Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3843
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Thyroperoxidase)
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3843 definiert eine quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen mikrosomale Schilddrüsenantigene, heute primär als Thyreoperoxidase-Antikörper (TPO-AK) bekannt. Diese Untersuchung erfolgt mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbar sensitiven, quantitativen Methoden. Die Erbringung erfordert eine differenzierte laborchemische Analytik im spezialisierten Laborbereich.
Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet. Da es sich um eine hochspezifische Analyse handelt, ist die Angabe des konkret untersuchten Parameters auf der Rechnung eine formale Voraussetzung für die Erstattung.
GOÄ 3843 in der Praxis: Diagnostik von Autoimmunthyreopathien
Die Bestimmung der TPO-Antikörper ist der Goldstandard bei der Diagnostik einer Hashimoto-Thyreoiditis sowie beim Morbus Basedow. Klinische Indikationen für den Einsatz der GOÄ 3843 sind unklare Schilddrüsenvergrößerungen, laborchemische Zeichen einer Hypothyreose oder eine entsprechende Familienanamnese. Auch im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge bei bekannter Schilddrüsendisposition kommt diese Ziffer häufig zum Einsatz.
Abzugrenzen ist diese Leistung von der Bestimmung anderer Schilddrüsen-Antikörper wie den Thyreoglobulin-Antikörpern (Tg-AK) oder den TSH-Rezeptor-Antikörpern (TRAK). Diese werden über eigenständige Ziffern des Gebührenverzeichnisses abgerechnet, was eine präzise Zuordnung der Laboranforderung erfordert.
Tipp: Bei der Abklärung einer autoimmunen Schilddrüsenerkrankung empfiehlt sich die parallele Bestimmung von TSH und freien Schilddrüsenhormonen, um das metabolische Stadium exakt zu erfassen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3843
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis
Eine Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Gewichtszunahme und einer tastbaren Struma vor. Zur Abklärung einer autoimmunen Genese veranlasst der Arzt die Bestimmung der TPO-Antikörper. Die Laboranalyse erfolgt mittels quantitativem Immunoassay. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3843 zum Regelsatz (1,15-fach) mit dem Rechnungszusatz "TPO-Antikörper".
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei Hyperthyreose
Ein Patient zeigt Symptome einer Schilddrüsenüberfunktion mit Herzrasen und Gewichtsverlust. Zur Differenzierung zwischen einem Morbus Basedow und einer funktionellen Autonomie wird neben den TRAK auch der TPO-Antikörpertiter bestimmt. Die Abrechnung der TPO-Bestimmung erfolgt korrekt über die Ziffer 3843, da die Methode die Kriterien der quantitativen Analyse erfüllt.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Autoimmunthyreopathie
Bei einer bekannten Hashimoto-Patientin soll im Rahmen einer Kontrolluntersuchung die Aktivität der Autoimmunentzündung beurteilt werden. Der Arzt fordert die quantitative Bestimmung der Mikrosomen-Antikörper an. Die Liquidation erfolgt über die GOÄ 3843 unter expliziter Nennung des Parameters auf der Rechnung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3843: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn lediglich die Ziffernummer ohne den Zusatz "TPO-Antikörper" oder "Mikrosomen-Antikörper" aufgeführt ist. Die Leistungsbeschreibung fordert diese Angabe explizit.
Zudem muss der strikte Ausschluss der Ziffer 3852 (Schilddrüsen-Autoantikörper mittels qualitativer oder semiquantitativer Verfahren) beachtet werden. Eine gleichzeitige Abrechnung beider Ziffern für dieselbe Untersuchung ist ausgeschlossen und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Zurückweisung.
Achtung: Die quantitative Bestimmung darf nicht mit einfachen qualitativen Schnelltests verwechselt werden, die nach anderen, niedriger bewerteten Ziffern abgerechnet werden müssen.
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Dokumentation der GOÄ 3843: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Dokumentation im Laborbuch sowie in der Patientenakte unerlässlich. Neben dem konkreten Testergebnis müssen das angewandte quantitative Messverfahren und die Titerstufen dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis gegenüber den Kostenträgern im Falle einer Nachfrage.
Auch die medizinische Indikation, die zur Veranlassung der Laborleistung geführt hat, sollte klar aus der Dokumentation hervorgehen. Ein kurzes Dokumentationsbeispiel verdeutlicht die notwendigen Mindestangaben für die Praxis.
Dokumentation: Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis bei Struma alata. Bestimmung der TPO-Antikörper (Mikrosomen-AK) mittels quantitativem ELISA. Ergebnis: 350 IU/ml (Referenzbereich < 34 IU/ml).
GOÄ 3843: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da Leistungen des Abschnitts M III (Spezielle Laboruntersuchungen) einem reduzierten Gebührenrahmen unterliegen, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 bis zum 1,3-fachen Satz erfordert eine medizinische Begründung. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher analytischer Aufwand bei störenden Begleitfaktoren im Serum des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die Bestimmung der TPO-Antikörper wird regelhaft mit den Basisparametern der Schilddrüsendiagnostik kombiniert. Hierzu gehören die Bestimmung von TSH (Ziffer 4024) sowie der freien Hormone fT3 (Ziffer 4022) und fT4 (Ziffer 4023). Eine gemeinsame Abrechnung dieser Schilddrüsenparameter ist medizinisch sinnvoll und gebührenrechtlich vollkommen zulässig.
Ziffer 3843 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3843 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Thyroperoxidase)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11206: Mikrosomen (Thyreoperoxidase, TPO), IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 16,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3843
Was hat nicht gestimmt?