GOÄ 3840: ANA-Bestimmung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3840
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kerne (ANA)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3840

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kerne (ANA)

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3840 definiert eine quantitative Bestimmung von antinukleären Antikörpern (ANA) mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Methoden. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass die Untersuchung über mindestens mehr als zwei Titerstufen erfolgt. Die untersuchten Parameter müssen zwingend in der Liquidation einzeln angegeben werden.

Diese Leistung ist dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Für diesen Bereich gelten besondere Bestimmungen bezüglich des Gebührenrahmens, der im Regelfall den 1,15-fachen Satz als Höchstgrenze vorsieht.

GOÄ 3840 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Bestimmung von antinukleären Antikörpern (ANA) ist ein zentraler Baustein in der Diagnostik von Kollagenosen und anderen Autoimmunerkrankungen. Typische klinische Indikationen umfassen den Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes (SLE), das Sjögren-Syndrom, die Sklerodermie oder die Mischkollagenose. Auch bei unklaren Gelenkbeschwerden oder chronisch-entzündlichen Prozessen liefert der ANA-Titer wegweisende Befunde.

Die Abrechnung setzt voraus, dass eine quantitative Bestimmung stattfindet. Ein einfacher qualitativer Schnelltest rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer nicht. Zudem muss das Laborverfahren in der Lage sein, eine Differenzierung über mindestens drei Verdünnungsstufen (mehr als zwei Titerstufen) abzubilden.

Tipp: Bei der Rechnungsstellung muss der konkrete Befund inklusive des ermittelten Titers und des Fluoreszenzmusters angegeben werden, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3840

Fallbeispiel 1: Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes

Eine Patientin stellt sich mit schmetterlingsförmigem Erythem im Gesicht und Gelenkschmerzen vor. Zur Abklärung eines systemischen Lupus erythematodes (SLE) wird eine quantitative Bestimmung der antinukleären Antikörper (ANA) veranlasst. Die Untersuchung erfolgt mittels indirekter Immunfluoreszenz über mehrere Titerstufen.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3840 zum 1,15-fachen Satz (34,19 €). Auf der Rechnung wird der Parameter "ANA (Titer 1:320, homogenes Muster)" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Sklerodermie bei Raynaud-Syndrom

Ein Patient leidet unter schmerzhaften, temporär blassen Fingern (Raynaud-Symptomatik). Zum Ausschluss einer progressiven systemischen Sklerodermie wird ein ANA-Screening durchgeführt. Das Labor bestimmt den Titer quantitativ mittels Immunfluoreszenztest.

Neben der klinischen Untersuchung wird die Laborleistung nach GOÄ 3840 abgerechnet. Da der Befund negativ ausfällt, wird dies als "ANA-Titer negativ (< 1:80)" auf der Liquidation dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Mischkollagenose

Bei einer Patientin mit bekannter Mischkollagenose (Sharp-Syndrom) soll der Aktivitätszustand der Erkrankung überprüft werden. Es erfolgt eine erneute quantitative Bestimmung der antinukleären Antikörper im Serum.

Die wiederholte Bestimmung ist medizinisch indiziert und wird erneut über die Ziffer 3840 liquidiert. Die Angabe des aktuellen Titers dient als Nachweis der erbrachten Leistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3840: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern gemäß den Abrechnungsbestimmungen die genaue Nennung des Untersuchungsergebnisses beziehungsweise des spezifischen Parameters. Fehlt diese Angabe, kann die Erstattung verweigert werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 3840 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 (Untersuchung auf Autoantikörper gegen Zellkerne mittels Festphasenimmunoassays) abgerechnet werden. Beide Verfahren dienen einem ähnlichen diagnostischen Zweck, weshalb eine parallele Abrechnung als unzulässige Doppelabrechnung gewertet wird.

Achtung: Die quantitative Bestimmung erfordert zwingend den Einsatz von mehr als zwei Titerstufen. Eine rein qualitative Ja/Nein-Bestimmung darf nicht unter der Ziffer 3840 abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 3840: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, das angewandte Laborverfahren sowie das detaillierte Testergebnis dokumentiert sein. Dazu gehören der exakte Titerwert und das Fluoreszenzmuster (z. B. gesprenkelt, homogen, nukleolär).

Der Laborbericht des qualifizierten Fremd- oder Eigenlabors sollte als digitaler Befund fest mit der elektronischen Patientenakte verknüpft werden. Dies erleichtert den Nachweis bei nachträglichen Prüfungen durch die Kostenträger.

Dokumentation: Verdacht auf Sjögren-Syndrom bei ausgeprägter Sicca-Symptomatik. Durchführung ANA-Bestimmung mittels IFT. Ergebnis: ANA-Titer 1:640, nukleoläres Fluoreszenzmuster. Befundbericht in Akte hinterlegt.

GOÄ 3840: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Im Bereich der Laborleistungen des Abschnitts M ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zulässig. Als Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung kommen ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der optischen Auswertung schwieriger Fluoreszenzmuster oder technische Besonderheiten bei der Probenaufbereitung in Betracht.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der ANA wird häufig mit anderen laborchemischen Parametern kombiniert, um ein vollständiges Bild der Entzündungsaktivität zu erhalten. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Entzündungsmarkern wie dem C-reaktiven Protein (CRP) oder der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BSG). Auch die Kombination mit spezifischen ENA-Differenzierungen (z. B. nach Ziffer 3841) ist bei positivem ANA-Befund medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.

Ziffer 3840 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3840 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kerne (ANA)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11142. Titel: Kerne (ANA), IFT quantitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 32,08 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3840

Die Bestimmung nach GOÄ-Ziffer 3840 kostet im einfachen Satz 29,73 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 34,19 €. Bei begründeter Steigerung auf den 1,3-fachen Höchstsatz beträgt das Honorar 38,64 €.
Die GOÄ-Ziffer 3840 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden. Beide Ziffern betreffen den Nachweis von Autoantikörpern gegen Zellkerne und schließen sich gegenseitig aus.
Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei erhöhtem Aufwand zulässig. Dies kann beispielsweise durch ein schwer interpretierbares, komplexes Fluoreszenzmuster begründet werden.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die untersuchten Parameter auf der Rechnung angegeben werden. Dazu gehören in der Regel der ermittelte Titerwert und das spezifische Fluoreszenzmuster.
Nein, die Ziffer 3840 setzt eine quantitative Untersuchung über mehr als zwei Titerstufen voraus. Für rein qualitative Schnelltests ohne Titerstufenbestimmung ist diese Ziffer nicht anwendbar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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