Die Bestimmung von Trypsin nach GOÄ-Ziffer 3796 ist in vielen Bereichen obsolet. Erfahren Sie, wann die Abrechnung aus Trockenblut dennoch sinnvoll ist.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3796
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 3796 im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 7 (Substrate, Metabolite, Enzyme). Der offizielle Leistungstext beschreibt die Ziffer wie folgt:
Trypsin, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Die Leistung wird mit 200 Punkten bewertet. Dies entspricht einem einfachen Gebührensatz von 11,66 € und einem Regelhöchstsatz (1,15-fach) von 13,41 €. Die Ziffer umfasst die quantitative Bestimmung des Enzyms Trypsin mittels eines Ligandenassays, wobei eventuelle Doppelbestimmungen und die Erstellung einer Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind.
GOÄ 3796 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
In der modernen Labordiagnostik hat sich der Stellenwert der GOÄ-Ziffer 3796 stark verschoben. Die Bestimmung von Trypsin im Serum oder Plasma zur Abklärung einer exokrinen Pankreasinsuffizienz gilt heute als weitgehend obsolet. Stattdessen hat sich die Bestimmung der Pankreas-Elastase-1 im Stuhl als diagnostischer Goldstandard etabliert.
Eine wichtige klinische Nische existiert jedoch weiterhin im Bereich der Pädiatrie. Die Bestimmung von immunreaktivem Trypsin (IRT) aus Trockenblut (Fersenblut) ist eine wertvolle Option im Rahmen des erweiterten Neugeborenenscreenings. Sie dient der frühzeitigen Erfassung einer zystischen Fibrose (Mukoviszidose) in der ersten Lebenswoche.
Tipp: Bei einem auffällig erhöhten Erstbefund im Neugeborenenscreening sollte vor der Durchführung invasiverer Tests eine zweite Trockenblutkarte angefordert und erneut nach GOÄ 3796 abgerechnet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3796
Fallbeispiel 1: Vorsorgliches Neugeborenenscreening auf Mukoviszidose
Ein neugeborenes Kind erhält in der ersten Lebenswoche im Rahmen der Vorsorge ein erweitertes Screening aus Fersenblut. Zur Abklärung einer möglichen zystischen Fibrose wird das immunreaktive Trypsin (IRT) bestimmt. Die Abrechnung der Laborleistung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3796 mit dem Regelsatz (1,15-fach).
Fallbeispiel 2: Bestätigungsdiagnostik bei auffälligem Erstbefund
Das initiale Screening eines Säuglings zeigt einen grenzwertig erhöhten Trypsinwert. Zur Vermeidung eines voreiligen Schweißtests wird am sechsten Lebenstag eine zweite Trockenblutprobe entnommen und analysiert. Diese wiederholte Bestimmung ist medizinisch begründet und wird erneut unter der GOÄ-Ziffer 3796 liquidiert.
Fallbeispiel 3: Ausschluss einer exokrinen Pankreasinsuffizienz beim Erwachsenen
Ein erwachsener Patient stellt sich mit chronischen Durchfällen und Gewichtsverlust vor. Der behandelnde Arzt erwägt fälschlicherweise die Bestimmung von Trypsin im Serum. Da diese Methode jedoch als obsolet gilt, entscheidet sich die Praxis für die Bestimmung der Pankreas-Elastase-1 im Stuhl, was eine sachgerechte und wirtschaftliche Diagnostik darstellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3796: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die routinemäßige Anforderung von Trypsin im Serum bei Erwachsenen mit Verdacht auf chronische Pankreatitis. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen verweigern hier zunehmend die Erstattung, da die Methode durch modernere Verfahren wie die Stuhlelastase ersetzt wurde und somit die medizinische Notwendigkeit fehlt.
Zudem darf die Ziffer 3796 nicht im Rahmen des historischen Sekretin-Pankreozymin-Evokationstests abgerechnet werden. Dieser Funktionstest wird in der modernen Praxis nicht mehr durchgeführt, weshalb entsprechende Kombinationen mit der GOÄ-Ziffer 4116 auffällig sind und bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen beanstandet werden.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3796 für Serum- oder Plasmabestimmungen ohne explizite, einzelfallbezogene Begründung führt in der Regel zu Erstattungsproblemen mit den Kostenträgern.
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Dokumentation der GOÄ 3796: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine präzise Dokumentation in der Patientenakte unerlässlich. Insbesondere bei der Anwendung im Neugeborenenscreening müssen das Abnahmedatum, das genaue Lebensalter des Säuglings (vorzugsweise in Lebenstagen) sowie die Art des Probenmaterials (Trockenblut) lückenlos festgehalten werden.
Falls eine Zweitmessung zur Bestätigung eines auffälligen Erstbefundes notwendig wird, muss diese Indikation explizit dokumentiert werden. Dies sichert die Praxis gegen Rückfragen der privaten Krankenversicherungen ab und belegt die medizinische Notwendigkeit der wiederholten Leistungserbringung.
Dokumentation: Bestimmung von immunreaktivem Trypsin (IRT) aus Trockenblut (Fersenblut) am 4. Lebenstag zum Ausschluss einer zystischen Fibrose im Rahmen des erweiterten Neugeborenenscreenings.
GOÄ 3796: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3796 dem Abschnitt M angehört, ist der Gebührenrahmen stark reglementiert. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, wie beispielsweise bei extrem schwierigen Probenverhältnissen oder technischen Besonderheiten bei der Aufbereitung des Trockenbluts.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen des Neugeborenenscreenings wird die Bestimmung des Trypsins häufig mit anderen labormedizinischen Screening-Parametern kombiniert. Hierzu gehören beispielsweise die Bestimmung von TSH oder die Untersuchung auf metabolische Erkrankungen. Eine unzulässige Kombination stellt hingegen die gleichzeitige Abrechnung veralteter Funktionstests dar, da diese nicht mehr dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen.
Ziffer 3796 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3796 (Trypsin, Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 12944: Trypsin Neugeborenenscreening. Der Festpreis liegt bei 29,47 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3796
Was hat nicht gestimmt?