GOÄ 3844: Antikörper-Diagnostik korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3844
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3844

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)-

Die GOÄ-Ziffer 3844 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen). Sie dient dem quantitativen Nachweis von Autoantikörpern gegen Leber-Nieren-Mikrosomen (sogenannte LKM-Antikörper) mittels Immunfluoreszenz oder vergleichbarer Methoden. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Ziffer ist die Bestimmung über mehr als zwei Titerstufen.

Die Bestimmung dieser Antikörper ist ein wesentlicher Bestandteil der differenzialdiagnostischen Abklärung entzündlicher Lebererkrankungen. Die erbrachte Leistung erfordert eine präzise laboranalytische Durchführung und Auswertung. Die Angabe der untersuchten Parameter auf der Liquidation ist eine zwingende formale Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 3844 in der Praxis: Diagnostik der Autoimmunhepatitis

In der klinischen Praxis wird die GOÄ-Ziffer 3844 vor allem bei dem Verdacht auf eine Autoimmunhepatitis (AIH) Typ 2 herangezogen. Diese Form der Hepatitis betrifft häufig Kinder und junge Erwachsene und ist durch das Vorhandensein von LKM-1-Antikörpern charakterisiert. Auch bei unklaren Erhöhungen der Transaminasen oder chronisch aktiven Verläufen von Lebererkrankungen ist diese Diagnostik indiziert.

Die Abgrenzung zu anderen Autoantikörpern wie den Antinukleären Antikörpern (ANA) oder den Antikörpern gegen glatte Muskulatur (ASMA) ist essenziell. Während ANA und ASMA eher auf eine AIH Typ 1 hinweisen, sichert der Nachweis von LKM-Antikörpern über die GOÄ 3844 den Verdacht auf den Typ 2 ab. Eine präzise Stufendiagnostik schont Ressourcen und sichert die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung.

Tipp: Bei der Anforderung von LKM-Antikörpern sollte stets die klinische Verdachtsdiagnose einer Autoimmunhepatitis dokumentiert werden, um Rückfragen von Kostenträgern vorzubeugen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3844

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Autoimmunhepatitis Typ 2 bei einer Jugendlichen

Eine 16-jährige Patientin stellt sich mit Abgeschlagenheit, Ikterus und stark erhöhten Leberwerten (Transaminasen) vor. Zum Ausschluss einer Autoimmunhepatitis Typ 2 veranlasst der behandelnde Arzt eine quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf LKM-Antikörper über mehr als zwei Titerstufen. Die Untersuchung verläuft positiv für LKM-1-Antikörper.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3844 zum Regelhöchstsatz (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter explizit als "LKM-Antikörper" ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei chronischer Hepatitis C

Bei einem Patienten mit bekannter chronischer Hepatitis C soll vor Beginn einer antiviralen Therapie eine begleitende Autoimmunhepatitis ausgeschlossen werden, da LKM-Antikörper in seltenen Fällen auch hier auftreten können. Das Labor führt die quantitative Bestimmung der Mikrosomen-Antikörper durch.

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3844 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt. Die Indikation "Ausschluss einer autoimmunen Begleitkomponente bei Hepatitis C" begründet die medizinische Notwendigkeit.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter immunsuppressiver Therapie

Eine Patientin mit gesicherter Autoimmunhepatitis Typ 2 befindet sich unter immunsuppressiver Therapie mit Glukokortikoiden. Zur Überwachung der Krankheitsaktivität und des Therapieansprechens wird der Titer der LKM-Antikörper quantitativ bestimmt.

Da es sich um eine Verlaufskontrolle handelt, ist die erneute Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3844 medizinisch begründet. Die Dokumentation spiegelt den therapeutischen Verlauf wider.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3844: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 3844 ist das Versäumnis, die konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter benannt werden müssen. Fehlt diese Angabe, ist die Rechnung formal fehlerhaft und kann von privaten Krankenversicherungen zurückgewiesen werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Beachtung von Abrechnungsausschlüssen. Die GOÄ-Ziffer 3844 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 3852 (Untersuchung auf Antikörper gegen Mitochondrien) abgerechnet werden, wenn diese am selben Tag aus derselben Probe bestimmt werden. Prüfstellen der Beihilfe und der PKV achten sehr genau auf diese Kombinationen.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung der Ziffern 3844 und 3852 führt regelmäßig zu Kürzungen. Sollten beide Untersuchungen medizinisch notwendig sein, müssen die Indikationen und ggf. unterschiedliche Entnahmezeitpunkte lückenlos dokumentiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 3844: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Honorarverlusten. In der Patientenakte müssen die klinische Symptomatik, die Verdachtsdiagnose sowie die explizite Anforderung der LKM-Antikörper-Bestimmung dokumentiert sein. Auch das Laborergebnis inklusive der bestimmten Titerstufen gehört zwingend in die Dokumentation.

Besonders bei der Durchführung von Verlaufskontrollen muss die therapeutische Konsequenz aus der Titerbestimmung ersichtlich sein. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Nachfragen der privaten Krankenversicherungen.

Dokumentationsbeispiel:
Verdacht auf Autoimmunhepatitis Typ 2 bei unklarer Transaminasenerhöhung. Blutentnahme zur Bestimmung von LKM-Antikörpern mittels quantitativer Immunfluoreszenz. Ergebnis: LKM-1-Antikörper positiv (Titer 1:640, Bestimmung über 4 Titerstufen).

GOÄ 3844: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3844 dem Abschnitt M III angehört, liegt der Gebührenrahmen zwischen dem 1,0-fachen und dem 1,3-fachen Satz. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. Typische Begründungen für das Erreichen des Höchstsatzes (1,3-fach) sind ein außergewöhnlich hoher laboranalytischer Aufwand bei schwierigen Serumverhältnissen (z. B. starke Hämolyse oder Lipämie) oder eine extrem aufwendige Differenzierung bei grenzwertigen Titerverläufen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Bestimmung der LKM-Antikörper erfolgt selten isoliert. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Parameter der Autoimmundiagnostik, wie die Bestimmung von Antinukleären Antikörpern (ANA) nach der GOÄ-Ziffer 3843 oder die Bestimmung von Antikörpern gegen glatte Muskulatur (ASMA). Auch allgemeine Laborparameter wie Leberenzyme (GOT, GPT, Gamma-GT) nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M I/II sind regelmäßig Teil des diagnostischen Profils.

Ziffer 3844 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3844 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Mikrosomen (Leber, Niere)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11144. Titel: Leber-Niere-Mikrosomen (LKM), IFT quantitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 35,38 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3844

Über die GOÄ-Ziffer 3844 wird die quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Antikörper gegen Mikrosomen von Leber und Niere (LKM-Antikörper) mit mehr als zwei Titerstufen abgerechnet. Diese Untersuchung dient primär der Diagnostik von Autoimmunhepatitiden.
Die GOÄ-Ziffer 3844 darf nicht am selben Tag neben der GOÄ-Ziffer 3852 abgerechnet werden. Die Ziffer 3852 betrifft ebenfalls Antikörperbestimmungen mittels Immunfluoreszenz, weshalb hier ein strikter Ausschluss gilt.
Auf der Liquidation müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend angegeben werden. Fehlt diese Angabe, kann die Rechnung von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen beanstandet werden.
Ja, eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15-fach (bis zu 1,3-fach) ist bei Vorliegen einer medizinischen Begründung möglich. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand oder komplexe Probenbeschaffenheiten.
Für Leistungen des Abschnitts M III gilt ein reduzierter Gebührenrahmen. Der Einfachsatz beträgt 29,73 €, der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz (34,19 €) und der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz (38,64 €).
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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