GOÄ 4024: HCG-Bestimmung korrekt abrechnen – Tipps & Regeln

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4024
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Humanes Choriongonadotropin (HCG)
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4024

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Humanes Choriongonadotropin (HCG)

Die Gebührenordnung für Ärzte definiert unter der Ziffer 4024 eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der quantitativen Hormonanalytik. Diese Leistung umfasst die präzise Messung des humanen Choriongonadotropins mittels moderner Ligandenassays wie ELISA, RIA oder Chemilumineszenz-Immunoassays. Eventuelle Doppelbestimmungen zur Qualitätssicherung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind bereits mit der Gebühr abgegolten. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation anzugeben.

GOÄ 4024 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die quantitative Bestimmung von HCG ist ein unverzichtbares Werkzeug in der Gynäkologie und Onkologie. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Feststellung einer Frühschwangerschaft sowie die Überwachung von Risikoschw pregnancies. Bei Verdacht auf eine Extrauteringravidität oder einen drohenden Abort liefert der exakte HCG-Verlauf entscheidende diagnostische Hinweise. Darüber hinaus dient das Hormon in der Onkologie als sensitiver Tumormarker bei Hodenkarzinomen oder Trophoblasttumoren.

Im klinischen Alltag muss die quantitative Bestimmung klar von qualitativen Schnelltests abgegrenzt werden. Während Schnelltests lediglich ein positives oder negatives Ergebnis liefern, erlaubt die Ziffer 4024 eine exakte Konzentrationsmessung im Serum oder Plasma. Diese quantitative Präzision ist für die Verlaufskontrolle therapeutischer Maßnahmen essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4024

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Extrauteringravidität

Eine Patientin stellt sich mit akuten Unterbauchschmerzen und einer ausstehenden Menstruation in der Praxis vor. Zur Abklärung einer möglichen Eileiterschwangerschaft wird eine quantitative HCG-Bestimmung veranlasst. Die medizinische Begründung stützt sich auf die Notwendigkeit einer präzisen Differenzialdiagnostik. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4024 zum Regelsatz von 16,76 Euro.

Fallbeispiel 2: Tumornachsorge bei Hodenkrebs

Ein männlicher Patient befindet sich in der regelmäßigen Nachsorge nach der operativen Entfernung eines Nicht-Seminoms. Da HCG in diesem Fall als Tumormarker fungiert, ist eine regelmäßige quantitative Kontrolle zwingend erforderlich. Die Bestimmung dient dem Ausschluss eines Rezidivs. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 4024 mit Angabe des Parameters auf der Rechnung.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Abortus imminens

Bei einer Schwangeren in der siebten Schwangerschaftswoche treten leichte vaginale Blutungen auf. Zur Beurteilung der Vitalität der Schwangerschaft wird der HCG-Anstieg im Abstand von 48 Stunden gemessen. Beide Messungen sind medizinisch begründet und eigenständige Leistungen. Es erfolgt die Abrechnung der GOÄ 4024 an zwei aufeinanderfolgenden Terminen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4024: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen fordern die explizite Nennung von HCG, um die Leistung eindeutig zu identifizieren. Zudem darf die Ziffer nicht neben einfachen Schnelltests für denselben Parameter abgerechnet werden. Eine Kombination mit der Ziffer 3511 am selben Tag ist daher unzulässig.

Achtung: Die Abrechnung von Laborleistungen des Abschnitts M III/IV unterliegt strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Eine unvollständige Dokumentation der Indikation führt regelmäßig zu Kürzungen durch die Beihilfestellen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Mehrfachabrechnung derselben Probe. Wird eine Doppelbestimmung aus labortechnischen Gründen durchgeführt, darf diese nicht als zwei getrennte Leistungen berechnet werden. Die Ziffer 4024 deckt die Doppelbestimmung explizit mit ab.

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Dokumentation der GOÄ 4024: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte schützt vor Honorarrückforderungen. Neben der medizinischen Indikation müssen das genaue Datum und die Uhrzeit der Blutentnahme festgehalten werden. Dies ist besonders bei kinetischen Verlaufskontrollen von hoher Relevanz. Auch das quantitative Laborergebnis muss unverzüglich und dauerhaft in den Stammdaten hinterlegt werden.

Dokumentation: Verdacht auf Extrauteringravidität bei unklarem Ultraschallbefund. Blutentnahme um 09:15 Uhr zur quantitativen HCG-Bestimmung (GOÄ 4024). Laborwert: 1.250 mIU/ml.

Für die Abrechnung ist es ratsam, den konkreten Laborbefund direkt mit der Rechnungskopie verknüpfen zu können. Dies beschleunigt das Erstattungsverfahren bei privaten Kostenträgern erheblich.

Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine für die Begründung von Verlaufskontrollen, um den administrativen Aufwand zu minimieren.

GOÄ 4024: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Laborleistungen des Abschnitts M sind in ihrer Steigerung gesetzlich limitiert. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache beträgt. Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine detaillierte, patientenspezifische Begründung. Typische Gründe sind schwierige Probenaufbereitungen bei störenden Begleitsubstanzen oder extrem zeitkritische Notfallanalysen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.

Typische Ziffernkombinationen

Die HCG-Bestimmung wird selten isoliert durchgeführt. Typischerweise erfolgt die Kombination mit der Ziffer 250 für die venöse Blutentnahme. Im Rahmen einer umfassenden Hormonanalyse kann die GOÄ 4024 gemeinsam mit anderen Ligandenassays wie der Ziffer 4022 für Progesteron abgerechnet werden. Auch die Kombination mit sonografischen Leistungen nach Ziffer 410 ist im klinischen Alltag die Regel.

Ziffer 4024 in der neuen GOÄ

Die HCG-Bestimmung mittels Ligandenassay wird in der neuen GOÄ unterschiedlich abgebildet, je nach Untersuchungsmaterial:

  • 12004 Humanes Choriongonadotropin aus Serum oder Plasma bzw. Liquor (Tumormarker), Signal-(Tracer-)verstärkter Immunoassay (8,58 €) — direkte Nachfolge für die quantitative Bestimmung aus Blut

Für eine quantitative HCG-Bestimmung aus Urin sieht der Entwurf keinen passenden Nachfolger vor: Die Ziffer 12004 beschränkt sich auf Serum, Plasma und Liquor. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 16,76 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4024

Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 4024 beträgt 16,76 Euro bei Anwendung des 1,15-fachen Steigerungsfaktors. Der einfache Gebührensatz liegt bei 14,57 Euro. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist nur mit einer patientenspezifischen Begründung bis maximal zum 1,3-fachen Satz möglich.
Nein, eine gleichzeitige Abrechnung der quantitativen Bestimmung nach GOÄ 4024 und eines qualitativen Schnelltests nach GOÄ 3511 für denselben Parameter am selben Tag ist nicht zulässig. Für die Diagnose und Verlaufskontrolle sollte direkt die präzisere quantitative Methode gewählt werden. Dies vermeidet Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Auf der Liquidation muss der konkret untersuchte Parameter zwingend angegeben werden, in diesem Fall also 'HCG' oder 'Humanes Choriongonadotropin'. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern zurückgewiesen werden. Eine präzise Kennzeichnung sichert die schnelle Erstattung.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei Laborleistungen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Relevante Gründe sind beispielsweise ein außergewöhnlich hoher Aufwand bei der Probenvorbereitung durch störende Antikörper oder eine dringliche Notfallanalyse. Die Begründung muss individuell auf der Rechnung dokumentiert werden.
Ja, eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung ist laut dem offiziellen Leistungstext bereits in der GOÄ 4024 enthalten. Sie darf daher nicht als separate Leistung oder mehrfach am selben Untersuchungstag für dieselbe Probe abgerechnet werden. Auch die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve ist mit der Gebühr abgegolten.
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