GOÄ 3864: ENA-Differenzierung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3864
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 1,1x
Höchstsatz 22,73 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3864

Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand

Die GOÄ-Ziffer 3864 beschreibt eine hochspezialisierte Laborleistung zur Differenzierung von Autoantikörpern. Diese Untersuchung kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn ein vorangegangener Screening-Test auf antinukleäre Antikörper (ANA) ein positives Ergebnis geliefert hat. Durch den Einsatz von Ligandenassays wie dem Immunoblot können spezifische Subformen präzise identifiziert werden.

Der Leistungstext umfasst explizit auch eventuell notwendige Doppelbestimmungen sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Die Abrechnung setzt voraus, dass die angewandten Methoden einen ähnlichen Aufwand wie ein Immunoblot oder eine Überwanderungselektrophorese erfordern. Dies stellt sicher, dass nur qualitativ gleichwertige, moderne Testverfahren über diese Ziffer liquidiert werden.

GOÄ 3864 in der Praxis: Differenzierung von Autoimmunerkrankungen

In der täglichen Praxis ist die Differenzierung von extrahierbaren nukleären Antigenen (ENA) ein entscheidender Schritt bei der Diagnose von Kollagenosen. Typische klinische Indikationen umfassen den Verdacht auf Systemischen Lupus Erythematodes, das Sjögren-Syndrom oder die progressive systemische Sklerose. Die gezielte Bestimmung hilft dabei, das genaue Krankheitsbild abzugrenzen und die therapeutischen Maßnahmen frühzeitig einzuleiten.

Eine Abgrenzung zu einfacheren Suchtests ist essenziell, da die GOÄ 3864 nicht für das allgemeine Screening gedacht ist. Erst wenn der qualitative Suchtest positiv ausfällt, ist der gezielte Einsatz dieser Speziallaborleistung medizinisch begründet und erstattungsfähig.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3864

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Systemischen Lupus Erythematodes

Eine Patientin stellt sich mit schmetterlingsförmigem Erythem im Gesicht und Gelenkschmerzen vor. Der zuvor durchgeführte ANA-Suchtest war hochgradig positiv. Zur weiteren Abklärung erfolgt die Bestimmung von Anti-Sm-Antikörpern und Anti-dsDNA-Antikörpern mittels Immunoblot. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3864 unter Angabe der spezifischen Parameter auf der Liquidation.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Sjögren-Syndroms

Ein Patient klagt über ausgeprägte Mund- und Augentrockenheit. Zur Bestätigung des Verdachts auf ein Sjögren-Syndrom wird eine Differenzierung der SSA- und SSB-Antikörper veranlasst. Beide Parameter werden mittels Ligandenassay analysiert und einzeln dokumentiert. Die Liquidation weist die Ziffer 3864 zweifach aus, jeweils ergänzt durch die Bezeichnung der Antikörper-Subform.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf systemische Sklerose

Bei einem Patienten mit Raynaud-Symptomatik besteht der Verdacht auf eine systemische Sklerose. Im Labor wird gezielt nach Scl-70-Antikörpern gesucht, um die Diagnose abzusichern. Die Durchführung erfolgt mittels eines standardisierten Immunoblots. Die Abrechnung dieser Einzelleistung erfolgt korrekt über die Ziffer 3864.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3864: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler bei der GOÄ 3864 ist das Versäumnis, die untersuchten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die Leistungsbeschreibung fordert diese Angabe explizit, weshalb ein Fehlen zur sofortigen Zurückweisung der Erstattung führt. Zudem müssen Überschneidungen mit anderen labordiagnostischen Ziffern am selben Behandlungstag vermieden werden.

Prüfstellen bemängeln gelegentlich auch die unbegründete Nebeneinanderberechnung von Screening-Verfahren und der spezifischen Differenzierung, wenn keine medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist. Eine sorgfältige Beachtung der Ausschlussbestimmungen des Abschnitts M ist daher unerlässlich.

Achtung: Ohne die konkrete Nennung der untersuchten Parameter auf der Liquidation wird die Rechnung von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig wegen formaler Mängel zurückgewiesen.

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Dokumentation der GOÄ 3864: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament für eine erfolgreiche Abrechnung im Speziallabor. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der positive Vorbefund des Screenings sowie die exakte analytische Methode festgehalten werden. Auch die quantitativen oder qualitativen Testergebnisse gehören zwingend in die Dokumentation.

Zusätzlich sollte die therapeutische Konsequenz, die sich aus dem Antikörpernachweis ergibt, kurz skizziert werden. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Kostenträger erheblich.

Dokumentation: V.a. Kollagenose bei positivem ANA-Vorbefund (1:1280, gesprenkelt). Durchführung ENA-Blot (Ligandenassay) zum Nachweis von Subformen. Ergebnis: Anti-SSA positiv, Anti-SSB negativ. Befundbesprechung erfolgt.

GOÄ 3864: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3864 dem Abschnitt M III (Speziallabor) angehört, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15, während der maximale Steigerungssatz 1,3 beträgt. Eine Erhöhung auf den Höchstsatz von 1,3 erfordert eine detaillierte medizinische Begründung, wie beispielsweise einen ungewöhnlich hohen Analyseaufwand oder schwierige Probenverhältnisse.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 3864 in Kombination mit der Ziffer 3857 für das vorausgehende ANA-Screening abgerechnet. Auch die Kombination mit Ziffern für die Bestimmung von Rheumafaktoren oder anderen Autoantikörpern ist bei entsprechender klinischer Fragestellung zulässig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Doppelabrechnung für identische Zielparameter erfolgt.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von GOÄ 3864 mit anderen Autoantikörper-Ziffern darauf, dass keine methodischen Überschneidungen vorliegen, die als unzulässige Doppelabrechnung gewertet werden könnten.

Ziffer 3864 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3864 (Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand) war eine Auffangziffer. Im Entwurf der neuen GOÄ gibt es keinen einheitlichen Nachfolger; stattdessen treten 11 substratspezifische Leistungen an ihre Stelle (bisher beim 2,3-fachen Satz: 20,11 €):

  • 11202 Jo-1-Synthetase, IA Jo-1-Synthetase, IA.Autoantikörpernachweis (16,62 €)
  • 11204 Lebercytosol-Antigen Typ 1 (LC-1), IA Autoantikörpernachweis (21,08 €)
  • 11205 LKM-1, IA Autoantikörpernachweis (20,44 €)
  • 11209 Nukleosomen, IA Autoantikörpernachweis (15,00 €)
  • 11210 PM-Scl-100, IA Autoantikörpernachweis (15,00 €)
  • 11215 Ribosomale Phosphoproteine (rib-P), IA Autoantikörpernachweis (15,00 €)
  • 11216 RNA-Polymerase (Pol III), IA Autoantikörpernachweis (20,89 €)
  • 11220 Soluble-liver Antigen/Leber-Pankreas-Antigen (SLA/LP), IA Autoantikörpernachweis (20,70 €)
  • 11221 Sp100-Antigen, IA Abklärung AMA-negative PBC (17,22 €)
  • 11225 Titin (MGT 30), IA Autoantikörpernachweis (17,22 €)
  • 11227 Zentromer (CENP-B), IA Autoantikörpernachweis (15,00 €)

Die Festpreise liegen zwischen 15,00 € und 21,08 €. Das Substrat bzw. der untersuchte Parameter entscheidet über die korrekte Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3864

Über die GOÄ-Ziffer 3864 werden hochspezifische Untersuchungen auf Subformen antinukleärer (ANA) und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay abgerechnet. Dazu gehören typischerweise differenzierende ENA-Bestimmungen wie Anti-Ro, Anti-La oder Anti-Sm.
Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3864 beträgt 20,11 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 17,49 €, während der maximale Steigerungssatz (1,3-fach) mit 22,73 € vergütet wird.
Ja, die Angabe der konkret untersuchten Parameter ist bei der Abrechnung der GOÄ 3864 zwingend erforderlich. Fehlt diese Spezifikation auf der Liquidation, kann der Kostenträger die Erstattung verweigern.
Die GOÄ 3864 kann für verschiedene, separat untersuchte Antikörper-Subformen mehrfach angesetzt werden, sofern dies medizinisch begründet ist. Die jeweiligen Parameter müssen dann einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden.
Für Leistungen des Speziallabors (Abschnitt M III) gilt ein eingeschränkter Gebührenrahmen. Der Regelsatz liegt bei 1,15 und der Höchstsatz bei 1,3, welcher nur mit einer besonderen medizinischen Begründung in Anspruch genommen werden darf.
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