GOÄ 3853: ANCA-Diagnostik rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3853
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)
Punktzahl 510  
Einfachsatz 29,73 € 1,0x
Regelhöchstsatz 34,19 € 1,1x
Höchstsatz 38,64 € 1,3x
Ausschlüsse
3805

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3853

Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) -

Die GOÄ-Ziffer 3853 beschreibt eine spezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Immunologie und Autoantikörperdiagnostik. Sie umfasst den quantitativen Nachweis von Antikörpern gegen zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (ANCA). Die Untersuchung muss zwingend über mehr als zwei Titerstufen erfolgen, um den Anforderungen dieser Ziffer gerecht zu werden.

In der Praxis wird diese Analyse meist mittels der indirekten Immunfluoreszenz (IFT) durchgeführt. Alternativ sind auch ähnliche quantitative Untersuchungsmethoden zulässig, sofern sie dieselbe diagnostische Aussagekraft besitzen. Wichtig ist, dass die konkret untersuchten Parameter (wie P-ANCA oder C-ANCA) auf der Rechnung einzeln aufgeführt werden müssen.

GOÄ 3853 in der Praxis: Diagnostik von Vaskulitiden

Die Bestimmung von ANCA ist ein essenzieller Bestandteil bei der Abklärung von systemischen Vaskulitiden der kleinen Gefäße. Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 3853 sind der Verdacht auf eine Granulomatose mit Polyangiitis (GPA, früher Morbus Wegener) oder eine mikroskopische Polyangiitis (MPA). Auch beim Churg-Strauss-Syndrom (EGPA) liefert der Test wichtige diagnostische Hinweise.

Klinisch äußern sich diese Erkrankungen oft durch unspezifische Symptome wie Fieber, Gewichtsverlust oder Gelenkschmerzen, kombiniert mit organbezogenen Manifestationen an Niere oder Lunge. Die differenzialdiagnostische Abgrenzung erfordert eine präzise quantitative Titerbestimmung, um auch den Verlauf der Erkrankung unter Therapie beurteilen zu können.

Tipp: Nutzen Sie die quantitative Bestimmung nach GOÄ 3853 nicht nur zur Erstdiagnose, sondern auch zur Verlaufskontrolle, da sinkende Titer oft mit einer Remission korrelieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3853

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Granulomatose mit Polyangiitis

Ein Patient stellt sich mit chronischer Sinusitis, blutigem Schnupfen und unklarem Fieber vor. Zum Ausschluss einer Granulomatose mit Polyangiitis veranlasst der Arzt eine quantitative Bestimmung der C-ANCA. Die Untersuchung erfolgt über vier Titerstufen mittels indirekter Immunfluoreszenz.

Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 3853 zum Regelsatz (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter "C-ANCA" explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 2: Vaskulitis-Verlaufskontrolle unter immunsuppressiver Therapie

Bei einer Patientin mit bekannter mikroskopischer Polyangiitis (MPA) soll der Therapieerfolg kontrolliert werden. Der behandelnde Arzt ordnet die quantitative Bestimmung von P-ANCA an, um die Krankheitsaktivität zu beurteilen.

Da es sich um eine Verlaufskontrolle handelt, ist die erneute Bestimmung medizinisch voll begründet. Abgerechnet wird die GOÄ 3853 mit dem Hinweis auf die Verlaufskontrolle in der Dokumentation.

Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei rapid-progressiver Glomerulonephritis

Ein Patient zeigt Anzeichen eines akuten Nierenversagens mit Hämaturie. Zur schnellen Abklärung einer renalen Vaskulitis wird ein dringendes Autoantikörper-Screening inklusive P-ANCA und C-ANCA angefordert.

Die quantitative Bestimmung beider Parameter wird durchgeführt. Da beide Parameter unter die Definition der Ziffer fallen, wird die GOÄ 3853 angesetzt, wobei beide untersuchten Parameter auf der Liquidation genannt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3853: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Ansetzung der GOÄ-Ziffer 3805 am selben Kalendertag. Die Ziffer 3805 beschreibt die qualitative oder semiquantitative Immunfluoreszenz. Da die Ziffer 3853 jedoch eine quantitative Bestimmung über mehr als zwei Titerstufen darstellt, schließt sie die einfachere qualitative Untersuchung für denselben Analyten logisch und gebührenrechtlich aus.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind. Fehlt der Zusatz "P-ANCA" oder "C-ANCA", kann die Erstattung der gesamten Position verweigert werden.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei einer automatisierten Laborübermittlung die Bezeichnungen P-ANCA oder C-ANCA korrekt in Ihre Abrechnungssoftware und somit auf die Patientenrechnung übernommen werden.

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Dokumentation der GOÄ 3853: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer 3853 müssen in der Patientenakte sowohl die klinische Indikation (z. B. Verdacht auf Vaskulitis) als auch das konkrete Laborergebnis dokumentiert sein. Insbesondere die Anzahl der untersuchten Titerstufen muss nachvollziehbar sein, um die Abgrenzung zu qualitativen Verfahren zu belegen.

Bei Verlaufskontrollen sollte zusätzlich dokumentiert werden, inwiefern das Ergebnis die therapeutische Entscheidung beeinflusst. Dies schützt vor Regressforderungen und erleichtert die Argumentation bei Nachfragen von Kostenträgern.

Dokumentation: Verdacht auf mikroskopische Polyangiitis bei pulmonal-renalem Syndrom. Blutentnahme zur quantitativen Bestimmung von P-ANCA mittels IFT. Ergebnis: P-ANCA positiv (Titer 1:320, Bestimmung über 4 Titerstufen).

GOÄ 3853: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III/IV) unterliegt die GOÄ-Ziffer 3853 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15 (34,19 €), während der Höchstsatz auf das 1,3-fache (38,64 €) begrenzt ist. Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15 hinaus erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.

Gerechtfertigt ist eine Erhöhung des Faktors beispielsweise bei schwierigen Probenverhältnissen (z. B. stark lipämisches oder hämolytisches Serum), die eine aufwendige Vorbereitung im Labor erforderten, oder bei einer extrem zeitintensiven Auswertung aufgrund atypischer Fluoreszenzmuster.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Bestimmung der ANCA mit anderen autoimmunologischen Parametern kombiniert. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit der Bestimmung von Antikörpern gegen Myeloperoxidase (MPO) oder Proteinase 3 (PR3) nach Ziffer 3858, um die Diagnose abzusichern. Auch die Bestimmung von antinukleären Antikörpern (ANA) nach Ziffer 3855 ist im Rahmen der rheumatologischen Basisdiagnostik oft parallel indiziert und abrechenbar.

Ziffer 3853 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3853 (Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)) wird in der neuen GOÄ zur Nummer 11168. Titel: Zytoplasmatische Antigene neutrophiler Granulozyten (p-ANCA, c-ANCA), insgesamt, IFT quantitativ Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 21,18 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 34,19 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3853

Die GOÄ-Ziffer 3853 wird für den quantitativen Nachweis von zytoplasmatischen Antikörpern in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA) mittels Immunfluoreszenz abgerechnet. Dies ist besonders bei Verdacht auf systemische Vaskulitiden wie die Granulomatose mit Polyangiitis klinisch indiziert. Die Bestimmung muss über mehr als zwei Titerstufen erfolgen.
Die GOÄ-Ziffer 3853 darf nicht am selben Behandlungstag neben der GOÄ-Ziffer 3805 abgerechnet werden. Ziffer 3805 betrifft die qualitative oder semiquantitative Immunfluoreszenzuntersuchung. Ein paralleler Ansatz beider Ziffern für dieselbe Fragestellung ist somit ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 3853 liegt beim 1,15-fachen Satz und beträgt 34,19 €. Da es sich um eine Leistung des Speziallabors handelt, ist der Gebührenrahmen auf das 1,3-fache (38,64 €) begrenzt. Der einfache Gebührensatz liegt bei 29,73 €.
Ja, gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation angegeben werden. Dies bedeutet, dass explizit vermerkt sein muss, ob P-ANCA, C-ANCA oder beide untersucht wurden. Eine unvollständige Angabe kann zur Beanstandung durch Kostenträger führen.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer medizinischen Begründung zulässig. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher diagnostischer Aufwand oder schwierige Probenverhältnisse. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborleistung gesetzlich ausgeschlossen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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