GOÄ 4025: Insulin-Abrechnung korrekt optimieren

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4025
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Insulin
Punktzahl 250  
Einfachsatz 14,57 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,76 € 1,1x
Höchstsatz 18,94 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

1. Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4025

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Insulin

Die GOÄ-Ziffer 4025 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Im Zentrum steht die quantitative Bestimmung des Hormons Insulin mittels eines Ligandenassays, wie beispielsweise ELISA, RIA oder Lumineszenzimmunoassay. Diese Methoden erlauben eine präzise Erfassung selbst geringer Hormonkonzentrationen im Blutplasma oder Blutserum.

Die Leistungsbeschreibung stellt klar, dass eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig. Zudem gilt für diese Ziffer die strikte Vorgabe, dass der untersuchte Parameter auf der Rechnung explizit genannt werden muss.

2. GOÄ 4025 in der Praxis: Diagnostik von Insulinresistenz und Hypoglykämien

In der täglichen Praxis ist die Bestimmung von Insulin ein unverzichtbares Werkzeug bei der Abklärung von Störungen des Glukosestoffwechsels. Ein primäres Einsatzgebiet ist die Diagnostik einer vermuteten Insulinresistenz im Rahmen des metabolischen Syndroms. Hierbei liefert der Wert in Kombination mit der fasting Glucose die Basis für die Berechnung des HOMA-Index.

Ein weiteres wichtiges Indikationsgebiet ist die Abklärung von unklaren, rezidivierenden Hypoglykämien. Hier hilft die Ziffer 4025 dabei, ein potenzielles Insulinom, also einen insulinproduzierenden Tumor der Bauchspeicheldrüse, von einer exogenen Insulinzufuhr abzugrenzen. Auch im Rahmen von oralen Glukosetoleranztests (oGTT) kann die Bestimmung der Insulinsekretionsdynamik wertvolle therapeutische Erkenntnisse liefern.

3. Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4025

Fallbeispiel 1: Verdacht auf metabolisches Syndrom

Ein Patient stellt sich mit Adipositas und arterieller Hypertonie zur Abklärung vor. Zum Ausschluss einer Insulinresistenz veranlasst der Arzt eine Blutentnahme im nüchternen Zustand. Bestimmt werden das Serum-Insulin sowie die Nüchternglukose. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4025 für das Insulin und die GOÄ-Ziffer 3514 für die Glukose, ergänzt durch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Insulinoms

Eine Patientin leidet unter wiederholten, symptomatischen Hypoglykämien im Fastenzustand. Zur stationären oder engmaschigen ambulanten Abklärung wird ein Fastentest durchgeführt. Während des Abfalls des Blutzuckerspiegels erfolgt die Bestimmung von Insulin und C-Peptid. Abgerechnet werden die GOÄ-Ziffer 4025 (Insulin) und die GOÄ-Ziffer 4026 (C-Peptid) nebeneinander, um die endogene Überproduktion nachzuweisen.

Fallbeispiel 3: Insulinbestimmung im oGTT

Bei einem Patienten mit grenzwertigen Nüchternblutzuckerwerten wird ein standardisierter oraler Glukosetoleranztest durchgeführt. Neben der Glukosemessung zu den Zeitpunkten 0, 60 und 120 Minuten wird jeweils auch das Insulin bestimmt. Da es sich um drei separate Probenentnahmen zu unterschiedlichen Zeiten handelt, kann die GOÄ-Ziffer 4025 dreimal liquidiert werden, sofern die jeweiligen Entnahmeuhrzeiten exakt dokumentiert sind.

4. Häufige Fehler bei der GOÄ 4025: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger formaler Fehler, der regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen führt, ist das Fehlen der Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass der Begriff "Insulin" auf der Rechnung ausgewiesen werden muss. Eine bloße Nennung der Ziffer 4025 ohne diesen Zusatz ist nicht prüffähig.

Ein weiterer Fehler betrifft den angewandten Steigerungssatz. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine fälschliche Steigerung auf den Standard-Satz von 2,3-fach wird von den Erstattungsstellen sofort gekürzt.

Achtung: Die Erbringung von Speziallaborleistungen wie der GOÄ 4025 unterliegt strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die Indikation muss stets klar aus der Patientenakte hervorgehen, um Nachfragen der Beihilfestellen erfolgreich abzuwehren.

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5. Dokumentation der GOÄ 4025: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Neben dem Laborbefund selbst müssen die klinische Indikation und der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme festgehalten werden. Da der Insulinspiegel stark von der Nahrungsaufnahme beeinflusst wird, ist die Angabe des Nüchternstatus des Patienten zwingend erforderlich.

Falls im Rahmen von Funktionstests mehrere Proben entnommen wurden, müssen die genauen Uhrzeiten der Entnahmen dokumentiert sein. Dies dient als Nachweis gegenüber Prüfstellen, dass es sich nicht um eine unzulässige Doppelbestimmung aus einer einzigen Probe handelt. Nur so lässt sich die mehrfache Berechnung der Ziffer an einem Kalendertag plausibel begründen.

Dokumentationsbeispiel: Blutentnahme um 08:15 Uhr (Patient seit 12 Std. nüchtern) bei V. a. Insulinresistenz. Anforderung: Insulin (GOÄ 4025) und Glucose (GOÄ 3514). HOMA-Index-Berechnung geplant.

6. GOÄ 4025: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührensatzes über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Als Begründung kommen ein außergewöhnlicher präanalytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse infrage. Ein Beispiel hierfür wäre eine stark lipämische oder hämolytische Probe, die eine aufwendige Sonderbehandlung im Labor vor der eigentlichen Messung erforderlich macht.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4025 wird selten isoliert angewendet. Eine der häufigsten Kombinationen in der endokrinologischen Praxis ist die gemeinsame Bestimmung mit der Glucose (GOÄ 3514) zur Bestimmung der Insulinsensitivität. Ebenso häufig ist die parallele Anforderung von C-Peptid (GOÄ 4026), um die endogene Betazell-Funktion exakt zu quantifizieren. Auch die Blutentnahme mittels Verweilkanüle (GOÄ 271 oder GOÄ 272) bei dynamischen Funktionstests ist eine regelmäßige Begleitkapazität.

Tipp: Nutzen Sie bei der Berechnung des HOMA-Index immer die Kombination aus GOÄ 4025 und GOÄ 3514. Diese Kombination ist medizinisch voll anerkannt und wird von den privaten Kassen problemlos erstattet.

Ziffer 4025 in der neuen GOÄ

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Die Insulin-Bestimmung mittels Ligandenassay wird zur neuen Nummer 12009 — „Insulin" — mit 10,15 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,76 €). Die neue Legende nennt Serum oder Plasma als Material; keine Indikationseinschränkung.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4025

Ja, eine mehrfache Abrechnung am selben Tag ist möglich, wenn die Probenentnahmen zu unterschiedlichen Zeiten erfolgten, wie etwa bei einem oralen Glukosetoleranztest (oGTT). In diesem Fall müssen die jeweiligen Uhrzeiten der Entnahmen auf der Rechnung dokumentiert werden. Eine einfache Doppelbestimmung aus derselben Probe ist jedoch bereits mit der Ziffer abgegolten.
Für die GOÄ 4025 gilt als Laborleistung des Abschnitts M der Regelhöchstsatz von 1,15-fach, was einem Betrag von 16,76 € entspricht. Der maximale Steigerungssatz liegt bei 1,3-fach (18,94 €). Eine Steigerung auf den sonst üblichen 2,3-fachen Satz ist für diese Ziffer ausgeschlossen.
Ja, die Bestimmung von Insulin nach GOÄ 4025 und Glucose nach GOÄ 3514 ist nebeneinander zulässig und medizinisch sinnvoll. Diese Kombination wird standardmäßig zur Berechnung des HOMA-Index bei Verdacht auf Insulinresistenz genutzt. Beide Parameter müssen separat auf der Liquidation aufgeführt werden.
Auf der Rechnung muss der konkret untersuchte Parameter, in diesem Fall "Insulin", explizit angegeben werden. Dies ist eine zwingende formale Vorgabe der Gebührenordnung für Ärzte. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe verweigert werden.
Nein, das C-Peptid ist nicht in der GOÄ 4025 enthalten und muss separat abgerechnet werden. Hierfür steht die eigenständige GOÄ-Ziffer 4026 zur Verfügung. Die gemeinsame Bestimmung ist besonders zur Differenzierung zwischen endogenem und exogenem Insulin indiziert.
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