GOÄ 3779: Homogentisinsäure abrechnen – Tipps & Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3779
Homogentisinsäure , Farbreaktion und visuell, qualitativ
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 2,68 € 1,1x
Höchstsatz 3,03 € 1,3x

Die GOÄ-Ziffer 3779 beschreibt den qualitativen Nachweis von Homogentisinsäure im Urin. Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und Abrechnungsfehler.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3779

GOÄ-Ziffer 3779: Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ – Punktzahl: 40

Die GOÄ-Ziffer 3779 beschreibt eine qualitative Laboruntersuchung zum Nachweis von Homogentisinsäure im Urin. Diese Leistung wird der physikalisch-chemischen oder einfachen chemischen Untersuchung zugeordnet. Der Nachweis erfolgt über eine charakteristische Farbreaktion, die visuell ausgewertet wird.

Homogentisinsäure ist ein Zwischenprodukt beim Abbau der Aminosäuren Phenylalanin und Tyrosin. Liegt ein angeborener Mangel des Enzyms Homogentisat-Dioxigenase vor, reichert sich diese Substanz im Körper an. Die Ausscheidung erfolgt primär über den Urin, was die Grundlage für diesen diagnostischen Suchtest bildet.

GOÄ 3779 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Bestimmung der Homogentisinsäure nach GOÄ 3779 kommt heute nur noch selten zum Einsatz, besitzt jedoch bei spezifischen Fragestellungen eine hohe diagnostische Relevanz. Die wichtigste Indikation ist der Verdacht auf eine Alkaptonurie, eine seltene autosomal-rezessive Stoffwechselstörung. Bei dieser Erkrankung führt der Enzymdefekt zu einer fortschreitenden Ablagerung von Pigmenten in Knorpeln und Geweben.

Klinisch fällt die Erkrankung oft schon im Säuglingsalter auf, da sich die Windeln der betroffenen Kinder nach längerem Liegen an der Luft dunkelbraun bis schwarz verfärben. Im Erwachsenenalter manifestiert sich die Erkrankung durch Pigmentierungen an den Skleren und Ohrmuscheln sowie durch eine frühzeitige, schwere Arthrose. Der qualitative Test nach GOÄ 3779 dient hierbei als kostengünstige Erstorientierung.

Tipp: Die Zugabe von 10-prozentiger Natronlauge (NaOH) zu gleichen Teilen Urin beschleunigt die Oxidation. Eine sofortige Schwarz-Braun-Färbung bestätigt den Verdacht visuell und sichert die Indikation für weitere quantitative Schritte.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3779

Fallbeispiel 1: Verdacht bei einem Säugling

Die Eltern eines vier Monate alten Säuglings berichten über eine auffällige, dunkle Verfärbung der Windeln nach einigen Stunden. Zum Ausschluss einer Alkaptonurie wird eine orientierende Urinuntersuchung mittels Farbreaktion durchgeführt. Nach Zugabe von Natronlauge zeigt sich eine sofortige Dunkelfärbung. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3779 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei unklarer Arthropathie

Ein 38-jähriger Patient stellt sich mit fortgeschrittenen degenerativen Gelenkveränderungen der Wirbelsäule und dunklen Flecken auf den Skleren vor. Zum Ausschluss einer Ochronose wird ein qualitativer Homogentisinsäure-Suchtest im Urin veranlasst. Die visuelle Auswertung verläuft positiv. Neben der klinischen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 3779 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Familienscreening bei bekannter Alkaptonurie

Nach der Diagnose einer Alkaptonurie bei einem Kind wird das jüngere Geschwisterkind im Rahmen eines familiären Screenings untersucht. Es erfolgt die Durchführung der qualitativen Farbreaktion im Spontanurin. Der Test verläuft negativ, was eine Alkaptonurie vorläufig ausschließt. Die Leistung wird über die GOÄ-Ziffer 3779 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3779: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3779 ist die zeitgleiche Abrechnung von quantitativen Bestimmungsverfahren aus derselben Probe. Besteht ein begründeter Verdacht, muss die Diagnose durch quantitative Methoden wie die Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) oder die Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) abgesichert werden. Diese quantitativen Verfahren sind nach den Ziffern GOÄ 3783 oder GOÄ 3737 zu berechnen und schließen die qualitative Ziffer 3779 am selben Untersuchungstag aus.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn keine dokumentierte Indikation vorliegt. Da die Alkaptonurie extrem selten ist, muss der klinische Verdacht (z. B. dunkler Urin, Gelenkbeschwerden) klar aus der Patientenakte hervorgehen. Eine routinemäßige Durchführung ohne konkreten Verdachtsmoment wird im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die qualitative Farbreaktion nach GOÄ 3779 ist ein reiner Suchtest. Bei einem positiven Testergebnis darf die Behandlung nicht ohne eine quantitative Absicherung mittels HPLC oder GC-MS eingeleitet werden.

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Dokumentation der GOÄ 3779: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation des Testverfahrens und des Ergebnisses unerlässlich. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Durchführung (z. B. Alkalisierung mit NaOH oder Stehenlassen an der Luft) sowie das visuelle Testergebnis detailliert beschrieben werden. Auch negative Testergebnisse müssen dokumentiert werden, um die Leistungsausführung zu belegen.

Zusätzlich sollte vermerkt werden, ob nach einem positiven Befund eine Überweisung zur quantitativen Analytik veranlasst wurde. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung und beugt Regressansprüchen vor. Ein standardisierter Eintrag in der EDV erleichtert den Nachweis im Falle einer Rechnungsprüfung.

Dokumentation: Verdacht auf Alkaptonurie bei unklarer Sklerenpigmentierung. Qualitativer Nachweis von Homogentisinsäure im Urin durchgeführt. Methode: Zugabe von 10 % NaOH zu Spontanurin. Ergebnis: Keine spontane Dunkelfärbung nach 15 Minuten (negativ).

GOÄ 3779: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M II) ist die GOÄ-Ziffer 3779 grundsätzlich bis zum 1,3-fachen Gebührensatz steigerungsfähig. Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes von 1,15 (2,68 €) auf den Höchstsatz von 1,3 (3,03 €) erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch stark getrübten Urin, der vor der Farbreaktion zeitaufwendig filtriert oder zentrifugiert werden musste.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 3779 wird häufig in Kombination mit den beratenden und untersuchenden Leistungen der GOÄ abgerechnet. Hierzu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 sowie die eingehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Eine Kombination mit anderen einfachen Urintests, wie dem Urinstatus nach GOÄ-Ziffer 3511, ist zulässig, sofern die medizinische Fragestellung dies erfordert und die Leistungen nebeneinander begründet sind.

Ziffer 3779 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3779 (Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ) hat im Entwurf der neuen GOÄ keinen direkten Nachfolger (bisher beim 2,3-fachen Satz: 2,68 €). Die Leistung ist im neuen Katalog nicht als eigenständige Gebührenziffer abgebildet.

Die alte qualitative Farbreaktion ist im neuen Katalog nicht als eigene Leistung abgebildet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3779

Die GOÄ-Ziffer 3779 wird für den qualitativen, visuellen Nachweis von Homogentisinsäure mittels Farbreaktion im Urin abgerechnet. Dies ist typischerweise bei Verdacht auf Alkaptonurie, einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung, der Fall.
Die Leistung ist mit 40 Punkten bewertet. Dies entspricht einem Einfachsatz von 2,33 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 2,68 €. Der Höchstsatz (1,3-fach) liegt bei 3,03 €.
Nein, die qualitative Bestimmung nach GOÄ 3779 ist in der Regel nicht neben einer quantitativen Bestimmung aus derselben Probe berechenbar. Die quantitative Analyse (z. B. via HPLC nach GOÄ 3737) gilt als die höherwertige Leistung, die den qualitativen Suchtest konsumiert.
Typische Indikationen sind eine auffällige Dunkelfärbung des Urins oder der Windeln bei Säuglingen sowie bräunliche Pigmentablagerungen im Bereich der Skleren oder des Ohrknorpels bei Erwachsenen. Auch eine frühzeitige, unklare Arthropathie kann den Verdacht auf Alkaptonurie begründen.
In der Patientenakte müssen der klinische Verdacht, die genaue Methode der Farbreaktion (z. B. Zugabe von Natronlauge) sowie das visuelle Ergebnis detailliert festgehalten werden. Eine präzise Dokumentation schützt vor Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
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