GOÄ 3777: Gallensäuren korrekt abrechnen – Praxistipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3777
Gallensäuren , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,43 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x

Die Bestimmung der Gallensäuren nach GOÄ-Ziffer 3777 birgt Abrechnungsrisiken. Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogbewertung und die 2/3-Kürzung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3777

Gallensäuren , Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt unter der Ziffer 3777 eine spezialisierte Laborleistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) auf. Diese Ziffer befasst sich mit der quantitativen Bestimmung von Gallensäuren im menschlichen Körper. Als methodischer Standard ist hierbei ein sogenannter Ligandenassay definiert.

Die Leistungsbeschreibung fordert explizit die Durchführung einer Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Diese methodischen Anforderungen stammen aus einer Zeit, in der Laboranalysen manuell und mit weniger robusten Testkits durchgeführt wurden. Heute haben automatisierte Verfahren diese Schritte weitgehend rationalisiert, was direkte Auswirkungen auf die Abrechnungshöhe hat.

GOÄ 3777 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Gallensäuren werden ausschließlich in den Leberzellen gebildet und spielen eine zentrale Rolle bei der Fettverdauung im Darm. Über den enterohepatischen Kreislauf gelangen sie fast vollständig zurück in die Leber. Im gesunden Zustand lassen sich im Blutkreislauf daher nur minimale Konzentrationen nachweisen.

Ein signifikanter Anstieg der Gallensäuren im Serum deutet auf eine Störung des Gallenflusses hin. Die klinische Hauptindikation für die Bestimmung nach GOÄ 3777 ist die Abklärung eines unklaren Juckreizes ohne sichtbare Hautveränderungen. Dieser Pruritus kann einer manifesten Lebererkrankung oder einer Schwangerschaftscholestase um Wochen vorausgehen.

Für ein allgemeines Screening auf Lebererkrankungen ist die Ziffer hingegen nicht geeignet. Hierfür stehen kostengünstigere Parameter wie die Transaminasen zur Verfügung. Die Bestimmung der Gallensäuren bleibt somit gezielten, differentialdiagnostischen Fragestellungen vorbehalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3777

Fallbeispiel 1: Abklärung von unklarem Pruritus

Ein Patient stellt sich mit quälendem, am ganzen Körper auftretendem Juckreiz vor. Sichtbare Hautveränderungen liegen nicht vor, weshalb der Verdacht auf eine hepatische Ursache fällt. Zur Abklärung einer möglichen Hepatopathie veranlasst der Arzt die Bestimmung der Gallensäuren im nüchternen Zustand.

Die Analyse erfolgt mittels eines klassischen Ligandenassays als Doppelbestimmung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3777 zum Regelsatz. Die Dokumentation des Pruritus sichert die medizinische Notwendigkeit der Leistung ab.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf Schwangerschaftscholestase

Eine Schwangere im dritten Trimenon klagt über nächtlichen Juckreiz an den Handflächen und Fußsohlen. Es besteht der dringende Verdacht auf eine Schwangerschaftscholestase, die eine Gefahr für das ungeborene Kind darstellen kann. Die Bestimmung der Gallensäuren wird umgehend veranlasst.

Da die Bestimmung im Labor automatisiert als Einfachbestimmung erfolgt, wird die Gebühr um ein Drittel gekürzt. Die Abrechnung erfolgt somit korrekt mit dem reduzierten Satz der GOÄ 3777. Eine engmaschige Überwachung der Patientin wird eingeleitet.

Fallbeispiel 3: Enzymatische Bestimmung

Bei einem Patienten mit bekannter primär biliärer Cholangitis soll der Verlauf kontrolliert werden. Das Labor nutzt für die Bestimmung der Gallensäuren eine moderne, enzymatische Methode. Diese Methode ist im Gebührenverzeichnis nicht direkt abgebildet.

Die Abrechnung erfolgt daher im Wege der Analogabrechnung unter Verweis auf die Ziffer 3777. Dies ist zulässig, da die enzymatische Bestimmung eine gleichwertige und betriebswirtschaftlich vergleichbare Alternative darstellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3777: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3777 liegt im Missachten der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M. Viele Praxen rechnen die Ziffer in voller Höhe ab, obwohl das Labor eine automatisierte Einfachbestimmung durchgeführt hat. Ohne tatsächliche Doppelbestimmung und aktuelle Bezugskurve ist dies jedoch unzulässig.

In solchen Fällen muss die Gebühr zwingend um ein Drittel gekürzt werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Details zunehmend genauer. Eine fehlerhafte Abrechnung führt hier regelmäßig zu schmerzhaften Rückforderungen.

Achtung: Wird die Gallensäurenbestimmung automatisiert als Einfachbestimmung durchgeführt, darf die GOÄ 3777 nicht voll abgerechnet werden. In diesem Fall ist eine Kürzung um ein Drittel zwingend vorgeschrieben.

Zudem wird die Ziffer oft fälschlicherweise im Rahmen von Routine-Laborprofilen angefordert. Da für den Ausschluss einer Hepatopathie meist gängige Enzyme ausreichen, stufen Prüfer die Leistung dann als nicht medizinisch notwendig ein. Die Indikation muss daher stets präzise dokumentiert sein.

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Dokumentation der GOÄ 3777: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation, wie beispielsweise ein therapieresistenter Pruritus, klar hervorgehen. Auch der Schwangerschaftsstatus und das aktuelle Trimenon sind bei entsprechenden Patientinnen zu vermerken.

Zusätzlich sollte dokumentiert werden, ob die Blutentnahme im nüchternen Zustand oder postprandial erfolgte. Da der Nachweis zwei Stunden nach einer Mahlzeit sensitiver sein kann, liefert diese Angabe eine wichtige klinische Begründung. Auch die angewandte Analysemethode sollte im Laborblatt ersichtlich sein.

Dokumentation: Bestimmung der Gallensäuren im Serum bei V. a. intrahepatische Schwangerschaftscholestase (SSW 36+2) bei ausgeprägtem Pruritus. Blutentnahme nüchtern erfolgt. Methode: Enzymatischer Assay (analog GOÄ 3777).

GOÄ 3777: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3777 zum Abschnitt M gehört, unterliegt sie dem stark eingeschränkten Gebührenrahmen für Laborleistungen. Der normale Steigerungssatz reicht hier nur bis zum 1,15-fachen Satz. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Eine solche Steigerung erfordert eine detaillierte, patientenbezogene Begründung. Typische Gründe können ein extrem schwieriges Probenmaterial oder unvorhergesehene technische Schwierigkeiten bei der Analyse sein. Allgemeine Begründungen wie ein erhöhter Zeitaufwand werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der Gallensäuren wird häufig sinnvoll mit anderen Leberwerten kombiniert. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmung der Transaminasen wie GPT (GOÄ 3595) oder der Gamma-GT (GOÄ 3592). Auch eine Kombination mit der alkalischen Phosphatase ist bei Verdacht auf Cholestase klinisch sinnvoll.

Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von mikroskopischen Gallensediment-Untersuchungen, sofern diese nicht unabhängig voneinander indiziert sind. Die Beachtung dieser Ausschlusskriterien schützt vor Beanstandungen in der Praxis.

Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung der moderneren enzymatischen Gallensäurenbestimmung die Analogabrechnung nach GOÄ 3777. Dies sichert eine betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung.

Ziffer 3777 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3777 (Gallensäuren, Ligandenassay – einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12929: Gallensäuren z.B. Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 24,65 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1x je Bestimmung berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3777

Die GOÄ-Ziffer 3777 wird für die quantitative Bestimmung von Gallensäuren mittels Ligandenassay abgerechnet. Typische Indikationen sind die Abklärung von unklarem Juckreiz (Pruritus) oder der Verdacht auf eine intrahepatische Schwangerschaftscholestase. Für das allgemeine Leberscreening ist sie hingegen nicht vorgesehen.
Eine Kürzung um ein Drittel ist erforderlich, wenn die Bestimmung der Gallensäuren als einfache Messung ohne Doppelbestimmung und ohne aktuelle Bezugskurve erfolgt. Dies ist bei modernen, automatisierten Laborverfahren im Regelfall der Fall. In diesen Fällen dürfen gemäß den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M nur zwei Drittel der Gebühr berechnet werden.
Ja, die enzymatische Bestimmung der Gallensäuren kann analog nach der GOÄ-Ziffer 3777 berechnet werden. Da diese Methode eine gebräuchliche und betriebswirtschaftlich vergleichbare Alternative zum klassischen Ligandenassay darstellt, ist eine Analogbewertung medizinisch und rechtlich begründet.
Vor der Bestimmung der Gallensäuren sollten kostengünstigere Basis-Enzymbestimmungen wie GPT (GOÄ 3595) und Gamma-GT (GOÄ 3592) durchgeführt werden. Die GOÄ 3777 ist nicht für die routinemäßige Abklärung einer fraglichen Hepatopathie im ambulanten Bereich indiziert. Sie bleibt speziellen Fragestellungen wie cholestatischen Verläufen vorbehalten.
Für Laborleistungen des Abschnitts M, zu denen auch die GOÄ-Ziffer 3777 gehört, gilt der reduzierte Gebührenrahmen mit einem Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer besonderen, patientenbezogenen Begründung zulässig. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 Euro.
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