GOÄ 3781: Laktat photometrisch korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3781
Laktat , photometrisch
Punktzahl 220  
Einfachsatz 12,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 14,74 € 1,1x
Höchstsatz 16,67 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3781 (Laktat, photometrisch). Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlusskriterien und die Abgrenzung zur BGA.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3781

GOÄ-Ziffer 3781: Laktat, photometrisch – Gebühr: 12,82 € (1,0-fach), 14,74 € (1,15-fach), 16,67 € (1,3-fach). Punktzahl: 220.

Die Leistungsziffer 3781 beschreibt die quantitative Bestimmung von Laktat mittels photometrischer Messverfahren. Diese Laboruntersuchung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 7 (Substrate, Metabolite, Enzyme) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Die Bestimmung dient primär dem Nachweis einer Gewebehypoxie oder metabolischen Störung.

Unter physiologischen Bedingungen ist die Laktatkonzentration im Blut gering, da anfallendes Laktat im Citratzyklus abgebaut oder zur Glukosegewinnung genutzt wird. Bei Sauerstoffmangel schaltet der Stoffwechsel auf anaerobe Glykolyse um, was zu einem raschen Anstieg führt. Die Ziffer erfasst diese metabolische Diagnostik im Vollblut, Plasma, Kapillarblut oder Liquor.

GOÄ 3781 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Bestimmung des Laktatwerts ist ein kritischer Parameter in der Notfall- und Intensivmedizin. Eine absolute Indikation besteht bei der Verlaufsbeurteilung einer schweren Sepsis, um ein drohendes Schockgeschehen mit Minderperfusion frühzeitig zu erkennen. Je schneller der Laktatwert steigt, desto ungünstiger ist die prognostische Einschätzung für den Patienten.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Verdacht auf einen akuten Verschluss der Mesenterialgefäße, bei dem der Sauerstoffmangel des Darms zu einer massiven Laktatfreisetzung führt. Auch bei schweren Intoxikationen durch Alkohol oder Kohlenmonoxid ist die Bestimmung indiziert, da hierbei zusätzlich die Laktatclearance der Leber stark eingeschränkt ist.

Im Liquor liefert die Ziffer 3781 wertvolle Hinweise zur Differenzialdiagnostik. Ein Laktatwert von über 4,5 mmol/l im Liquor besitzt eine hohe Sensitivität für das Vorliegen einer bakteriellen Meningitis und grenzt diese von viralen Formen ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3781

Fallbeispiel 1: Verlaufsbeurteilung bei schwerer Sepsis

Ein Patient wird mit Verdacht auf eine uroseptische Entwicklung auf der Intensivstation überwacht. Zur Beurteilung der Gewebeperfusion und des metabolischen Status erfolgt die photometrische Laktatbestimmung aus dem Plasma. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ-Ziffer 3781 zum Regelsatz (1,15-fach), da es sich um eine Standard-Laborleistung des Speziallabors handelt.

Fallbeispiel 2: V. a. akutes Abdomen / Mesenterialinfarkt

Bei einer Patientin mit akutem Abdomen und Verdacht auf einen Mesenterialgefäßverschluss wird notfallmäßig Laktat im Vollblut photometrisch bestimmt. Der stark erhöhte Wert bestätigt den Verdacht auf eine intestinale Ischämie. Abgerechnet wird die Ziffer 3781 neben den klinischen Untersuchungsleistungen.

Fallbeispiel 3: Liquoranalytik bei Verdacht auf bakterielle Meningitis

Nach Durchführung einer Lumbalpunktion wird der Liquor parallel auf Zellzahl und Laktat untersucht. Die photometrische Laktatbestimmung im Liquor ergibt einen Wert von 5,2 mmol/l. Neben den Liquor-Zellzahl-Ziffern (z. B. Nr. 3550) wird die GOÄ 3781 für die quantitative Laktatmessung korrekt in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3781: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Abrechnungsfehler betrifft die angewandte Methodik. Die GOÄ-Ziffer 3781 ist explizit an das photometrische Messverfahren gebunden. Wird das Laktat stattdessen amperometrisch im Rahmen einer Blutgasanalyse (BGA) bestimmt, darf die Ziffer 3781 nicht abgerechnet werden.

Achtung: Die quantitative amperometrische Laktat-Bestimmung mittels moderner BGA-Systeme oder Handmessgeräte (z. B. in der Sportmedizin) muss analog nach GOÄ-Ziffer 3710 (Blutgasanalyse) abgerechnet werden, nicht nach Nr. 3781.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Doppelabrechnung. Erfolgt eine amperometrische Laktatmessung zeitgleich mit einer regulären Blutgasanalyse, ist die Nr. 3710 für die BGA berechnungsfähig, und die amperometrische Laktatbestimmung kann zusätzlich analog nach Nr. 3710 angesetzt werden. Die Ziffer 3781 scheidet in diesem Szenario jedoch vollständig aus.

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Dokumentation der GOÄ 3781: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung muss die Dokumentation in der Patientenakte die medizinische Notwendigkeit und die methodische Durchführung klar widerspiegeln. Es sollte vermerkt werden, dass eine photometrische Bestimmung durchgeführt wurde, um Abgrenzungsschwierigkeiten bei Prüfungen zu vermeiden. Auch das verwendete Probenmaterial (z. B. Plasma, Liquor) ist zu dokumentieren.

Zudem empfiehlt es sich, präanalytische Besonderheiten festzuhalten, wie etwa die Verwendung von Röhrchen mit Glykolysehemmer bei verzögerter Analyse, um die Validität des Befundes zu stützen. Bei Liquoruntersuchungen sollte die parallele Zellzahlbestimmung dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: Entnahme von Kapillarblut um 10:15 Uhr bei V. a. metabolische Azidose. Sofortige photometrische Laktatbestimmung (Reflotron/Photometer). Ergebnis: Laktat 3,1 mmol/l. Indikation: Verlaufskontrolle bei respiratorischer Insuffizienz.

GOÄ 3781: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die Ziffer 3781 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (14,74 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 (16,67 €) ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung zulässig.

Typische Begründungen für das Überschreiten des Schwellenwertes sind ein außergewöhnlicher Aufwand bei der Probenaufbereitung (z. B. bei stark hämolytischem oder lipämischem Blut) oder eine extrem zeitkritische Notfallanalytik bei akutem Organversagen. Die Begründung muss die Besonderheit des Einzelfalls verständlich darlegen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Liquordiagnostik konkrete Begründungen wie „Erhöhter Zeitaufwand bei der Probenaufbereitung aufgrund von hochviskosem Liquor“ für eine erfolgreiche Steigerung auf den 1,3-fachen Satz.

Typische Ziffernkombinationen

Die photometrische Laktatbestimmung wird häufig mit anderen Laborparametern kombiniert. Im Liquorbereich ist die Kombination mit den Ziffern für die Zellzahlbestimmung (Nrn. 3550, 3551) oder der quantitativen Proteingebühr (Nr. 3670) üblich und voll berechnungsfähig. Eine Kombination mit klinischen Untersuchungsleistungen (z. B. Nr. 1, Nr. 5 oder Nr. 800) am selben Behandlungstag ist bei entsprechende Indikation problemlos möglich.

Ziffer 3781 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3781 (Laktat, photometrisch) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12936: Laktat Vollblut (antikoaguliert), Plasma, Liquor. Der Festpreis liegt bei 10,01 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 14,74 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3781

Die GOÄ-Ziffer 3781 darf ausschließlich für die photometrische Bestimmung von Laktat abgerechnet werden. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Sepsis, Ischämien oder Intoxikationen. Für amperometrische Messungen ist sie nicht anwendbar.
Eine amperometrische Laktat-Bestimmung wird analog nach der GOÄ-Ziffer 3710 (Blutgasanalyse) abgerechnet. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für die Amperometrie enthält, muss dieser methodische Weg gewählt werden. Dies gilt auch für mobile Handmessgeräte.
Nein, die GOÄ 3781 kann nicht neben einer BGA berechnet werden, wenn das Laktat amperometrisch im BGA-Gerät bestimmt wurde. In diesem Fall wird die Laktat-Bestimmung analog nach Nr. 3710 neben der eigentlichen BGA (ebenfalls Nr. 3710) abgerechnet.
Für die GOÄ-Ziffer 3781 gilt im Laborbereich der Regelhöchstsatz von 1,15-fach. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer patientenbezogenen, medizinischen Begründung möglich. Höhere Sätze als 1,3-fach sind für diese Laborleistung ausgeschlossen.
Bei nicht sofortiger Analyse muss das Entnahmeröhrchen zwingend einen Glykolysehemmer enthalten. Andernfalls bauen die Blutzellen ex vivo weiter Glukose ab, was zu falsch hohen Laktatwerten führt. Dies sollte auch in der Patientenakte dokumentiert werden.
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