Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3863
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Scl-70-Antigen
Die GOÄ-Ziffer 3863 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung aus dem Bereich der Autoimmundiagnostik. Im Zentrum steht der Nachweis von Antikörpern gegen das Scl-70-Antigen, auch bekannt als Topoisomerase I. Diese Untersuchung wird mittels moderner Ligandenassays wie dem Immunoblot durchgeführt.
Die Leistungsbeschreibung umfasst alle vorbereitenden und begleitenden Schritte der Analyse. Hierzu gehören auch eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte ist daher ausgeschlossen.
GOÄ 3863 in der Praxis: Spezifische Diagnostik bei Verdacht auf Sklerodermie
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 3863 vor allem dann zum Einsatz, wenn klinische Hinweise auf eine systemische Sklerodermie vorliegen. Typische Symptome, die diese Untersuchung rechtfertigen, sind ein ausgeprägtes Raynaud-Phänomen, Hautveränderungen an den Fingern oder ungeklärte fibrotische Organveränderungen. Der Nachweis von Scl-70-Antikörpern ist hochspezifisch für die diffuse Verlaufsform dieser Erkrankung.
Die Abgrenzung zu anderen Autoantikörpern ist für die Prognose und Therapieentscheidung von entscheidender Bedeutung. Während andere Ziffern allgemeinere Antikörper erfassen, zielt die GOÄ 3863 exakt auf dieses spezifische Antigen ab. Die Indikationsstellung muss daher präzise in der Patientenakte dokumentiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3863
Fallbeispiel 1: Abklärung eines therapierefraktären Raynaud-Syndroms
Eine Patientin stellt sich mit schmerzhaften, farblichen Veränderungen der Finger bei Kälte vor. Nach einem positiven ANA-Suchtest besteht der dringende Verdacht auf eine beginnende Kollagenose. Zur weiteren Differenzierung veranlasst der Arzt die Bestimmung der Scl-70-Antikörper. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3863 neben der Blutentnahme.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter diffuser systemischer Sklerodermie
Bei einem Patienten mit bereits gesicherter diffuser Sklerodermie soll der immunologische Status überprüft werden. Dies ist insbesondere bei einer Verschlechterung der pulmonalen Funktion indiziert. Die erneute Bestimmung des Scl-70-Antikörpers mittels Immunoblot ist medizinisch notwendig. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3863 unter Angabe des Parameters.
Fallbeispiel 3: Differenzialdiagnostik bei pulmonaler Hypertonie
Ein Patient leidet unter progredienter Belastungsdyspnoe und einer neu diagnostizierten pulmonal-arteriellen Hypertonie. Zum Ausschluss einer zugrundeliegenden rheumatischen Systemerkrankung wird ein umfassendes Autoantikörper-Profil angefordert. Die gezielte Suche nach Scl-70-Antikörpern sichert oder schließt eine Sklerodermie-assoziierte Form aus. Die Leistung wird korrekt nach GOÄ 3863 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3863: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Abrechnungsfehler ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung genannt werden müssen. Fehlt der Zusatz Scl-70-Antigen, führt dies regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem müssen die Höchstwerte für Laboruntersuchungen beachtet werden. Werden am selben Tag zahlreiche Spezialanalysen durchgeführt, greift die laborärztliche Höchstwertregelung des Abschnitts M III. Eine Überschreitung dieser Grenzen ohne triftigen Grund wird von Prüfstellen konsequent gekürzt.
Achtung: Die bloße Angabe der Ziffer 3863 ohne den Textzusatz des spezifischen Antigens Scl-70 ist formal fehlerhaft und gefährdet den Erstattungsanspruch des Patienten.
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Dokumentation der GOÄ 3863: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, die angewandte Methode und das exakte Testergebnis dokumentiert sein. Insbesondere bei einer Steigerung des Gebührensatzes ist eine detaillierte Begründung unerlässlich.
Der behandelnde Arzt sollte sicherstellen, dass der Laborbefund direkt mit der Patientenakte verknüpft ist. Auch die differentialdiagnostischen Überlegungen, die zur Anforderung des Scl-70-Tests führten, gehören in die Dokumentation. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: Verdacht auf systemische Sklerodermie bei Sklerodaktylie und positivem ANA-Befund. Durchführung des Scl-70-Antikörpertests mittels Immunoblot. Ergebnis: Scl-70-Antikörper positiv (Indexwert 3,5).
GOÄ 3863: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da es sich um eine Laborleistung handelt, ist der Gebührenrahmen auf den 1,3-fachen Satz begrenzt. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz von 1,15 hinaus ist nur bei erhöhtem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind schwierige Testbedingungen oder grenzwertige Befunde, die eine wiederholte Validierung erforderten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 3863 wird häufig in Kombination mit dem ANA-Screening nach GOÄ 3855 erbracht. Auch die gleichzeitige Bestimmung anderer spezifischer Autoantikörper, wie beispielsweise Zentromer-Antikörper, ist klinisch oft sinnvoll. Die Nebeneinanderberechnung ist zulässig, sofern die medizinische Notwendigkeit für jeden einzelnen Parameter gegeben ist.
Tipp: Dokumentieren Sie bei der Kombination mehrerer spezifischer Antikörpertests stets die jeweilige klinische Fragestellung separat, um Rückfragen der Beihilfestellen zu vermeiden.
Ziffer 3863 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3863 (Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Scl-70-Antigen) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11217: Scl-70-Antigen, IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 16,43 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3863
Was hat nicht gestimmt?