Die manuelle GLDH-Bestimmung nach GOÄ 3778 ist ein wichtiger Marker bei schweren Leberschäden. Erfahren Sie, wie Sie die Leistung rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3778
GOÄ-Ziffer 3778: Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch – Gebühr: 120 Punkte (Einfachsatz 6,99 €)
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3778 beschreibt die quantitative Bestimmung der Glutamatdehydrogenase (GLDH) mittels manueller, photometrischer Verfahren. Diese Ziffer ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 7 (Substrate, Metabolite, Enzyme) der Gebührenordnung für Ärzte verortet.
Im Gegensatz zu vollautomatisierten Laborleistungen erfordert diese Ziffer eine manuelle Durchführung durch das medizinische Fachpersonal. Dies umfasst das eigenhändige Portionieren, Pipettieren, das Bestücken des Photometers sowie die manuelle Dokumentation des Messergebnisses.
GOÄ 3778 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Bestimmung der GLDH-Aktivität im Serum oder Plasma dient als hochspezifischer Marker für schwere Leberschäden. Da die GLDH-Konzentration in den Mitochondrien der Hepatozyten rund zehnmal höher ist als in anderen Geweben, deutet ein erhöhter Wert fast ausschließlich auf eine hepatische Schädigung hin.
Besonders wertvoll ist die Bestimmung zur Differenzierung von mitochondrialen Schäden der zentralvenennahen Hepatozyten, wie sie bei toxischen oder hypoxischen Leberschäden vorkommen. Für die routinemäßige Abklärung einer unklaren Hepatopathie im ambulanten Bereich ist die Ziffer hingegen nicht indiziert.
Zur genaueren Beurteilung des Schädigungsausmaßes wird häufig der Quotient aus (GOT + GPT) / GLDH herangezogen. Ein Quotient von unter 20 weist auf eine besonders gravierende Zellnekrose hin, während Werte über 50 für eine weniger tiefgreifende Schädigung sprechen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3778
Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute Intoxikation
Ein Patient stellt sich mit dem Verdacht auf eine akute Paracetamol-Intoxikation in einer kleineren Praxis vor. Zur schnellen Abklärung eines schweren toxischen Leberschadens führt das Praxisteam eine manuelle GLDH-Bestimmung im eigenen Labor durch. Neben der Ziffer 3778 werden auch GOT (Ziffer 3594) und GPT (Ziffer 3595) bestimmt, um den diagnostischen Quotienten zu berechnen.
Fallbeispiel 2: Überwachung bei bekannter hypoxischer Hepatitis
Bei einem bettlägerigen Patienten mit bekannter schwerer Herzinsuffizienz besteht der Verdacht auf eine hypoxische Leberzellschädigung (Stauungsleber). Die Praxis verfügt über keine automatisierte Analysenplattform und führt die Bestimmung der GLDH manuell und photometrisch durch. Die Abrechnung der GOÄ 3778 erfolgt zum Regelhöchstsatz von 8,04 €.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach schwerem Leberversagen
Zur Verlaufskontrolle nach einem überstandenen akuten Leberversagen wird die GLDH-Aktivität manuell bestimmt, um das Abklingen der mitochondrialen Nekrosen zu dokumentieren. Da der manuelle Aufwand durch schwierige Probenbeschaffenheit (hämolytisches Serum) erhöht ist, begründet der Arzt eine Steigerung des Gebührensatzes auf den Höchstsatz von 1,3x.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3778: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3778 ist die Verwechslung mit der automatisierten Bestimmung. Wird die GLDH auf einer vollmechanisierten Analysenplattform bestimmt, darf nicht die Ziffer 3778, sondern es muss die deutlich geringer bewertete Ziffer 3593 abgerechnet werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die medizinische Notwendigkeit bei Routineuntersuchungen. Die Bestimmung der GLDH ist bei einer einfachen, symptomlosen Abklärung einer fraglichen Hepatopathie im ambulanten Bereich nicht indiziert; hierfür reichen GPT (Ziffer 3595) und Gamma-GT (Ziffer 3592) aus.
Achtung: Die Abrechnung der manuellen Ziffer 3778 neben automatisierten Laborprofilen führt regelmäßig zu Beanstandungen. Die manuelle Erbringung muss in der Dokumentation schlüssig dargelegt werden können, insbesondere wenn die Praxis parallel über automatisierte Laborgeräte verfügt.
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Dokumentation der GOÄ 3778: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen sowohl die spezifische Indikation (z. B. Verdacht auf toxischen Leberschaden) als auch die manuelle Durchführung explizit vermerkt werden.
Zusätzlich sollten die Rohdaten der photometrischen Messung sowie der berechnete (GOT+GPT)/GLDH-Quotient dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den diagnostischen Nutzen der manuellen Analyse.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf toxische Leberschädigung bei V.a. Medikamentenintoxikation. Manuelle photometrische Bestimmung der GLDH (GOÄ 3778) im praxiseigenen Labor durchgeführt. Ergebnis: 18 U/l. Berechnung des Quotienten (GOT+GPT)/GLDH zur Beurteilung der Zellnekrose.
GOÄ 3778: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer 3778 kann im Rahmen des Gebührenrahmens für Laborleistungen (Abschnitt M) bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,15-fach) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, wie etwa einen außergewöhnlichen manuellen Aufwand bei schwierigen Pipettierschritten oder stark lipämischen Proben.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer 3778 zusammen mit anderen Leberenzymen abgerechnet. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit GOT (Ziffer 3594) und GPT (Ziffer 3595), um den diagnostisch wegweisenden Quotienten zu ermitteln. Auch die Kombination mit der Gamma-GT (Ziffer 3592) ist zur umfassenden Leberdiagnostik üblich.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der gleichzeitigen Abrechnung mehrerer manueller Laborleistungen die Kapazitäten des Praxispersonals plausibel bleiben. Eine übermäßige Häufung manueller Ziffern an einem Behandlungstag wird von Prüfern kritisch hinterfragt.
Ziffer 3778 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3778 (Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12930: Glutamatdehydrogenase (GLDH) Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 2,08 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 8,04 €). Die Leistung ist 1x je Bestimmung berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3778
Was hat nicht gestimmt?