GOÄ 3795: Tartrathemmbare saure Phosphatase abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3795
Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP)
Punktzahl 110  
Einfachsatz 6,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,37 € 1,1x
Höchstsatz 8,33 € 1,3x

Die Bestimmung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase nach GOÄ-Ziffer 3795 gilt heute als obsolet. Erfahren Sie alles zu modernen Alternativen wie dem PSA.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3795

GOÄ-Ziffer 3795: Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP) - Punktzahl: 110

Die GOÄ-Ziffer 3795 beschreibt den photometrischen Nachweis der tartrathemmbaren sauren Phosphatase (PSP) im Serum. Diese enzymatische Untersuchung diente in der Vergangenheit vor allem der Identifikation von prostataspezifischen Enzymanteilen. Durch die Zugabe von Tartrat lässt sich die saure Phosphatase prostatischen Ursprungs von anderen Isoenzymen differenzieren.

Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht gilt dieses Verfahren heute jedoch als obsolet. Die moderne Labordiagnostik greift auf deutlich sensitivere und spezifischere Parameter zurück. Dennoch bleibt die Ziffer formaler Bestandteil des Gebührenverzeichnisses für Ärzte.

GOÄ 3795 in der Praxis: Historischer Kontext und moderne Alternativen

In der täglichen Praxis niedergelassener Urologen und Allgemeinmediziner hat die Bestimmung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase stark an Bedeutung verloren. Früher wurde die Ziffer routinemäßig zur Verlaufskontrolle des Prostatakarzinoms eingesetzt. Insbesondere bei fortgeschrittenen Stadien oder Metastasierungen lieferte der Wert wertvolle Hinweise auf die Krankheitsaktivität.

Heute ist die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) der unangefochtene Goldstandard. Das PSA weist eine signifikant höhere Sensitivität auf und wird über die GOÄ-Ziffer 3908.H3 abgerechnet. Eine parallele Bestimmung von PSP und PSA ist medizinisch in der Regel nicht sinnvoll und führt häufig zu Erstattungsproblemen.

Achtung: Da die Methode als veraltet gilt, beanstanden private Krankenversicherungen die Abrechnung der GOÄ 3795 zunehmend. Die medizinische Notwendigkeit muss im Einzelfall lückenlos nachweisbar sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3795

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekanntem Prostatakarzinom (historisch)

Ein Patient mit einem fortgeschrittenen, metastasierten Prostatakarzinom stellt sich zur regelmäßigen Verlaufskontrolle vor. Neben den klinischen Untersuchungen wird im Labor die tartrathemmbare saure Phosphatase bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3795 zum Regelsatz (1,15-fach).

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei unklaren Knochenschmerzen

Bei einem älteren Patienten bestehen unklare osteolytische Knochenprozesse. Zur Abgrenzung eines osteoblastischen Geschehens bei Prostatakarzinom-Metastasen wird die PSP angefordert. Neben der GOÄ 3795 werden weitere Knochenmarker bestimmt, um die Differenzialdiagnose abzusichern.

Fallbeispiel 3: Umstellung auf moderne Tumormarker

Ein Patient wünscht eine Zweitmeinung und bringt ältere Laborbefunde mit, die noch die Bestimmung der PSP ausweisen. Die Praxis entscheidet sich für die Umstellung auf das modernere PSA-Verfahren. Abgerechnet wird in diesem Fall die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens nach GOÄ-Ziffer 3908.H3 anstelle der GOÄ 3795.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3795: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3795 ist der Mangel an medizinischer Begründung im Vergleich zu moderneren Verfahren. Kostenträger argumentieren oft mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach den privaten Versicherungsbedingungen. Da das PSA-Verfahren präziser ist, wird die Notwendigkeit der PSP-Bestimmung regelmäßig angezweifelt.

Zudem müssen die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M beachtet werden. Eine mehrfache Abrechnung ähnlicher Enzymbestimmungen aus derselben Blutprobe ohne differenzierte Fragestellung ist unzulässig. Prüfstellen achten penibel auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien innerhalb der Substrat- und Enzymgruppen.

Tipp: Sollte die Bestimmung der PSP in seltenen Einzelfällen medizinisch indiziert sein, empfiehlt sich eine kurze, stichhaltige Begründung direkt auf der Rechnung zu vermerken.

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Dokumentation der GOÄ 3795: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die spezifische Indikation für die Anforderung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase klar hervorgehen. Dies gilt besonders, wenn auf das modernere PSA-Screening verzichtet oder dieses ergänzt wird.

Neben dem Laborbefund selbst sollten auch die klinischen Symptome des Patienten sowie die therapeutischen Konsequenzen dokumentiert werden. Ein strukturierter Eintrag erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel:
Pat. zur Verlaufskontrolle bei bekanntem Prostatakarzinom. Blutentnahme zur Bestimmung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase (PSP) zwecks historischem Vergleich mit Vorwerten aus dem Jahr 2020. Indikation: Verlaufskontrolle unter laufender Therapie.

GOÄ 3795: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3795 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der normale Gebührensatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Gründe für eine Schwellenüberschreitung können ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse sein. Diese Besonderheiten müssen auf der Liquidation verständlich und einzelfallbezogen begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3795 zusammen mit anderen Basislaborwerten wie dem Blutbild oder Entzündungsparametern angefordert. Unzulässig ist jedoch die zeitgleiche Abrechnung von Leistungen, die denselben diagnostischen Zweck mit moderneren Methoden verfolgen, ohne dass eine medizinische Zusatznotwendigkeit besteht. Die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3908.H3 (PSA) sollte daher gut begründet sein.

Ziffer 3795 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3795 (Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11081: Saure Phosphatase (sP) Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 0,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 7,37 €). Abrechnungshinweis: Die medizinische Indikation der Leistung nach Nummer 11081 ist in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3795

Die GOÄ-Ziffer 3795 rechnet die Bestimmung der tartrathemmbaren sauren Phosphatase (PSP) ab. Diese Untersuchung diente historisch der Diagnostik und Verlaufskontrolle des Prostatakarzinoms. Heute gilt die Methode als weitgehend obsolet.
Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer 3795 beträgt 6,41 € bei einer Bewertung von 110 Punkten. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes von 1,15-fach ergibt sich ein Betrag von 7,37 €.
Als moderne und präzisere Alternative hat sich die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) etabliert. Diese Leistung wird im Laborbereich über die GOÄ-Ziffer 3908.H3 abgerechnet.
Die Abrechnung ist theoretisch weiterhin möglich, da die Ziffer in der GOÄ existiert. Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Etablierung des PSA-Tests fordern private Krankenversicherungen jedoch meist den Nachweis einer besonderen medizinischen Begründung für diese veraltete Methode.
Für Leistungen des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach und der maximale Höchstsatz bei 1,3-fach.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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