GOÄ 3766.H4: TBG-Bestimmung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3766.H4
Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x
Ausschlüsse

Wann ist die TBG-Bestimmung nach GOÄ 3766.H4 noch abrechenbar? Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und der korrekten Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3766.H4

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3766.H4 wie folgt:

Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) und dort dem Unterabschnitt 6 (Proteine, Aminosäuren, Elektrophoreseverfahren) zugeordnet. Sie umfasst die quantitative Bestimmung des wichtigsten Transportproteins für Schilddrüsenhormone im Blutserum mittels eines Ligandenassays. Die Ziffer deckt alle vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen wie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ab.

GOÄ 3766.H4 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

In der modernen Schilddrüsendiagnostik hat die Bestimmung des Thyroxin-bindenden Globulins (TBG) an Bedeutung verloren. Da heutzutage die freien Hormone fT3 und fT4 routinemäßig und hochpräzise bestimmt werden können, ist eine indirekte Abschätzung über das TBG meist überflüssig. Dennoch gibt es spezifische klinische Konstellationen, in denen die Untersuchung medizinisch notwendig ist.

Eine Abrechnung der GOÄ 3766.H4 ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn eine völlig unplausible Wertekonstellation vorliegt. Dies betrifft Diskrepanzen zwischen dem TSH-Wert und den freien Schilddrüsenhormonen. Häufig liegt die Ursache in einem angeborenen, klinisch stummen TBG-Mangel oder einer genetisch bedingten TBG-Erhöhung.

Achtung: Die reine Routinebestimmung des TBG ohne vorherige Auffälligkeiten in der Basisdiagnostik ist medizinisch nicht indiziert. Private Krankenversicherungen fordern bei häufiger Abrechnung oft eine detaillierte Begründung an.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3766.H4

Fallbeispiel 1: Verdacht auf angeborenen TBG-Mangel

Ein Patient stellt sich mit klinisch unauffälligem Befund, aber stark erniedrigtem Gesamt-T4 bei normalem fT4 und normalem TSH vor. Zum Ausschluss einer genetischen Transportstörung wird TBG bestimmt. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3766.H4 neben den freien Hormonwerten.

Fallbeispiel 2: Abklärung diskrepanter Werte in der Schwangerschaft

Bei einer schwangeren Patientin zeigen sich ungewöhnlich hohe Gesamthormonwerte bei grenzwertigen freien Hormonen. Da Östrogene die TBG-Synthese stimulieren, wird zur präzisen Beurteilung der Bindungskapazität TBG bestimmt. Dies sichert die Diagnose einer schwangerschaftsbedingten TBG-Erhöhung ab.

Fallbeispiel 3: Ausschluss einer Fehlbehandlung bei Euthyreose

Einem Patienten droht aufgrund fälschlicherweise als pathologisch interpretierter Gesamthormonwerte eine Schilddrüsentherapie. Durch den Nachweis einer TBG-Variante mittels Ligandenassay nach Ziffer 3766.H4 wird die Euthyreose bestätigt. Eine unnötige Medikation kann somit erfolgreich verhindert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3766.H4: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3766.H4 ist die Missachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der GOÄ-Ziffer 4031 (Gesamt-Thyroxin, TT4) abgerechnet werden. Ein solcher Verstoß führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zur Streichung der Leistung.

Zudem beanstanden private Kostenträger häufig die medizinische Notwendigkeit, wenn die Indikation nicht klar aus der Akte hervorgeht. Da fT3 und fT4 als Standard gelten, muss die Spezialdiagnostik mittels TBG gut begründet sein. Reine Vorsorge- oder Routineprofile rechtfertigen diese Abrechnung nicht.

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Dokumentation der GOÄ 3766.H4: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die TBG-Bestimmung präzise festgehalten werden. Insbesondere die zuvor festgestellte Diskrepanz der Schilddrüsenparameter sollte dokumentiert sein.

Auch das Ergebnis des Ligandenassays und die daraus gezogenen therapeutischen Konsequenzen gehören in die Dokumentation. Da ein TBG-Mangel meist keine Therapie erfordert, sollte auch dieser beratende Aspekt kurz vermerkt werden.

Dokumentation: V. a. angeborenen TBG-Mangel bei diskrepanten Werten (TSH normal, fT4 normal, TT4 stark erniedrigt). Indikation zur Bestimmung von TBG gemäß GOÄ 3766.H4 gegeben.

GOÄ 3766.H4: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ 3766.H4 streng reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (16,76 €). Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur bei außergewöhnlich schwierigen Laborbedingungen oder seltenen methodischen Besonderheiten zulässig und muss auf der Rechnung detailliert begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit den Basisparametern der Schilddrüsendiagnostik. Hierzu gehören die Bestimmung von TSH (GOÄ 4024) sowie der freien Hormone fT3 (GOÄ 4022) und fT4 (GOÄ 4023). Ausgeschlossen ist hingegen die Kombination mit Ziffer 4031 am selben Untersuchungstag.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Schilddrüsenparametern darauf, dass die medizinische Begründung für die Spezialdiagnostik (TBG) separat dokumentiert ist, um Rückfragen der Beihilfestellen zu vermeiden.

Ziffer 3766.H4 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3766.H4 (Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 12713. Titel: Thyroxin-bindendes Globulin (TBG) Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 13,34 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3766.H4

Die Ziffer 3766.H4 ist mit 250 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 14,57 Euro und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 16,76 Euro.
Die Bestimmung ist indiziert, wenn eine völlig unplausible Wertekonstellation von TSH und den freien Schilddrüsenhormonen fT3 oder fT4 vorliegt. Ein typischer Anwendungsfall ist der Verdacht auf einen angeborenen TBG-Mangel.
Die GOÄ-Ziffer 3766.H4 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 4031 für die Bestimmung des Gesamt-Thyroxins (TT4) abgerechnet werden. Dieser Ausschluss soll eine medizinisch nicht begründete Doppelbestimmung verhindern.
Ja, eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist unter Angabe von besonderen Gründen möglich. Da es sich um eine Laborleistung handelt, sind die Begründungsanforderungen jedoch sehr streng und selten erfüllt.
Nein, ein angeborener TBG-Mangel ist eine harmlose genetische Variante und erfordert keine medizinische Behandlung. Die Diagnose ist jedoch wichtig, um Fehltherapien aufgrund scheinbar pathologischer Gesamthormonwerte zu vermeiden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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