Die Bestimmung der prostataspezifischen sauren Phosphatase (PAP) nach GOÄ 3794 gilt heute als weitgehend obsolet. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3794
Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –
Die Gebührenordnungsziffer 3794 beschreibt die quantitative Bestimmung der prostataspezifischen sauren Phosphatase (PAP) mittels eines Ligandenassays. Diese Laborleistung ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt 7 (Substrate, Metabolite, Enzyme) der GOÄ verortet. Die Ziffer ist mit 200 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 11,66 € entspricht.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Bestimmung dient historisch der Diagnostik und Verlaufskontrolle des Prostatakarzinoms.
GOÄ 3794 in der Praxis: Klinische Relevanz und moderne Alternativen
In der modernen Urologie hat die Bestimmung der PAP stark an Bedeutung verloren. Der immunreaktive Nachweis der PAP gilt heute in den medizinischen Leitlinien als weitgehend obsolet. Für die Früherkennung, Diagnostik und Verlaufskontrolle des Prostatakarzinoms ist das prostataspezifische Antigen (PSA) die Methode der ersten Wahl.
Die PSA-Bestimmung wird nach der GOÄ-Ziffer 3908.H3 abgerechnet und bietet eine deutlich höhere Sensitivität und Spezifität. Dennoch kann die Bestimmung der PAP in seltenen, speziellen klinischen Fragestellungen oder auf ausdrücklichen Patientenwunsch im Rahmen von IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) weiterhin eine Rolle spielen. Auch bei der Abklärung unklarer osteoblastischer Knochenmetastasen wird die Ziffer vereinzelt noch herangezogen.
Tipp: Da die PAP-Bestimmung medizinisch weitgehend durch den PSA-Test ersetzt wurde, sollte vor der Durchführung geprüft werden, ob eine Abrechnung als Verlangensleistung nach § 18 GOÄ sinnvoll ist, falls keine medizinische Notwendigkeit im engeren Sinne vorliegt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3794
Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei bekanntem fortgeschrittenem Prostatakarzinom
Ein Patient mit einem bekannten, fortgeschrittenen Prostatakarzinom stellt sich zur regelmäßigen Verlaufskontrolle vor. Neben dem PSA-Wert soll zur historischen Vergleichbarkeit und auf Wunsch des behandelnden Urologen auch die PAP bestimmt werden. Die Blutentnahme und die anschließende Laboranalyse der PAP erfolgen in der Praxis.
Die Abrechnung der PAP erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3794 mit dem Regelsatz von 1,15× (13,41 €). Zusätzlich wird die PSA-Bestimmung nach Ziffer 3908.H3 liquidiert. Die medizinische Begründung für die duale Bestimmung wird in der Patientenakte dokumentiert.
Fallbeispiel 2: Abklärung von Knochenmetastasen unklaren Ursprungs
Bei einem älteren Patienten werden im Röntgenbild osteoblastische Knochenmetastasen festgestellt, der primäre Tumor ist jedoch noch unbekannt. Zur differentialdiagnostischen Abklärung veranlasst der Arzt eine umfassende Labordiagnostik, die auch die Bestimmung der PAP umfasst, um einen prostatischen Ursprung einzugrenzen.
Die Bestimmung der PAP wird mit der Ziffer 3794 abgerechnet. Da es sich um eine gezielte differentialdiagnostische Suche bei unklarem Primärtumor handelt, ist die medizinische Notwendigkeit gegeben und wird von den privaten Krankenversicherungen in der Regel anerkannt.
Fallbeispiel 3: Erbringung als Verlangensleistung (IGeL)
Ein beschwerdefreier Patient wünscht im Rahmen einer urologischen Vorsorgeuntersuchung explizit die Bestimmung aller verfügbaren Prostata-Tumormarker, einschließlich der PAP, obwohl er über den mangelnden Zusatznutzen gegenüber dem PSA-Wert aufgeklärt wurde. Es liegt keine medizinische Indikation vor.
Die Leistung wird als Verlangensleistung vereinbart und nach GOÄ-Ziffer 3794 abgerechnet. Vor der Erbringung muss eine schriftliche Vereinbarung nach § 18 GOÄ getroffen werden, um Erstattungskonflikte zu vermeiden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3794: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Streitpunkt bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3794 ist die Frage der medizinischen Notwendigkeit gemäß § 1 Abs. 2 GOÄ. Da moderne Leitlinien die PAP-Bestimmung als obsolet einstufen, verweigern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen zunehmend die Erstattung, wenn parallel eine PSA-Bestimmung durchgeführt wurde.
Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern des gleichen Analyseprinzips oder die Doppelberechnung bei Durchführung von Mehrfachbestimmungen. Die in der Leistungsbeschreibung erwähnte Doppelbestimmung ist explizit Bestandteil der Ziffer 3794 und darf nicht über andere Ziffern zusätzlich berechnet werden.
Achtung: Die routinemäßige, unbegründete Kombination von PSA (3908.H3) und PAP (3794) führt in der Praxis fast immer zu Rückfragen der Kostenträger. Ohne eine spezifische urologische Begründung in der Rechnung wird die Ziffer 3794 häufig gestrichen.
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Dokumentation der GOÄ 3794: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarverluste bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3794 zu vermeiden. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum die PAP-Bestimmung trotz des moderneren PSA-Verfahrens im konkreten Einzelfall medizinisch indiziert war.
Insbesondere bei differentialdiagnostischen Fragestellungen oder der Überwachung fortgeschrittener Stadien müssen die klinischen Symptome oder Vorbefunde exakt dokumentiert werden. Bei Verlangensleistungen ist die unterschriebene Einverständniserklärung nach § 18 GOÄ zwingend zu archivieren.
Dokumentationsbeispiel: Bestimmung der PAP nach GOÄ 3794 zur Verlaufskontrolle bei fortgeschrittenem, hormonrefraktärem Prostatakarzinom (ED 2018) zwecks historischem Vergleich mit Vorwerten aus 2019 bei schwankendem PSA-Verlauf.
GOÄ 3794: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Laborleistung des Abschnitts M ist die Steigerung der GOÄ-Ziffer 3794 stark reglementiert. Der Regelsatz für Laborleistungen im eigenen Labor oder im Speziallabor liegt bei 1,15×. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3× ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.
Gründe für eine Überschreitung des Schwellenwertes können ein ungewöhnlich hoher technischer Aufwand bei schwierigen Probenverhältnissen oder logistische Besonderheiten sein. Diese Begründungen müssen auf der Liquidation einzelfallbezogen und nachvollziehbar dargelegt werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 3794 wird häufig im Rahmen eines urologischen Laborscreenings mit anderen Parametern kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit der GOÄ-Ziffer 3908.H3 (PSA) oder allgemeinen Laborwerten wie dem Blutbild (Ziffer 3550) oder Nierenwerten (z. B. Kreatinin nach Ziffer 3585.H1).
Nicht zulässig ist die zusätzliche Berechnung von allgemeinen sauren Phosphatasen nach Ziffer 3793 am selben Untersuchungsmaterial, sofern diese nicht methodisch unabhängig und medizinisch gesondert begründet indiziert sind. Hier greift das Wirtschaftlichkeitsgebot der GOÄ.
Ziffer 3794 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3794 (Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay – gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve –) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11081: Saure Phosphatase (sP) Serum oder Plasma. Der Festpreis liegt bei 0,68 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 13,41 €). Abrechnungshinweis: Die medizinische Indikation der Leistung nach Nummer 11081 ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3794
Was hat nicht gestimmt?