GOÄ 3842: ICA-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3842
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Langerhans-Inseln (ICA)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind auf der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3842

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Langerhans-Inseln (ICA)

Die GOÄ-Ziffer 3842 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Autoimmundiagnostik. Im Fokus steht hierbei der quantitative Nachweis von Inselzell-Antikörpern (Islet Cell Antibodies, ICA), die sich gegen die insulinproduzierenden Beta-Zellen der Langerhans-Inseln in der Bauchspeicheldrüse richten. Diese Untersuchung ist ein essenzieller Baustein in der modernen Diabetesdiagnostik.

Die Leistung erfordert eine quantitative Bestimmung, die über mehr als zwei Titerstufen erfolgen muss. Dies unterscheidet sie maßgeblich von einfacheren, qualitativen oder semiquantitativen Verfahren. Als Untersuchungsmethode wird klassischerweise die indirekte Immunfluoreszenz (IFT) oder ein vergleichbar präzises, quantitatives Verfahren eingesetzt.

GOÄ 3842 in der Praxis: Diagnostik des Typ-1-Diabetes

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 3842 ihre Hauptanwendung bei der Abklärung eines unklaren Diabetes mellitus. Besonders bei der Differenzierung zwischen einem Typ-1- und einem Typ-2-Diabetes liefert der Nachweis von Langerhans-Insel-Antikörpern entscheidende Hinweise. Auch bei der Diagnose eines LADA (Latent Autoimmune Diabetes in Adults) ist dieser Test unverzichtbar.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Risikoabschätzung bei Verwandten ersten Grades von Patienten mit Typ-1-Diabetes. Da die Antikörper oft Jahre vor der klinischen Manifestation der Erkrankung nachweisbar sind, ermöglicht die Ziffer 3842 eine frühzeitige Erfassung von Risikopatienten. Die Indikation muss daher stets sorgfältig in der Patientenakte begründet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3842

Fallbeispiel 1: Verdacht auf LADA bei Erwachsenen

Ein 45-jähriger, normalgewichtiger Patient stellt sich mit neu aufgetretenen, mäßig erhöhten Blutzuckerwerten vor. Zur Abklärung eines spät manifestierenden Typ-1-Diabetes (LADA) veranlasst die Praxis eine Bestimmung der ICA. Die quantitative Untersuchung erfolgt über vier Titerstufen mittels indirekter Immunfluoreszenz. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3842 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Risiko-Screening bei familiärer Belastung

Die 10-jährige Schwester eines bekannten Typ-1-Diabetikers wird zur Vorsorge und Risikoabschätzung vorgestellt. Es erfolgt eine Blutentnahme zur Bestimmung der Inselzell-Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenz. Da die Analyse über drei Titerstufen durchgeführt wird, ist die Abrechnung der GOÄ 3842 vollumfänglich gerechtfertigt. Der untersuchte Parameter ICA wird auf der Rechnung explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei juvenilem Diabetes

Ein 15-jähriger Patient mit akutem Beginn einer Hyperglykämie und Ketonurie wird untersucht. Zur schnellen Abgrenzung eines Typ-1-Diabetes von anderen Diabetesformen wird die quantitative Bestimmung der ICA veranlasst. Die Laboranalyse zeigt einen hochpositiven Titer über mehrere Stufen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3842 neben den erforderlichen Akutlaborwerten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3842: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 3842 ist das Übersehen von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer 3842 darf explizit nicht neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden, welche die Untersuchung auf bis zu zwei Titerstufen beschreibt. Eine zeitgleiche Abrechnung beider Ziffern für dieselbe Untersuchung führt unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt im Leistungstext zwingend vor, dass die untersuchten Parameter auf der Liquidation angegeben werden müssen. Ein bloßer Verweis auf die Ziffernnummer ohne den Zusatz Langerhans-Inseln (ICA) ist nicht ausreichend.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 3842 neben der GOÄ 3852 für denselben Untersuchungstag ist ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent, wenn beide Ziffern auf der Rechnung erscheinen.

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Dokumentation der GOÄ 3842: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche und rechtssichere Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die angewandte Untersuchungsmethode sowie das exakte Testergebnis festgehalten werden. Besonders wichtig ist der Nachweis, dass tatsächlich mehr als zwei Titerstufen bestimmt wurden.

Auch die Angabe der spezifischen Antikörperspezifität darf in den Aufzeichnungen nicht fehlen. Dies erleichtert im Falle von Rückfragen durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer die schnelle Klärung. Eine strukturierte Labordokumentation schützt die Praxis vor Honorarverlusten.

Dokumentation: Verdacht auf LADA-Diabetes bei 45-jährigem Patienten. Durchführung der quantitativen Immunfluoreszenz auf Langerhans-Insel-Antikörper (ICA) über 4 Titerstufen (1:2, 1:4, 1:8, 1:16). Ergebnis: ICA positiv bei Titer 1:8. Methode: Indirekte Immunfluoreszenz (IFT).

GOÄ 3842: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M ist eingeschränkt. Der Regelsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, während der Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Steigerung über den 1,15-fachen Satz hinaus erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die auf patientenspezifische Besonderheiten eingeht.

Gründe für eine Steigerung auf den 1,3-fachen Satz können beispielsweise eine stark störende Hintergrundfluoreszenz oder schwer abgrenzbare Titerstufen sein. Auch ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der visuellen Auswertung unter dem Fluoreszenzmikroskop rechtfertigt eine Schwellenwertüberschreitung.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die GOÄ 3842 häufig mit anderen laborchemischen Parametern kombiniert. Sinnvoll ist die gemeinsame Bestimmung mit weiteren diabetesassoziierten Autoantikörpern wie GADA oder IA-2A, um die diagnostische Sensitivität zu erhöhen. Diese zusätzlichen Antikörpertests werden über separate, entsprechende Ziffern des Abschnitts M abgerechnet.

Tipp: Bei der Begründung für einen erhöhten Steigerungssatz (1,3-fach) sollten patientenspezifische Besonderheiten wie störende Begleitproteine oder eine stark erschwerte Titer-Abgrenzung dokumentiert werden.

Ziffer 3842 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3842 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Langerhans-Inseln (ICA)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11140. Titel: Inselzellen (ICA), IFT quantitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 35,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3842

Die GOÄ 3842 darf abgerechnet werden, wenn eine quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Langerhans-Insel-Antikörper (ICA) mit mehr als zwei Titerstufen durchgeführt wurde. Typische Indikationen sind der Verdacht auf Typ-1-Diabetes oder LADA sowie das Risiko-Screening bei Verwandten.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 3842 und der GOÄ 3852 ist ausgeschlossen. Die Ziffer 3852 deckt Untersuchungen bis zu zwei Titerstufen ab, während die 3842 für mehr als zwei Titerstufen gilt.
Auf der Rechnung müssen die untersuchten Parameter, in diesem Fall die Langerhans-Inseln (ICA), explizit angegeben werden. Ohne diese Angabe ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von Kostenträgern beanstandet werden.
Da es sich um eine Laborleistung des Abschnitts M handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,15-fachen und der Höchstsatz beim 1,3-fachen Gebührensatz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Satz ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig.
Der Ziffer liegt eine quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung oder eine ähnliche quantitative Untersuchungsmethode zugrunde. In der Praxis wird hierfür meist die indirekte Immunfluoreszenz (IFT) auf Gefrierschnitten von Pankreasgewebe eingesetzt.
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