Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3872
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen) - Punktzahl: 450 - Einfachsatz: 26,23 € - Regelhöchstsatz (1,15-fach): 30,16 € - Höchstsatz (1,3-fach): 34,10 €
Die GOÄ-Ziffer 3872 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Speziallabor-Diagnostik (Abschnitt M III der Gebührenordnung für Ärzte). Diese Leistung umfasst den quantitativen oder qualitativen Nachweis von Antikörpern gegen mitochondriale Subformen (sogenannte AMA-Subformen, insbesondere M2, M4, M9) mittels eines Ligandenassays (z. B. ELISA, Immunoblot oder vergleichbare Verfahren).
In der Leistungsbeschreibung ist explizit verankert, dass eine eventuell erforderliche Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve bereits mit der Gebühr abgegolten sind. Diese methodischen Schritte dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden. Zudem gilt die strenge Vorgabe, dass die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation einzeln aufgeführt werden müssen.
GOÄ 3872 in der Praxis: Diagnostik der primär biliären Cholangitis (PBC)
Die Bestimmung der mitochondrialen Antikörper-Subformen ist der Goldstandard bei der Abklärung einer primär biliären Cholangitis (PBC), einer chronisch-entzündlichen Autoimmunerkrankung der Leber. Während der allgemeine Suchtest auf AMA (oft mittels indirekter Immunfluoreszenz, IFT) erste Hinweise liefert, erlaubt die Differenzierung der Subformen mittels Ligandenassay eine präzise diagnostische und prognostische Einschätzung. Insbesondere der Nachweis von Anti-M2-Antikörpern weist eine extrem hohe Spezifität für die PBC auf.
Klinische Situationen, die eine Abrechnung der GOÄ 3872 rechtfertigen, sind unklare Erhöhungen der cholestatischen Leberenzyme (wie der alkalischen Phosphatase und Gamma-GT) sowie das Vorliegen von Autoimmunphänomenen. Auch zur Abgrenzung gegenüber anderen chronischen Lebererkrankungen wie der Autoimmunhepatitis (AIH) oder der primär sklerosierenden Cholangitis (PSC) ist diese Ziffer unverzichtbar. Die Indikation muss sich stets aus der klinischen Symptomatik oder den laborchemischen Vorbefunden des Patienten ergeben.
Tipp: Führen Sie bei begründetem Verdacht auf eine PBC immer die differenzierte Bestimmung der AMA-Subformen durch, da die alleinige Bestimmung der Gesamt-AMA mittels IFT für eine sichere Diagnose oft nicht ausreicht und die GOÄ 3872 die spezifischere Leistung darstellt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3872
Fallbeispiel 1: Verdacht auf primär biliäre Cholangitis (PBC)
Eine 45-jährige Patientin stellt sich mit chronischer Müdigkeit, Pruritus und laborchemisch erhöhter alkalischer Phosphatase vor. Zum Ausschluss beziehungsweise zur Bestätigung einer PBC veranlasst der behandelnde Arzt die Bestimmung der AMA-Subformen (speziell M2). Die Durchführung erfolgt mittels ELISA im Speziallabor. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3872 zum Regelsatz (1,15-fach) mit dem Betrag von 30,16 €, wobei der Parameter "AMA-M2" auf der Rechnung angegeben wird.
Fallbeispiel 2: Differenzialdiagnostik bei Overlap-Syndrom
Bei einem Patienten mit bekannter Autoimmunhepatitis (AIH) verschlechtern sich die Cholestaseparameter signifikant. Es besteht der Verdacht auf ein Overlap-Syndrom aus AIH und PBC. Neben den ANA-Subspezifitäten wird die Bestimmung der AMA-Subformen M2 und M9 angefordert. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 3872. Da zwei unterschiedliche Subformen bestimmt wurden, wird dies auf der Rechnung transparent ausgewiesen, wobei die Ziffer pro Sitzung für diese Analyse einmalig berechnet wird.
Fallbeispiel 3: Prognostische Einschätzung bei asymptomatischer Cholestase
Im Rahmen einer Routineuntersuchung fallen isoliert erhöhte Cholestaseparameter auf, ohne dass der Patient klinische Symptome zeigt. Zur frühzeitigen Abklärung einer beginnenden Autoimmunerkrankung wird die Bestimmung der AMA-Subformen veranlasst. Der Nachweis verläuft positiv für Anti-M2. Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3872 erfolgt ordnungsgemäß unter Angabe des untersuchten Parameters, was die medizinische Notwendigkeit der weiteren hepatologischen Überwachung begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3872: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 3872 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Die Leistungsbeschreibung fordert explizit, dass die untersuchten Parameter anzugeben sind (z. B. "AMA-M2"). Fehlt dieser Zusatz, reklamieren private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Rechnung regelmäßig wegen mangelnder Prüffähigkeit.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Suchtests und Bestätigungstests aus derselben Blutprobe am selben Tag, wenn diese methodisch nicht unabhängig voneinander indiziert sind. Die Abrechnung eines einfachen AMA-Suchtests mittels IFT (z. B. nach GOÄ 3858) neben der hochspezifischen Differenzierung nach GOÄ 3872 wird von Prüfern oft als unzulässige Doppelbestimmung gewertet, es sei denn, der Suchtest diente als notwendiges Stufenschema und die Indikation für den Folgetest ergab sich erst daraus.
Achtung: Die Doppelbestimmung innerhalb desselben Ligandenassays zur Qualitätssicherung ist bereits mit der Gebühr der GOÄ 3872 abgegolten. Ein zweifacher Ansatz der Ziffer 3872 für eine technische Replikation desselben Parameters ist absolut unzulässig und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Honorarkürzung.
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Dokumentation der GOÄ 3872: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte muss die klinische Indikation (z. B. V. a. PBC, unklare Cholestase, Pruritus) zweifelsfrei dokumentiert sein. Auch der Laborauftrag und der anschließende Laborbefund müssen deckungsgleich archiviert werden.
Zusätzlich sollte dokumentiert werden, welche spezifische Methode (z. B. ELISA) angewendet wurde und welche konkreten Subformen (z. B. M2, M4, M9) untersucht wurden. Dies erleichtert im Falle von Rückfragen der Kostenträger den schnellen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit und der korrekten Leistungserbringung.
Dokumentationsbeispiel:
Pat. weiblich, 48 J., klagt über persistierenden Pruritus und Fatigue. Labor: AP 210 U/l, GGT 95 U/l. V. a. primär biliäre Cholangitis (PBC). Laborauftrag erteilt: Bestimmung der AMA-Subformen (M2) mittels ELISA zur Diagnosesicherung gemäß GOÄ 3872. Befund dokumentiert: AMA-M2 positiv.
GOÄ 3872: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ-Ziffer 3872 dem Abschnitt M III (Speziallabor) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen des Speziallabors. Dieser reicht vom 1,0-fachen bis zum 1,3-fachen Satz. Der Schwellenwert (Regelhöchstsatz) liegt beim 1,15-fachen Satz (30,16 €). Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 (34,10 €) ist nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen möglich.
Als Begründung für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes kommen ein erhöhter Zeitaufwand oder besondere methodische Schwierigkeiten in Betracht, beispielsweise bei stark lipämischen oder hämolytischen Serumproben, die eine aufwendige Vorbereitung erforderten, oder bei hochgradig atypischen Reaktionsmustern, die eine manuelle Nachbewertung notwendig machten.
Typische Ziffernkombinationen
In der rheumatologischen und hepatologischen Praxis wird die GOÄ 3872 häufig mit anderen labordiagnostischen Ziffern kombiniert. Sinnvoll und zulässig istdie gemeinsame Abrechnung mit der Bestimmung von antinukleären Antikörpern (ANA) nach GOÄ 3857, da bei einer PBC in bis zu 50 Prozent der Fälle auch spezifische ANA (z. B. gegen gp210 oder sp100) vorliegen. Auch die Bestimmung von Immunglobulinen (insbesondere IgM, das bei PBC typischerweise erhöht ist) nach GOÄ 3531 ist eine häufige und erstattungsfähige Kombination.
Ziffer 3872 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 3872 erfasst den Antikörpernachweis gegen mitochondriale Subformen (AMA-Subformen) mittels Ligandenassay. Im Entwurf der neuen GOÄ gibt es nur für eine Subform eine direkte Nachfolgeziffer: Der Nachweis von AMA-M2 (Anti-PDH-E2) wird mit der neuen Nummer 11207 abgebildet — „Mitochondrien-Subform 2 (AMA-M2 [Anti-PDH-E2]), IA Autoantikörpernachweis" — zu einem Festpreis von 15,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 30,16 €).
Für andere AMA-Subformen sieht der Katalog keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Entscheidend für die Abrechnung ist daher, welche spezifische Subform tatsächlich untersucht wurde — nur bei AMA-M2 beziehungsweise Anti-PDH-E2 ist die Zuordnung zur 11207 gesichert.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3872
Was hat nicht gestimmt?