Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3859
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Ribonukleoprotein (RNP)
Die GOÄ-Ziffer 3859 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Autoantikörper-Diagnostik. Sie kommt zum Einsatz, wenn gezielt nach Antikörpern gegen Ribonukleoprotein (RNP) gesucht wird. Diese Untersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der Differenzialdiagnostik bei systemischen Autoimmunerkrankungen.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit festgelegt, dass eine eventuelle Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben sind.
GOÄ 3859 in der Praxis: Diagnostik von Mischkollagenosen
In der rheumatologischen und internistischen Praxis ist die Bestimmung von RNP-Antikörpern ein unverzichtbares Werkzeug. Hauptindikation für den Einsatz der GOÄ 3859 ist der begründete Verdacht auf eine Mischkollagenose (Sharp-Syndrom). Bei dieser Erkrankung sind hochtitrige RNP-Antikörper das pathognomonische Leitkriterium.
Darüber hinaus wird die Ziffer im Rahmen der Abklärung eines systemischen Lupus erythematodes (SLE) oder einer Sklerodermie eingesetzt. Da sich die klinischen Symptome dieser Erkrankungen oft überschneiden, liefert der Nachweis von RNP-Antikörpern mittels Immunoblot entscheidende differenzialdiagnostische Hinweise. Die Abgrenzung zu anderen Autoantikörpern erfolgt meist über ein breiteres Screening, bevor die spezifische Ziffer 3859 zum Tragen kommt.
Tipp: Die Bestimmung der GOÄ 3859 sollte gezielt nach einem positiven ANA-Suchtest (z. B. mittels Immunfluoreszenz) erfolgen, um das spezifische Antikörperprofil des Patienten präzise zu bestimmen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3859
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Sharp-Syndrom
Eine 34-jährige Patientin stellt sich mit Raynaud-Phänomen, geschwollenen Fingern ("Puffy Fingers") und Gelenkschmerzen vor. Nach einem positiven ANA-Vortest veranlasst der Arzt die Differenzierung der Subformen. Der Nachweis von RNP-Antikörpern erfolgt mittels Immunoblot.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3859 zum Regelsatz (1,15-fach). Auf der Rechnung wird der Parameter "RNP-Antikörper" explizit ausgewiesen.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei Lupus erythematodes
Bei einem Patienten mit Verdacht auf systemischen Lupus erythematodes (SLE) soll das genaue Antikörperspektrum analysiert werden. Neben anderen Parametern wird die Bestimmung von RNP-Antikörpern durchgeführt.
Die Leistung wird über die GOÄ 3859 abgerechnet. Da parallel weitere spezifische Antikörper (z. B. Sm-Antikörper) bestimmt werden, müssen diese über die jeweils zutreffenden Spezialziffern separat liquidiert werden.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter Kollagenose
Zur Verlaufskontrolle und Aktivitätsbeurteilung einer bekannten Mischkollagenose wird eine erneute Bestimmung der RNP-Antikörper veranlasst. Die methodische Durchführung entspricht den Vorgaben der Ziffer 3859.
Auch im Verlauf ist die Abrechnung der GOÄ 3859 vollumfänglich berechtigt. Die medizinische Notwendigkeit der Verlaufskontrolle sollte in der Patientenakte dokumentiert sein.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3859: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3859 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn lediglich die Ziffernummer ohne den Zusatz "Ribonukleoprotein (RNP)" aufgeführt ist.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Doppelabrechnung. Wird derselbe Analyt am selben Tag mit einer anderen Methode untersucht, darf dennoch nur eine Ziffer abgerechnet werden. Die Doppelbestimmung zur internen Qualitätskontrolle ist, wie in der Leistungsbeschreibung erwähnt, bereits abgegolten.
Achtung: Es ist darauf zu achten, dass die GOÄ 3859 nicht fälschlicherweise mit Ziffern für unspezifische Suchtests (wie dem ANA-Screening) verwechselt oder am selben Untersuchungstag mehrfach für denselben Analyten angesetzt wird.
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Dokumentation der GOÄ 3859: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die RNP-Bestimmung klar hervorgehen. Dies umfasst die Dokumentation wegweisender Symptome wie Gelenkbeschwerden, Myalgien oder ein Raynaud-Syndrom.
Zudem müssen die Laborergebnisse inklusive der Rohdaten (z. B. das Bandenmuster des Immunoblots) archiviert werden. Der schriftliche Befundbericht muss den untersuchten Parameter eindeutig benennen und dem Patienten zugeordnet werden können.
Dokumentation: "Verdacht auf Mischkollagenose bei ausgeprägtem Raynaud-Phänomen und Arthralgien. Indikation zur Differenzierung der ANA-Subformen. Durchführung Immunoblot auf RNP-Antikörper (GOÄ 3859). Befund: RNP-Antikörper positiv."
GOÄ 3859: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich bei der GOÄ 3859 um eine Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III) handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei dem 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur unter Angabe von besonderen, patientenbezogenen Erschwernissen möglich.
Gründe für eine Überschreitung des Regelsatzes können beispielsweise extrem schwierige Testauswertungen bei atypischen Bandenmustern im Immunoblot oder ein ungewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Differenzialdiagnostik komplexer Überlappungssyndrome sein. Die Begründung muss einzelfallbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3859 wird selten isoliert erbracht. Häufig geht ihr ein Suchtest nach GOÄ 3855 (Antinukleäre Antikörper, ANA) voraus. Bei positivem Befund erfolgt die Differenzierung der Subformen.
Sinnvolle und erlaubte Kombinationen am selben Behandlungstag umfassen weitere spezifische Autoantikörper-Ziffern aus dem Abschnitt M III, wie etwa die Bestimmung von Antikörpern gegen Doppelstrang-DNA (dsDNA) oder andere extrahierbare nukleäre Antigene (ENA). Jede dieser Bestimmungen stellt eine eigenständige Analyse dar und ist separat berechnungsfähig.
Ziffer 3859 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3859 (Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Ribonukleoprotein (RNP)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11214: Ribonukleoprotein, uridinreiches (U1-RNP), IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 16,43 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3859
Was hat nicht gestimmt?