GOÄ 3805.H2: GBM-Antikörper richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3805.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Basalmembran (GBM)
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3805.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Basalmembran (GBM)

Diese Gebührenziffer beschreibt eine spezialisierte laboranalytische Untersuchung aus dem Bereich der Immunologie. Ziel ist der qualitative Nachweis von Autoantikörpern, die sich spezifisch gegen die glomeruläre Basalmembran (GBM) richten. Die Leistung umfasst die Durchführung mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Methoden bis zu zwei Titerstufen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist es zwingend erforderlich, die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln auszuweisen.

GOÄ 3805.H2 in der Praxis: Diagnostik des pulmonal-renalen Syndroms

Die Bestimmung von GBM-Antikörpern ist ein kritischer Baustein bei der Abklärung eines pulmonal-renalen Syndroms. Klinisch äußert sich dieses oft durch eine Kombination aus Lungenblutungen und einer rasch progredienten Glomerulonephritis. Die schnelle Diagnostik ist lebensrettend, da eine verzögerte Therapie zu irreversiblem Nierenversagen führen kann. Daher kommt dieser Ziffer in der nephrologischen und rheumatologischen Differenzialdiagnostik eine herausragende Bedeutung zu.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3805.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Goodpasture-Syndrom

Ein Patient stellt sich mit Hämoptysen und akutem Nierenversagen in der Praxis vor. Zur schnellen Abklärung eines Goodpasture-Syndroms wird eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf GBM-Antikörper veranlasst. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3805.H2 zum Regelsatz. Der untersuchte Parameter wird auf der Rechnung explizit als Anti-GBM-Antikörper ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei rapid-progressiver Glomerulonephritis

Bei einer Patientin zeigt sich ein rasanter Anstieg der Retentionswerte im Blut gepaart mit einer Mikrohämaturie. Zum Ausschluss einer immunologisch vermittelten Glomerulonephritis wird das Labor mit der Bestimmung der GBM-Antikörper beauftragt. Neben den Basis-Nierenwerten wird die GOÄ 3805.H2 für den qualitativen Antikörpernachweis erfolgreich liquidiert. Die Dokumentation in der Akte belegt die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach therapeutischer Plasmaseparation

Nach erfolgreicher Plasmaseparation bei bekannter Anti-GBM-Erkrankung soll das Wiederauftreten der Antikörper überprüft werden. Das Labor führt die qualitative Bestimmung mittels indirekter Immunfluoreszenz durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3805.H2 unter Angabe des spezifischen Parameters. Da die Untersuchung im Rahmen einer engmaschigen Verlaufskontrolle stattfindet, ist die Indikation im Krankenblatt exakt dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3805.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Übersehen von Ausschlusskriterien. Die GOÄ 3805.H2 darf explizit nicht neben der Ziffer 3852 (andere aufwendige immunologische Untersuchungen) für denselben Analyten abgerechnet werden. Zudem bemängeln private Krankenversicherungen oft das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Ohne diesen Zusatz gilt die Rechnung als formal fehlerhaft und kann zurückgewiesen werden.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass bei der Abrechnung der GOÄ 3805.H2 der genaue Name des untersuchten Parameters (z. B. Anti-GBM) auf der Liquidation angegeben ist, um Kürzungen durch Kostenträger zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3805.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarrückforderungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das qualitative Testergebnis dokumentiert werden. Auch die Angabe der Titerstufen, sofern bis zu zwei Stufen bestimmt wurden, gehört in den Befundbericht. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung transparent ab.

Dokumentation: Verdacht auf pulmonal-renales Syndrom bei therapierebellem Husten und Hämaturie. Blutentnahme zur qualitativen Bestimmung von Anti-GBM-Antikörpern mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT). Befund: Anti-GBM-Antikörper negativ.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine Standard-Dokumentationsvorlage für immunologische Laboranforderungen, um alle abrechnungsrelevanten Details automatisch zu erfassen.

GOÄ 3805.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) unterliegt die GOÄ 3805.H2 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, welcher nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 1,3-fachen Höchstsatz gesteigert werden darf. Eine Schwellenwertüberschreitung muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden, beispielsweise durch einen extrem hohen logistischen Aufwand bei der Probenaufbereitung.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der GBM-Antikörper häufig mit anderen Autoantikörper-Untersuchungen kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung von ANCA-Antikörpern (z. B. nach GOÄ 3805.H1) zur differenzialdiagnostischen Abgrenzung einer Vaskulitis. Auch die Kombination mit grundlegenden Nierenfunktionsparametern wie Kreatinin oder Harnstoff ist im klinischen Alltag die Regel und vollumfänglich erstattungsfähig.

Ziffer 3805.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3805.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Basalmembran (GBM)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11121. Titel: Basalmembran, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 21,85 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3805.H2

Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3805.H2 beträgt 19,44 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 Euro. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig.
Die GOÄ-Ziffer 3805.H2 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden. Dies gilt für die Untersuchung desselben Analyten, um Doppelabrechnungen im Laborbereich zu vermeiden.
Es ist zwingend erforderlich, die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Fehlt diese Angabe, entspricht die Rechnung nicht den formalen Vorgaben der GOÄ und kann vom Kostenträger beanstandet werden.
Die Untersuchung ist bei Verdacht auf ein Goodpasture-Syndrom oder eine rasch progrediente Glomerulonephritis indiziert. Typische Symptome sind eine Kombination aus Lungenblutungen und akutem Nierenversagen. Auch zur Verlaufskontrolle nach einer Therapie kann die Ziffer herangezogen werden.
Ja, eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz von 21,97 Euro ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Dies erfordert jedoch eine patientenbezogene und medizinisch begründete Rechtfertigung auf der Rechnung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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