Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3870
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Interferon alpha
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ordnet die Ziffer 3870 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) zu. Diese Leistung umfasst den spezifischen Nachweis von Antikörpern gegen Interferon-alpha unter Verwendung eines Ligandenassays. Zu den typischen methodischen Vertretern dieser Gruppe gehören der Enzyme-Linked Immunosorbent Assay (ELISA) sowie Radioimmunoassays.
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell notwendige Doppelbestimmung sowie das Erstellen einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese vorbereitenden und qualitätssichernden Laborschritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass der konkret untersuchte Parameter auf der Liquidation namentlich ausgewiesen werden muss.
GOÄ 3870 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz
Die Bestimmung von Interferon-alpha-Antikörpern besitzt einen hohen Stellenwert bei Patienten, die eine Therapie mit rekombinantem Interferon-alpha erhalten. Dies betrifft beispielsweise die Behandlung bestimmter chronischer Virushepatitiden oder onkologischer Erkrankungen wie das maligne Melanom. Unter der Therapie können sich neutralisierende Antikörper bilden, welche die Wirksamkeit des Medikaments drastisch reduzieren.
Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Diagnostik von Autoimmunerkrankungen. Insbesondere beim Autoimmunen Polyendokrinen Syndrom Typ 1 (APS-1), auch bekannt als APECED-Syndrom, lassen sich hochspezifische Autoantikörper gegen Interferon-alpha nachweisen. Der Nachweis dieser Antikörper dient hier als sensitiver und spezifischer Marker zur Sicherung der Diagnose.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3870
Fallbeispiel 1: Therapiekontrolle bei chronischer Hepatitis
Ein Patient mit chronischer Hepatitis B zeigt unter einer laufenden Therapie mit pegyliertem Interferon-alpha einen unerwarteten Anstieg der Viruslast. Zum Ausschluss einer therapieinduzierten Antikörperbildung veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung der Interferon-alpha-Antikörper. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3870 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 30,16 €.
Fallbeispiel 2: Verdacht auf Autoimmunes Polyendokrines Syndrom Typ 1
Bei einer jungen Patientin mit chronischer mukokutaner Candidiasis und Hypoparathyreoidismus besteht der dringende Verdacht auf ein APS-1. Zur diagnostischen Absicherung wird das Serum auf Autoantikörper gegen Interferon-alpha untersucht. Neben der klinischen Untersuchung und der Blutentnahme wird die Ziffer 3870 für die spezialisierte Laboranalyse liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle beim malignen Melanom
Ein Patient befindet sich in der adjuvanten Therapie eines malignen Melanoms mit Interferon-alpha und zeigt Anzeichen eines Wirkungsverlustes. Die quantitative Bestimmung der Antikörper soll Aufschluss darüber geben, ob eine Umstellung des Therapieregimes notwendig ist. Die Laborleistung wird korrekt nach GOÄ 3870 abgerechnet, wobei der Parameter auf der Rechnung exakt spezifiziert wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3870: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Formfehler bei der Abrechnung dieser Ziffer ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Rechnung. Die GOÄ schreibt zwingend vor, dass der untersuchte Parameter anzugeben ist. Fehlt dieser Zusatz, kann die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle die Erstattung der gesamten Position rechtmäßig verweigern.
Achtung: Die bloße Nennung der Ziffernnummer 3870 ohne den Textzusatz "Interferon-alpha-Antikörper" führt in der Praxis regelmäßig zu Beanstandungen und Verzögerungen bei der Erstattung.
Zudem ist darauf zu achten, dass methodische Zwischenschritte wie die Erstellung einer Bezugskurve nicht über analoge Ziffern zusätzlich berechnet werden. Solche Bestandteile sind durch den Leistungstext der Ziffer 3870 abgegolten. Auch die parallele Abrechnung von unspezifischen Screening-Tests am selben Untersuchungstag aus derselben Probe ist kritisch zu prüfen.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3870: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation für die Antikörperbestimmung sowie das konkrete therapeutische Ziel klar hervorgehen. Dies ist besonders wichtig, um bei Rückfragen von Kostenträgern die medizinische Notwendigkeit der spezialisierten Laboruntersuchung nachweisen zu können.
Dokumentationsbeispiel: V.a. Therapieresistenz bei IFN-alpha-Therapie (malignes Melanom). Blutentnahme zur Bestimmung von Interferon-alpha-Antikörpern mittels ELISA zum Ausschluss neutralisierender Antikörper.
Nach Erhalt des Laborbefundes sollten die quantitativen oder qualitativen Ergebnisse sowie die daraus resultierenden therapeutischen Konsequenzen (z. B. Dosisanpassung oder Präparatewechsel) dokumentiert werden. Dies vervollständigt den Behandlungspfad und schützt vor Regressansprüchen.
GOÄ 3870: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Als Leistung des Speziallabors (Abschnitt M III/IV) unterliegt die GOÄ 3870 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der maximale Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig, wie etwa einer extrem aufwendigen Probenaufbereitung bei stark lipämischen Seren.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen der Diagnostik wird die GOÄ 3870 häufig mit der Ziffer 250 (Blutentnahme) kombiniert. Sollen weitere Autoantikörper bestimmt werden, kommen benachbarte Ziffern des Abschnitts M zur Anwendung. Wichtig ist hierbei, dass für jeden eigenständigen Parameter die entsprechende Speziallaborziffer separat angesetzt werden darf, sofern keine Ausschlussbestimmungen vorliegen.
Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Laborleistungen darauf, dass die Versandkosten für die Probenbeförderung (GOÄ-Ziffer 4010) gegebenenfalls zusätzlich berechnet werden können, sofern die Analyse in einem externen Labor stattfindet.
Ziffer 3870 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3870 (Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Interferon alpha) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11200: Interferon alpha, IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 25,43 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3870
Was hat nicht gestimmt?