GOÄ 3767: Abrechnung von TNF & Zytokinen – Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3767
Tumornekrosefaktor (TNF) , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die Bestimmung von Tumornekrosefaktor (TNF) und anderen Zytokinen nach GOÄ-Ziffer 3767 wirft oft Abrechnungsfragen auf. Unser Leitfaden schafft Klarheit.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3767

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3767 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) unter dem Unterabschnitt 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren). Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:

Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Diese Leistung umfasst die quantitative Bestimmung des Tumornekrosefaktors mittels eines Ligandenassays. Die Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve sind obligate Bestandteile der Leistung und dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden. Der Begriff Ligandenassay dient in der GOÄ als methodischer Oberbegriff für verschiedene immunologische Nachweisverfahren.

GOÄ 3767 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

In der klinischen Praxis steht bei der Anwendung der GOÄ-Ziffer 3767 vor allem der Parameter TNF-alpha (TNF-α) im Fokus. Als potentes proinflammatorisches und immunmodulatorisches Zytokin triggert TNF-α systemische Entzündungsprozesse. Die Bestimmung der Konzentration dient als sensitiver Indikator für die Aktivität dieser Prozesse.

Typische Indikationsgebiete finden sich insbesondere in der Intensivmedizin und der Transplantationsmedizin. Hier fungiert der Parameter als wichtiger Prognosemarker für die Entwicklung eines Systemischen Inflammatorischen Response-Syndroms (SIRS) oder eines Acute Respiratory Distress Syndrome (ARDS). Auch bei der Früherkennung einer drohenden Transplantatabstoßung liefert die Bestimmung wertvolle Hinweise.

Als Probenmaterial für die Laboruntersuchung dient vornehmlich Serum oder Plasma. In spezifischen klinischen Fragestellungen kann die Analyse jedoch auch aus dem Liquor oder aus bronchoalveolärer Lavage (BAL) erfolgen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3767

Fallbeispiel 1: Sepsis-Monitoring auf der Intensivstation

Bei einem Patienten mit Verdacht auf eine beginnende Sepsis wird zur Prognoseabschätzung und Verlaufsbeurteilung TNF-α im Serum bestimmt. Die Auswertung zeigt einen stark erhöhten Wert, was auf ein hohes Risiko für ein Multiorganversagen hinweist. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3767 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 30,16 €.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Transplantatabstoßung

Nach einer Nierentransplantation zeigt der Patient klinische Zeichen einer Funktionsverschlechterung des Organs. Zur Differenzialdiagnostik wird die TNF-α-Konzentration im Plasma bestimmt, um eine immunologische Abstoßungsreaktion frühzeitig nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3767, da die Indikation der Transplantatabstoßung medizinisch begründet ist.

Fallbeispiel 3: Analoge Bestimmung von Interleukin-6 (IL-6)

Zur Beurteilung des Entzündungsstatus bei einem schwerstkranken Patienten soll Interleukin-6 (IL-6) bestimmt werden. Da für lösliche Zytokine keine eigene spezifische GOÄ-Ziffer existiert, erfolgt die Abrechnung analog nach GOÄ 3767. Der methodische Aufwand der IL-6-Bestimmung ist mit dem der TNF-α-Bestimmung vergleichbar, was die Analogabrechnung rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3767: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung von Zytokinen ist die unkritische, parallele Anforderung zahlreicher Parameter. Die indiskriminierte parallele Bestimmung von mehr als fünf Zytokinen ist nach herrschender Meinung medizinisch und abrechnungstechnisch nicht gerechtfertigt. Private Krankenversicherungen kürzen in solchen Fällen regelmäßig die Erstattung.

Achtung: Die separate Berechnung einer Doppelbestimmung ist unzulässig. Da die Doppelbestimmung explizit im Leistungstext der GOÄ 3767 genannt ist, ist sie mit der Gebühr für die Ziffer vollständig abgegolten.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die analoge Anwendung der Ziffer für Analyten, die nicht zur Gruppe der löslichen Zytokine gehören. Eine analoge Abrechnung ist streng auf funktionell verwandte Proteine wie Interferone, Interleukine oder Chemokine zu beschränken, deren methodischer Aufwand der TNF-Bestimmung entspricht.

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Dokumentation der GOÄ 3767: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen oder Kürzungen durch Kostenträger erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation (z. B. Verdacht auf SIRS, Sepsis-Monitoring) und das verwendete Probenmaterial (z. B. Serum, Liquor) klar dokumentiert sein.

Bei einer analogen Abrechnung für andere Zytokine muss der gewählte Analyt (z. B. IL-6, IL-8) explizit in der Dokumentation und auf der Rechnung ausgewiesen werden. Dies sichert die Transparenz der Liquidation und beugt Missverständnissen vor.

Dokumentationsbeispiel: "Bestimmung von TNF-alpha im Serum mittels Ligandenassay bei V. a. systemische Inflammationsreaktion (SIRS) nach Polytrauma. Durchführung als Doppelbestimmung inklusive aktueller Bezugskurve."

GOÄ 3767: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M ist eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes (1,15-fach) bis zum Höchstsatz (1,3-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Als Begründung für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz kommen ein erhöhter Zeitaufwand bei schwierigen Probenaufbereitungen (z. B. bei stark lipämischen oder hämolytischen Seren) infrage. Auch eine besonders dringliche Notfallanalytik außerhalb der regulären Laborzeiten kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung von TNF-α wird häufig mit anderen Entzündungsmarkern kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit dem C-reaktiven Protein (CRP) oder Procalcitonin (PCT) zur umfassenden Sepsisdiagnostik. Auch die parallele Bestimmung von bis zu fünf verschiedenen Zytokinen (z. B. IL-6 und IL-10) ist im klinischen Einzelfall erstattungsfähig.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer Zytokinbestimmungen darauf, dass die Gesamtzahl von fünf Parametern nicht überschritten wird, um Honorarkürzungen proaktiv zu vermeiden.

Ziffer 3767 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3767 (Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12716: Zytokine, lösliche Zytokinrezeptoren, je Zytokin(-rezeptor) Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 32,57 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €). Die Leistung ist je Zytokin(-rezeptor) berechnungsfähig. Abrechnungshinweis: Das/Die untersuchte(n) Zytokin(e) bzw. der/die lösliche(n) Zytokinrezeptor(en) ist/sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3767

Die Bestimmung von TNF-alpha nach GOÄ-Ziffer 3767 kostet zum einfachen Gebührensatz 26,23 € und zum Regelhöchstsatz (1,15-fach) 30,16 €. Bei begründetem Mehraufwand kann der Höchstsatz (1,3-fach) mit 34,10 € abgerechnet werden. Höhere Steigerungssätze sind für Laborleistungen des Abschnitts M ausgeschlossen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 3767 kann analog für die Bestimmung anderer löslicher Zytokine wie Interleukin-6 (IL-6) oder Interleukin-8 (IL-8) herangezogen werden. Dies ist zulässig, da der methodische Aufwand der Bestimmung mittels Ligandenassay vergleichbar ist. Die analoge Anwendung muss auf der Rechnung transparent ausgewiesen werden.
Als Probenmaterial für die Bestimmung nach GOÄ 3767 wird vornehmlich Serum oder Plasma verwendet. In speziellen klinischen Fällen kann die Untersuchung jedoch auch aus Liquor oder bronchoalveolärer Lavage (BAL) erfolgen. Das verwendete Material sollte stets in der Patientenakte dokumentiert werden.
Es dürfen maximal fünf Zytokine parallel abgerechnet werden. Eine indiskriminierte parallele Bestimmung von mehr als fünf Zytokinen gilt als medizinisch nicht gerechtfertigt und wird von Kostenträgern regelmäßig beanstandet. Ärzte sollten sich daher auf die klinisch relevantesten Parameter beschränken.
Nein, die Doppelbestimmung darf nicht separat berechnet werden, da sie bereits im offiziellen Leistungstext der GOÄ-Ziffer 3767 enthalten ist. Die Gebühr von 26,23 € (Einfachsatz) deckt die Doppelbestimmung sowie die Erstellung der aktuellen Bezugskurve vollständig ab. Eine zusätzliche Abrechnung dieser Teilschritte ist unzulässig.
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