GOÄ 3871: TPO-Antikörper richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3871
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mikrosomen (Thyroperoxydase)
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,16 € 1,1x
Höchstsatz 34,10 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3871

Die offizielle Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3871 lautet im Gebührenverzeichnis wie folgt:

Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - Mikrosomen (Thyroperoxydase)

Diese Ziffer beschreibt die quantitative oder qualitative Bestimmung von Antikörpern gegen thyreoidale Peroxidase (TPO-AK, früher auch als mikrosomale Antikörper bezeichnet). Die Leistung umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen im Labor, die eigentliche Durchführung des Ligandenassays sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve. Auch eine eventuell notwendige Doppelbestimmung zur Qualitätssicherung ist mit der Gebühr bereits abgegolten.

GOÄ 3871 in der Praxis: Diagnostik von Autoimmunthyreopathien

In der täglichen Praxis ist die Bestimmung der TPO-Antikörper ein unverzichtbarer Baustein in der Schilddrüsendiagnostik. Die häufigste Indikation ist der begründete Verdacht auf eine Hashimoto-Thyreoiditis, die chronische autoimmune Schilddrüsenentzündung. Auch bei der Differenzialdiagnose der Hyperthyreose, insbesondere zur Abgrenzung eines Morbus Basedow von einer funktionellen Autonomie, liefert der Antikörperstatus entscheidende Hinweise.

Darüber hinaus ist die Untersuchung bei Patientinnen mit unerfülltem Kinderwunsch oder im Rahmen einer Schwangerschaftsplanung bei bekannter Schilddrüsenunterfunktion sinnvoll. Ein positiver TPO-AK-Status erhöht das Risiko für eine postpartale Thyreoiditis signifikant. Die Ziffer darf nur dann liquidiert werden, wenn die Untersuchung medizinisch notwendig und die Indikation in der Patientenakte dokumentiert ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3871

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Hashimoto-Thyreoiditis

Eine 34-jährige Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Gewichtszunahme und Kälteempfindlichkeit vor. Die laborchemische Untersuchung zeigt ein erhöhtes basales TSH von 5,8 mU/l bei normalen freien Schilddrüsenhormonen. Zum Ausschluss einer Hashimoto-Thyreoiditis wird die Bestimmung der TPO-Antikörper veranlasst. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3871 zum Regelsatz (1,15-fach, 30,16 €), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnose bei Hyperthyreose

Ein 45-jähriger Patient zeigt Symptome einer Schilddrüsenüberfunktion mit Tachykardie und Gewichtsverlust. Zur Differenzierung zwischen einem Morbus Basedow und einer Autonomie werden sowohl TPO-Antikörper als auch TSH-Rezeptor-Antikörper (TRAK) bestimmt. Neben der GOÄ-Ziffer 3872 für die TRAK-Bestimmung wird die GOÄ-Ziffer 3871 für die TPO-AK-Bestimmung korrekt nebeneinander abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Postpartale Abklärung bei depressiver Verstimmung

Eine junge Mutter klagt drei Monate nach der Entbindung über depressive Verstimmungen und extreme Erschöpfung. Da eine postpartale Thyreoiditis vermutet wird, erfolgt die Bestimmung der TPO-Antikörper. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3871 erfolgt regelkonform, und der Befund sichert die Diagnose einer transienten autoimmunen Schilddrüsenentzündung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3871: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ-Ziffer 3871 ist das Versäumnis, den konkreten Parameter auf der Rechnung anzugeben. Die GOÄ schreibt explizit vor, dass die untersuchten Parameter in der Rechnung genannt werden müssen. Bezeichnungen wie "Ligandenassay" oder nur die Ziffernnummer ohne den Zusatz "TPO-AK" oder "Anti-TPO" führen regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Fehler betrifft die unzulässige Mehrfachabrechnung derselben Ziffer für denselben Untersuchungstag. Auch wenn das Labor eine Doppelbestimmung zur Absicherung des Ergebnisses durchführt, darf die Ziffer 3871 nur einmal pro Behandlungstag berechnet werden. Die Doppelbestimmung ist laut Leistungstext ausdrücklich in der Ziffer enthalten.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass auf der Liquidation neben der Ziffer 3871 immer die Bezeichnung "TPO-AK" oder "Thyreoperoxidase-Antikörper" aufgeführt ist, um Honorarkürzungen proaktiv zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 3871: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder rechtssicheren Abrechnung. In der Patientenakte muss die medizinische Indikation für die Antikörperbestimmung klar hervorgehen. Dies umfasst die Dokumentation von Symptomen wie Müdigkeit oder Zyklusstörungen sowie vorangegangene Laborbefunde wie ein erhöhtes TSH.

Der schriftliche Laborbefund mit dem quantitativen Messergebnis, den herstellerspezifischen Referenzbereichen und einer kurzen medizinischen Bewertung muss dauerhaft in der Akte archiviert werden. Dies schützt die Praxis bei eventuellen Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Rückfragen der Kostenträger.

Dokumentation: V. a. Autoimmunthyreoiditis bei TSH von 4,9 mU/l und sonographisch echoarmem Schilddrüsenparenchym. Blutentnahme zur Bestimmung der TPO-AK (GOÄ 3871). Laborbefund: TPO-AK signifikant erhöht mit 320 IU/ml (Referenz < 34 IU/ml). Befundbesprechung und Therapieplanung erfolgt.

GOÄ 3871: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer 3871 dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) angehört, liegt der Standard-Gebührensatz beim 1,15-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als Begründung kommen ausschließlich technische oder probenbedingte Besonderheiten infrage, wie etwa stark lipämische oder hämolytische Seren, die eine aufwendige Vorbehandlung im Labor erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der TPO-Antikörper selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle Kombinationen umfassen die Bestimmung des basalen TSH (GOÄ 4025 oder 4030) sowie der freien Schilddrüsenhormone fT3 und fT4 (GOÄ 4024). Auch die Kombination mit anderen Autoantikörpern wie den Thyreoglobulin-Antikörpern (Tg-AK, GOÄ 3870) ist bei der Erstdiagnostik einer Hashimoto-Thyreoiditis medizinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Erstdiagnostik die Kombination aus Sonographie der Schilddrüse (GOÄ 417) und der Antikörperbestimmung nach GOÄ 3871, um eine umfassende und hochgradig plausible Abrechnungsgrundlage zu schaffen.

Ziffer 3871 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3871 (Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mikrosomen (Thyroperoxydase)) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11206: Mikrosomen (Thyreoperoxidase, TPO), IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 16,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3871

Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) für die GOÄ-Ziffer 3871 beträgt 30,16 € bei einem Steigerungsfaktor von 1,15. Der einfache Gebührensatz liegt bei 26,23 €, während der maximale Höchstsatz mit dem Faktor 1,3 bei 34,10 € liegt. Höhere Faktoren als 1,3 sind für diese Laborleistung nicht zulässig.
Bei der Abrechnung der GOÄ 3871 muss der konkret untersuchte Parameter zwingend auf der Rechnung angegeben werden. In der Praxis wird dies meist durch Bezeichnungen wie 'TPO-AK', 'Anti-TPO' oder 'Thyreoperoxidase-Antikörper' realisiert. Ohne diese Angabe ist die Liquidation formal fehlerhaft.
Ja, die GOÄ 3871 (TPO-AK) kann grundsätzlich neben der GOÄ 3870 (Thyreoglobulin-Antikörper) abgerechnet werden, wenn beide Untersuchungen medizinisch indiziert sind. Da es sich um unterschiedliche Antikörper handelt, liegt keine unzulässige Doppelabrechnung vor. Es müssen jedoch die allgemeinen Höchstgrenzen für Laborleistungen beachtet werden.
Die Bestimmung ist vor allem bei Verdacht auf eine Autoimmunthyreoiditis wie Hashimoto-Thyreoiditis oder Morbus Basedow indiziert. Auch zur Abklärung unklarer Schilddrüsenwerte oder bei einer postpartalen Thyreoiditis ist die Untersuchung medizinisch begründet. Sie dient dem Nachweis spezifischer Autoantikörper gegen die thyreoidale Peroxidase.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer schriftlichen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlicher Analyseaufwand, beispielsweise durch stark lipämische oder hämolytische Serumproben, die eine aufwendige Vorbereitung erforderten. Höhere Faktoren als 1,3 sind für Laborleistungen der Abschnitte M III und M IV ausgeschlossen.
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