herangezogen.
Nach GOÄ 3752 können der Kryokrit (Kryoglobuline oder Kryofibrinogen) sowie die quantitative Konzentrationsbestimmung von Kryoglobulinen oder Kryofibrinogen analog berechnet werden. Diese analogen Anwendungen sind medizinisch und betriebswirtschaftlich begründet.
Nein, die qualitative, visuelle Bestimmung nach GOÄ 3751 ist in den analogen Leistungen nach GOÄ 3752 bereits enthalten. Eine parallele Abrechnung beider Ziffern ist daher ausgeschlossen.
Die GOÄ 3752 selbst dient nicht der Typisierung, da ihr Originalverfahren veraltet ist. Die klinisch relevante Typeneinteilung (Typ I bis III) erfolgt stattdessen über die Immunfixation nach GOÄ 3749 und die Rheumafaktor-Bestimmung nach GOÄ 3886.
Da die GOÄ 3752 zum Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach (8,04 €) und der Höchstsatz bei 1,3-fach (9,09 €). Eine Überschreitung des 1,15-fachen Satzes erfordert eine besondere, patientenbezogene Begründung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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